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darin nur von der „Bewaffnung," nicht auch von der Bekleidung, die Rede sei; in jener Hinsicht aber wird zugegeben, daß auch von der Bundes-Militärcommission die Regel aufgestellt worden sei: es müsse eine Garnitur neuer Gewehre in den Zeughäusern vorrätig gehalten werden. In der Wirklichkeit soll jedoch an den zur vollständigen Aus- rüftung der ganzen 2 Procent erforderlichen Gegenständen zum größten Theile kein Mangel sein. Soviel nämlich die Gewehre betrifft, ist davon — nach den mir zugegangenen Notizen — eine mehr als hinreichende Garnitur Steinschloßgewehre vorräthig, und die Lieferung der noch erforderlichen percussionirten Gewehre bereits mit einer Gewehrfabrik veraccordirt, auch liegt das Geld dafür schon im Reservefonds der Kriegscasse *) bereit. AnKanonen, deren Anschaffung eine der ailerbedeutendsten Ausgaben erfordern würde, ist nicht nur eine mehr als genügende Anzahl von gewöhnlichem Kaliber (6pfü»dige), sondern ausserdem eine Batterie 12pfündiger, und sogar einige Mörser und 24pfündige Kanonen, die, nebst einer Anzahl neuer Wagen und Zuggeschirre, aus Ersparnissen am Militäretat und dem Erlöse für unbrauchbar gewordenes Material angeschafft worden, im Zeughause .vorhanden. Dabei werden also nur die Kosten für Instandsetzung der Lasteten, der Bespannung und der Zuggeschirre, erforderlich sein. In Ansehung der Munition aber, welche für die erste Ausrüstung von (Kontingent und Reserve in bisheriger Stärke, nebst einem Jahrsbedarf für die Friedensübungen, complet vorräthig ist, wird man sich hiermit vorerst begnügen, und eine im Falle des Krieges nöthige weitere Anschaffung bis dahin aussetzen können. Auch die Bekleidung ist in zureichender Weise , selbst für cen Fall des Aufgebots der ganzen 2 Procent, vorhanden; denn alle Regimenter — an (Kontingent, Reserve und Ersatzmannschaft — haben schon jetzt eine doppelte Bekleidung, die eine für den gewöhnlichen Dienst, die andere für Sonn- und Feiertage, welche letztere im Fall des Kieges, wo ein solcher Wechsel nicht mehr statifindet, für eine Truppenverstärkung von gleicher Anzahl verwendet werden kann. Nur das Lederzeug und Reitzeug müßte noch ergänzt werden, wozu aber der im Zeughause befindliche beträchtliche Vorrath von Patrontaschen und Säbelkoppeln, wenngleich von früheren Modellen, worauf es jedoch bei dem jeden Prunk beseitigenden Beschlusse der Nationalversammlung nicht ankommt, gar wohl benutzt werden kann.
Gewährt nun diese, auf Thatsachen gegründete, Darstellung eine sehr erhebliche Redaction des Kostenaufwandes, welcher, ohne die hier vorwaltenden Verhältnisse, mit einer Erhöhung unseres Contingents bis auf 2 Procent der jetzigen Bevölkerung unausbleiblich verbunden sein würde, so würden wohl die dennoch erforderlichen Ausgaben völlig durch diejenigen Ersparnisse gedeckt werden, die sich aus einer künftigen Herabsetzung des, mit jeder Finanzperiode gesteigerten Militäretats, worauf die nächste Ständeversammlung ohne Zweifel zurückkommen wird *), ergeben werden. B. W. Pfeiffer.
Vergl. N. 25 dies. Ztg. S. 193.
*) „zurückkommen"; darüber vergleiche man die Land-
Schulsynode des Kreises Kassel.
Am 26. Juli d. I. versammelten sich die Lehrer des Kreises Kassel zu einer zweiten Sitzung. Zuerst wurde über die von dem Vorstande entworfene Geschäftsordnung berathen und dieselbe mit einigen beantragten Veränderungen von der Versammlung gut geheißen. In Beziehung auf die Bestreitung der durch das Zusammentreten der Synode entstehenden Kosten war man der Ansicht, daß ein bestimmter Beitrag, so oft es das Bedürfniß erfordere, von jedem anwesenden Mitgliede zu Anfang der Sitzung erhoben werden sollte. Unter den in der vorigen Sitzung zur Besprechung für die zweite Schulsynode gewählten Gegenständen entschied sich die Versammlung fast einstimmig für das Verhältniß der Schule zur Kirche und zum Staat. Die Versammlung sprach die Ansicht aus, daß der Schule eine ganz andere Stellung in Leitung ihrer Angelegenheiten, als es bis dahin der Fall gewesen sei, angewiesen werden müsse, und daß die in der bisherigen Weise geübte Lo kalsch u linsp e cti o n durch den Geistlichen wegfalle, und auf ein durch den Ortsschulvorstand, als dessen Mitglied Hinfort auch der Lehrer zähle, zu ordnendes und von der Oberschulbehörde zu sanktionirendes gemeinschaftliches Wirken zurückzuführen sei. Sowie man auf der einen Seite sich gegen Errichtung besonderer Religionsschulen und gegen die konsequenter Weise daraus folgende Herabdrückung der Schule zu einer bloßen Communalanstalt entschieden erklärte, so wollte man auf der andern Seite auch fernerhin den Religionsunterricht in der Schule nur durch den Lehrer ertheilt wissen, zwar mit Ausschluß des eigentlich confessionellen Theils im evangelischen Religionsunterrichte, aber mit innigerem Anschluß Seilens der Kirche an den in der Schule ertheilten Religionsunterricht. — Das Küster-, Organisten- und Lektoramt wollte man auch ferner beibehalten, jedoch wurde einstimmig der Wunsch ausgesprochen, daß das Verhältniß des Geistlichen zu dem Lehrer als Gehülsen im Kirchendienste durch gesetzliche Bestimmungen fest geregelt und das Lektoramt insbesondere zu einem selbstständigen Amte erhoben werden möchte. Die Bezirköschulinspektion und die Vertretung der Schule nach Oben wurde in der Weise angenommen, wie es theils in der Lehreradresse, theils in der größern Lehrerversammlung zu Kassel angebeutet und beschlossen worden war. So bestimmt auch die Versammlung gegen das bisherige, von der Kirche über die Schule geführte Regiment sich aussprach, und eine bessere und segensvollere Sci ulaufficht herbeiwünschte, eben so entschieden erklärte sie sich aber auch gegen eine Losreißung ober völlige Trennung der Schule von der Kirche; denn sie war sich recht gut bewußt, daß in dem Wesen der Volksschule, welche die Unmündigen zu Gott hinführen will, das innigste Verhältniß zur Kirche begründet liege, und daß, wollte sich tagsvcrhandlungen v. 1832. Nr. 115, 117 u. 177., mit Beil. 83 u. 135. In der Folge sind jedoch spätere hieraus bezügliche, in der Gesetzsammlung nicht publicirte, Bundesbeschlüsse nicht ohne Einfluß geblieben.