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des Bürgergardegesetzes mit den betreffenden Polizei- und Justizbehörden (wohin namentlich auch die Militärgerichte gehören) in Beziehung auf den Leumund der Bürgergarde- pflichssgen communiciren. Indem wir diese beiden Maßregeln hiermit dringend empfehlen, fordern wir im Interesse der Ehre aller unserer braven Kameraden, im Interesse der schwer bedrohten Auctorität unseres Korps, durch eine nachträgliche Komtnunication der obenerwähnten Art die Ausschließung aller derer zu ermöglichen, welche sich durch entehrende Handlungen des Rechts, in unseren Reihen zu dienen, verlustig gemacht haben *).
Mehrere hiesige Bürgergardisten.
Der Bürger C. W. V. in R. beging am Abend des 6. August d. J. einen Erceß und erhielt dabei von einem andern durch einen Schlag eine nicht unbedeutende Kopfwunde. Am 7. Morgens wird B. in Untersuchung gezogen und sofort inhaftirt, d. h. im Gefangenhaus in eine Zelle gebracht, wo außer den 4 Wänden und einem stark vergitterten Fenster auch nicht das Mindeste zu sehen war, nicht einmal eine f. g. Pritsche zum Lager. So mußte B. entweder stehen oder auf plattem Erdboden liegen, selbst des Nachts, wo er nicht einmal einen Strohsack erhielt. Einen oder einige Tage nachher wird B. krank und ver- langt einen Arzt. Der Gefangenwärter, der früher vom Amtmann L. angewiesen war, wenn ein Jnhaftirter krank wäre, ohne weitere Ansrage einen Arzt zu holen, kam dieser Weisung nach und holte den Amtswundarzt K. Dieser untersuchte den Gefangenen und fand, daß derselbe in Folge der Kopfverletzung nicht unbedenklich krank war, verordnete dann das Nöthige, namentlich auch, daß der Kranke mehr liegen als stehen müsse, und ihm deshalb wenigstens ein Strohsack zu geben sei, was denn auch der Gefangenwärter that. Der Richter ließ aber kurz nachher den Strohsack wieder wegnehmen, da er ohne seine Erlaubniß gegeben war, und ertheilte dem Gefangenwärter noch einen Verweis, weil er ohne Befehl einen Arzt geholt hatte. ■—Ist dieses Verfahren christlich, menschlich und zeitgemäß? Derselbe Richter hat übrigens zu gleicher Zeit mehrere Bürgerbursche und einen Bürger, die auch in Untersuchung waren, 12 bis 14 Tage in Zellen einsperren lassen, wo jene auch nur stehen oder liegen konnten, letzteres nicht ohne Gefahr zu laufen, mit Läusen übersäet zu werden.
R. ' G.
*) Man vergleiche übrigens den §. 113 des Bürger- gardegesetzes vom 23. Juni 1832. Dabei bemerken wir noch, daß in Zukunft das öffentliche Verfahren in Strafsachen die von dem Bürgergardedienste auszuschließenden Individuen schon zu allgemeiner Kenntniß bringen wird.
Anm. d. Red,
Bekanntmachungen.
[1131 Die Unterzeichnete beehrt sich, Musikfreunden, Jn- strumentenhändlern und sonstigen Kaustustigen hiermit be
kannt zu machen, daß bei ihr folgende musikalischen Instrumente:
1) circa 30 Stück Violinen,
2) 6 Stück Violoncello's,
3) mehrere Viola's und
4) eine Anzahl Klarinetten und Flöten, nebst einer großen Anzahl Musikalien, am liebsten zusammen zu verkaufen sind, wobei ich noch bemerke, daß die Instrumente von meinem verstorbenen Gatten aus großer Vorliebe zur Musik nach und nach angeschafft worden sind und sich daher sehr werthvolle Sachen, insbesondere unter den Violinen, und unter diesen mit andern auch eine Cre- moneser befinden.
Gebote auf das Ganze werden bis zum Schlüsse des nächsten Monats angenommen, bis wohin auch die Instrumente jeder Zeit bei mir in Augenschein genommen werden können. Schloß Ludwigseck, den 20 August 1848.
Die Wittwe des Rentverwalters Reichmann daselbst.
1*131 Haarlemer Blumenzwiebeln.
Indem ich den Empfang meiner diesjährigen Haarlemer Blumenzwiebeln hierdurch anzeige, empfehle ich dieselben zur gefälligen Abnahme und sollen die mir zu Theil werdenden gütigen Aufträge auf das Sorgfältigste ausgeführt werden. —
Verzeichnisse stehen gratis zu Dienst.
Wilhelm Ritz.
Untere KönigSstraße Nr. 21.
[114] So eben erschien in unserm Verlage:
Schulkarte von Kurhessen von E. Sallmann. Zweite verbesserte Auflage. Schwarz 2 Sgr., eolorirt 2*/i Sgr. In Parthien von je 12 Exemplaren werden solche schwarz zu 172 Sgr. , eolorirt zu 2 Sgr. abgegeben.
Cassel, 24. August 1848.
I. /uckhardt'sche Iuchhandlung.
Repertoire des Kurfürstlichen Kostheaters.
Dienstag den 29. August: Der Barbier von Sevilla. Komische Oper in 2 Aufz. Musik von Rossini. Rosine: Dlle. Auguste Marpurg, vom Hoftheater zu Dresden, als Gast.
Mittwoch den 30.: Don Carlos, Jnfant von Spanien. Trauerspiel in 5 Auf;., von Schiller. Don Carlos: Hr. Mende, vom Hoftheater zu Dresden, als Gast.
Donnerstag den 31.: Zopf und S ch w e r t. Historisches Lustspiel in 5 Aufz. von Dr. Gutzkow. Der Erbprinz: Hr. Rathmann, vom Stadttheater zu Aachen, als Gast.
Freitag den 1. Sept.: D i e Jüdin. Große Oper in 5 Aufz. mit Tanz. Musik von Halevy. Rocha: Dlle. Minna Marpurg. Sonnabend den 2.: Das Intermezzo, oder: Der Leibjunker zum ersten Male in der Residenz. Lustspiel in 5 Aufz. von August v. Kotzebue. Junker HanS: Hr. Mende.
Sonntag den 3. (Zum ersten Male): Geistige Liebe, oder: Gleich und gleich gesellt sich gern. Lustspiel in 3 Aufz. von Dr. Friedr. Lederer. — Hierauf: Der Karn e v a l in Paris, oder: Die Polka vor Gericht. Komisches Ballet in 1 Aufz., von Wienrich. Musik von mehreren Komponisten.
Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker.— Redaktion: Fr. Oetker und A. Pfaff. — Druck und Verlag von Th. Fischer in Caffel.