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Hessische Zeitung.
â^ «K^* Mittwoch, den 30. August. 18-18*
Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird um 11 Uhr Morgens ausgegeben. Der ÄbonnementspreiS beträgt 1 Thlr. 5 Sgr. für das Quartal, wofür alle kurhessischen Postämter und Buchhandlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. — Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile mit 1 Sgr. berechnet.
Politische Nachrichten.
Deutschland.
-4- Frankfurt, 27. August. 67. Sitzung der Deutschen Reichsversammlung. C. Aue (Anhalt-Dessau) und Aloys Schmidt (Tirol) zeigen ihren Austritt aus der Reichsversammlung an. — Unter den Berichten, welche heute angezeigt wurden, bemerken wir den Berichi des P r i o r it ät s a u s sch u sse s über mehrere Anträge, die Unverletzlichkeit der Abgeordneten betreffend. Der Ausschuß hat darüber einige Bestimmungen getroffen. — Z a ch a r i ä aus Göttingen berichtet Namens des völkerrechtlichen Ausschusses 1) über eine Eingabe von 50 und einigen Offizieren der Bundesfestung Luxemburg wegen Ausschluß von der Wahl zur Nationalversammlung Der Ausschuß beantragt, diese Eingabe ad acta zu nehmen und sie dem Verfassungsausschusse zu zustellen, damit sie dieser bei der Abfassung des Wahlgesetzes berücksichtige; 2) über eine Eingabe des allgemeinen Landwehrvereins für Breslau und Schlesien wegen der in Paris zur Deportation verurtheilten Deutschen. Der Ausschuß hält diese Eingabe durch die neuliche Erklärung des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vorläufig für erledigt. Beide Anträge, auf die sofort eingegangen wird, werden ohne weitere Diskussion genehmigt. Cucumus berichtet für denselben Ausschuß über weitere Petitionen in Betreff des durch die Dänen an Deutschem Eigenthume verursachten Schadens. Da bereits durch einen Beschluß vom 11. August ähnliche Petitionen der Centralgewalt überwiesen wurden, so trägt der Ausschuß darauf an, auch diese Petitionen an diese Behörde abzugeben und beschränkt sich nur auf eine Aufzählung der Petitionen. Die Versammlung nimmt auch diesen Antrag auf die Frage des Vorsitzenden an.— v. Trützsch - ler hatte einen Bericht über den Antrag Simons von Trier, die bekannte Erklärung des Ministerpräsidenten v. Auerswald in Berlin betreffend und über einen Antrag von Nauwerk in demselben Betreff zu erstatten. Der Ausschuß schlägt vor, über den Simonschen Antrag zur moti- virten, über den Nauwerkschen Antrag zur einfachen Tagesordnung überzugehen.
Stengel berichtet über eine Interpellation Reh's, wegen eines Antrages, den derselbe in Beziehung auf Polen gestellt hatte. Der völkerrechtliche Ausschuß hält die Polenfrage, soweit sie Deutschland betreffe, durch
den Beschluß vom 27. Juli erledigt, was die anderen Staaten angehe, die über Polen herrschen, so halb der Ausschuß die Nationalversammlung nicht competent, hierbei die Initiative zu ergreifen. — Der Marineausschuß theilt mit, daß er die zum Besten der Flotte eingelaufenen Beitrage dem Finanzministerium überweisen werde. Zugleich zeigt derselbe die Ueberweisung einer Forderung von 500 Millionen (sic!) Pistolen an den Marineausschuß an, die der Graf Wattenbach (?) an Lauenburg resp. Dänemark zu fordern hat. Der Ausschuß hat die Sache dem Reichsministerium zur Untersuchung und Geltendmachung der Forderung, die jedenfalls ihre Schwierigkeit haben werde (Gelächter), überwiesen. Der Betrag sämmtlicher bisher es ^gelaufener Beiträge, bei denen sich meistens die unbemittelten Classen, besonders aber Frauen und Jungfrauen betheiligt haben, beläuft sich auf 68,000 fl.— Die Tagesordnung führte zur Berathung des §.13 der Grundrechte, welche heute geschlossen wurde. — §. 13 lautet: „Durch das religiöse Bekenntniß wird der Genuß der bür- „gerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch „beschränkt." — „Den staatsbürgerlichen Pflichten darf „dasselbe keinen Abbruch thun." Amendements zu diesem §. waren von Jürgens, Meyer von Liegnitz, Backhaus und Genossen, Grüvell, Kotschy, Plathner, Schlöffel, v. Linde, Fr. Raumer und Schubert, Martens, M. Mo hl, Spatz und Genossen und Reichensperger gestellt. — Das Amendement von Mohl, welches derselbe nachher vertheidigte, rief eine lebhafte Erwiederung von Seiten Riessers hervor. Das Amendement lautet: „Die eigenthümlichen Verhältnisse der Israeliten sind Gegenstand der besonderen Gesetzgebung und können vom Reiche geordnet werden. — Den israelitischen Angehörigen Deutschland wird aktives und passives Wahlrecht gewährleistet." An der Debatte nahmen außerdem Kauzer, Martens, Adams, Barth, v. Beckerath, v. Linde und Rheinwald Theil. Das von Martens vertheidigte Amendement: „Wegen der Befreiung vom Kriegsdienste aus Rücksichten des religiösen Glaubensbekenntnisses wird das über die Wehrverfassung zu erlassende Gesetz die näheren Bestimmungen enthalten" wurde von Beckerath bekämpft. In einem freien Staate seien solche Begünstigungen zu Gunsten gewisser religiöser Sekten in keiner Weise mehr haltbar.