Hessische Zeitung.
J\l 8®. Donnerstag, den 24. August. 18-&8«
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Politische Nachrichten.
Deutschland.
-F Frankfurt, 21. August. 63. Sitzung der Reichs-, Versammlung. (Fortsetzung.) — Der Minister der Finanzen v. Beckerath nahm noch schließlich das Wort, um zu bemerken, daß er über den Bestand der Reichskaffe noch nichts bemerken könne, indem die deßfallsigen Vorlagen erst in einigen Tagen gemacht werden konnten. Künftigen Freitag hoffe er Weiteres hierüber miltheilen zu können. — Von Eisenman u wird hieraus eine Interpellation an den Minister des Innern wegen der in Oesterreich getroffenen Anordnungen über di^., deutschen Farben u. A. angekündigt. Der Präsident macht die weiter eingegangenen Beiträge für die deutsche Flotte bekannt.
Auf der Tagesordnung stand Berathung des Berichts des Verfassungsausschusses über den Vischer'schen Antrag, die Berathung der Art. III. und IV. der Grundrechte (Schul- und Kirchenverhältnisse betreffend) erst am Ende der Berathung der übrigen Artikel vorzunehmen. — Der Bericht , welchen v. Soiron erstattet hat, erstreckt sich auch noch über ähnliche Anträge von Eisenmann, Schoder, Jacobi und Kuenzer und trägt darauf an, über diese Anträge zur Tagesordnung überzugehen. Nachdem Vischer seinen Antrag nochmals motivirt hatte, und theilweise Jahn dafür, Reinhard und Lichnowsky dagegen gesprochen haben, wurde der Antrag des Ausschusses angenommen. Als hierauf der Vorsitzende bemerkt, man könne nun unmittelbar zur Debatte über den Art. III. Übergehen, erbebt Vogt einen Einwand dagegen, da dieser Gegenstand nicht auf dem gedruckten Zettel, welcher die Tagesordnung angebe, gestanden habe. Er protestire gegen die Einschreibung über diesen Artikel und gegen die Diskussion des Art. III. Der Vorsitzende bemerkt, daß die gedruckten Zettel nichts Offizielles seien, daß er aber am Schluffe der vorigen Sitzung gesagt habe, daß heute, je nach der Abstimmung über den Vischerschen Antrag, mit Art. 111. oder V. in der Berathung fortgefahren werde. Nach einer kurzen Debatte, woran sich noch Rüder, v. Wartensleben, M. Mo hl, Wern her betheilig- ten, wird beschlossen, sofort zur Berathung über den Art. III. überzugehen. —
' Der Artikel lautet: §. 11. Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. — §. 12 Jeder
Deutsche ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Uebung seiner Religion. Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit begangen werden, sind nach dem Gesetze zu bestrafen. — §. 13. Durch das religiöse Bekenntniß wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun. §. 14. Neue Neligionsgesellschaften dürfen sich bilden; einer Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht. M i n o r i l ü t s e r a ch t e n. Die bestehenden und die neu sich bildenden Religionsgesellschaften sind alo' solche unabhängig von der Staatsgewalt; sie ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten selbstständig (Lassaulr, Deiters, Lichnowsky, Jürgens, M. v. Gagern) Die bestehenden und die neu sich bildenden Religionsgesell- schaften sind als solche unabhängig von der Staatsgewalt; sie ordnen und verwalten ihre inneren Angelegenheiten selbstständig (v. Beckerath, R. Mohl, Ahrens). Jede Religionsgesellschast ist berechtigt, ihre inneren Angelegenheiten unabhängig vom Staate selbst zu ordnen und zu verwalten. Die Bestellung von Kirchenbeamten bedarf keiner Bestätigung von Seiten des Staates. Das Kirchenpatronat ist aufgehoben. (Wigard, Blum, Simon, Schüler). Keine Religionsgesellschaft genießt vor anderen Vorrechte durch den Staat. Es besteht fernerhin keine Staatskirche. (Wizard, Blum, Simon, Schüler). — 8 15. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden. — §. 16. Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Civilactes abhängig; die kirchliche Trauung kann erst nach der Vollziehung des Civilactes stattfinden. Die Debatte warf sich sogleich auf die Frage über die Trennung der Kirche vom Staate. Die meisten Redner verlangten die Trennung. Für die unbedingte Trennung sprachen Weißenborn, Phi llips, Biedermann, Pa ur v. Neisse, Diering er. Für eine Trennung im Sinne des Ausschusses: Wedekind, Welcker, Tafel aus Zweibrücken; eine zwischen beiden stehende Ansicht verficht Dekan Vogel. Jordan aus Marburg hält die bloße Trennung der Kirche vom Staate für ein Unternehmen, welches nicht zum Ziele führe, praktisch unfruchtbar und