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Thaler hat sich das Comitato der Trientiner und die Stadt selbst um alles Zutrauen gebracht, weil ihre trikoloren Nebenabsichten zu grell durch die Tünche leuchten. Nicht minder ist es bekannt, daß die Nationalfanatiker der Tri­entiner in Venedig zur Klasse ehemaliger kaiserlicher Beamten gehören und nun als Kreuzfahrer gegen das neue Oestreich zu Felde ziehen möchten. Beachtenswerth sind auch vie von einer Versammlung vorarlbergischer Wahlmänner zu Dornbein beschlossenen Wünsche an die Neichstag-Abgeord- neten in Wien. Die Vertreter dieses kleinen, aber tüch­tigen Volkes begehrten: 1) Vollständigen Anschluß an Deutschland; im Falle, daß die galizischen und dalmati­schen Provinzen sich zur Deutschen Reichsordnung nicht bequemen wollen, möchten sie selbstständig, vielleicht mit Anschluß an Ungarn, ihre Konstitution genießen. 2) Auf­rechthaltung der März- und Mai-Errungenschaften, weil seine sittliche Tüchtigkeit das Deutsche Volk befähige, die freiesten Einrichtungen zu ertragen und es nur durch sie dauernd beglückt werde. Dem Kaiser, der die Deutsche Centralgewalt in allen ihren Befugnissen anerkennt, stehe gegen die Reichètagsbeschlüsse zu Wien nur ein einmaliges Veto zu. Gemeinsame Initiative, allgemeine Wahlfähigkeit und Wählbarkeit, dreijährige Dauer des Mandates, jähr­licher Zusammentritt der Reichsstände. Einer zweiten Kam­mer könnte nur nach Art, wie der Norwegische Lagthing aus dem Storthing ausgeschlossen wird, gedacht werden. Die volle Gültigkeit der Deutschen Reichstagsbeschlüsse gebe die Bestimmung für die Modifizirung jener der Wiener Konstituante und somit berühren die übrigen Punkte nur Lokales, worunter wir erwähnen: die Aufhebung der Ver­zehrungssteuer und aller Zölle auf Lebensmittel und Roh­stoffe, die Ordnung des Stempelgesetzes, die gründliche Verbesserung des Unterrichtswesens. Man protestirt zugleich gegen die sog.Riesenpetition wider die Religionsfreiheit," welche unchristlich in ihrem Wesen und widergesetzlich in ihrer Form nicht aus freier Selbstbestimmung der Unter­zeichner , sondern durch levitische Schleichwege entstanden ist." Ferner begehrt man vollständige Unabhängigkeit von Tirol in politischer und kirchlicher Beziehung, wofern man dort dieständische" Verfassung und die Unduldsamkeit nicht aufgeben wolle, sowie direkten Verkehr mit den Wiener Ministerien. Die Theologen sollen von nun an in Feld­kirch, nicht in Briren, die Weihen erhalten. Die Jesuiten- ausweisung soll auch zu Jnèbruck durchgeführt werden. Man bemerkt leicht, um wie viel entschiedener die Männer jenseits des Arlbergs ihre Meinungen kundgeben und auch in der Auffassung der Dinge dem konstitutionellen Begriffe näherstehen, als die am Inn und der Etsch. Das demo­kratische Element in den alemannischen Thälern erfuhr eben niemals so vielen Abbruch und so viel geistige Verkümme­rung als in Tirol, wo es ebenso vorhanden war und im Vollsten,, im Bauer, noch wurzelt: Ein paar Sonnen­blicke und etwas Schutt beseitigt, und es gedeiht wieder so saftig und fest, wie unsere Tannen und Reben.

Prag, 20. Aug. In der 2. wieder sehr zahlreichen Versainnilung der Damen ward der Protest verlesen, und sodann zur Wahl der Damen geschritten, welche am 21.

mit demselben nach Wien gehen sollten. Zum Schluffe wurde der Protest unterzeichnet. Die Gesellschaft debattirte darüber, sich als permanenten Clubb zu constituiren; auch wurde der Antrag zur Errichtung einer großartigen Mädchenschule gestellt; beide letzteren Anträge bleiben der Entscheidung einer nächstens zu berufenden Damenver­sammlung überlassen. Die Reden wurden in beiden Lan­dessprachen gehalten. Leider wäre bald eine Störung vor­gefallen. Schon Tags zuvor verabredeten sich die Grena­diere, den Damen eine Katzenmusik zu bringen, und übten sich förmlich ein; gegen 5 Uhr wimmelte der Roßmarkt von Soldaten aller Branchen. Der Bürgermeister forderte au­genblicklich das Platzkommando auf einzuschrciten. Offiziere wurden abgeschickt, die es dahin brachten, daß sich die Gre­nadiere auf die Bastei zurückzogen.

Wien, 22. August. In der gestrigen Sitzung des' Reichstags zeigte der Finanzministcr an, daß er bereits damit beschäftigt sei, die Vorbereitung zur Münzeinigung mit Deutschland anzuordnen. In der heutigen Reichstags­sitzung erklärte der Minister v. Doblhoff auf Interpellation, das deutsche Reichsministerium habe ihn nicht von dessen beabsichtigten Maßnahmen in der italienischen Frage ver­ständigt; durch Privatbriefe sei er aber benachrichtigt wor­den, daß ein deutscher Bevollmächtigter nach Italien ge­sendet worden sei.

Wien, 22. August. Zufolge einer dem Kriegsmini­sterium zugekommenen Meldung des Feldmarschall-Lieute­nants Baron Weiden aus Rovigo vom 15. d. M. hat sich derselbe auf die Einladung der päpstlichen Commissarien Marini, Corsini und Guarini nach Rovigo begeben und daselbst an obgenanntem Tage die zwischen ihm und den päpstlichen Behörden sich ergebenen Differenzen mit den­selben vollkommen geschlichtet, sowie überhaupt die ganze Zusammenkunft unter den freundschaftlichsten Formen statt­gefunden hat.

Berlin, 25. August. Die Berliner Zeitungshalle erhält so eben die höchst wichtige Nachricht (von wem?), die österreichische Regierung habe die Vermittlung Englands und Frankreichs in Italien abgelehnt. Herr v. Wessenberg gebe als Grund dieser Ablehnung den Umstand an, Ra­detzky habe mit dem König von Sardinien bereits direkte Unterhandlungen angeknüpft.

In der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung wurde die Berathung der Habeas-Corpus-Aete fortgesetzt. Die §§. 3 und 4 wurden nach dem Commissions-Antrage mit einer kleinen Wortveränderung angenommen. Sie lau­ten: 8 3. Diese Bestimmungen (§§. 1 und 2) bleiben außer Anwendung auf Personen,' welche zu ihrem eignen Schutze, oder während sie die Ruhe, Sittlichkeit oder Sicherheit auf Straßen und an öffentlichen Orten gefähr­den, polizeilich verwahrt werden. Diese Personen müssen jedoch spätestens binnen 24 Stunden entweder in Freiheit gesetzt oder dem gewöhnlichen Verfahren überwiesen wer­den. §. 4. Niemand darf vor einen anderen, als den im Gesetz bestimmten Richter gestellt werden. AusnaHingerichte und außerordentliche Commissionen sind unstatthaft. Keine Strafe darf angedroht oder verhängt werden, als in Ge-