Neue
Hessische Zeitung.
JV?. SB» Montag, den 21. August. - 1848«
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Die Wahlgefetzfrcrge *).
Durch den Antrag von Henkel unh Genossen ist die Bewegung um ein volksthümliches Wahlgesetz in ein neues Stadium getreten. Sie ist in die Ständeversammlung selbst geworfen, sie hat neue, bisher noch nicht gehörte Vorschläge erzeugt. Vier Systeme stehn sich bis jetzt gegenüber, in der Kammer Henkel's und Baumbachs Antrag, in der Agitation außerhalb der Kammer die Vorschläge des Bayr- Hoffer'schen Comitès und des Marburger Vaterlandsvereins. Die beiden letzten sind am weitesten von einander entfernt: ich finde in der gestrigen Casseler Zeitung einen Artikel gegen den Vaterlandsverein, der mit ziemlicher Gründlich- kett in die Steche eingeht, und mir sehr geeignet scheint, durch Darlegung ihrer Irrthümer alle wichtigen Gesichtspunkte hervorzuheben. — Der erste Einwand gegen unsere Ansicht ist der Satz: es gilt jetzt Gleichheit der politischen Rechte für Alle, diese ist durch jede Beschränkung des Wahlrechts verletzt. Der zweite: die hier vorgeschlagenen Beschränkungen sind an sich selbst unzweckmäßig. Alle Bemerkungen über die letzte Seite der Sache würden umsonst geredet sein, wenn ich mich nicht mit der ersten abgefunden hätte. Diese Gleichheit der Rechte ist eine Bannformel, wie die Volkssouveränität — Alles zermalmend, was sich ihr entgegenstellt — nun, ich habe hier nichts gegen ihre Kraft einzuwenden; nur wünsche ich sie in sachverständiger Hand, ich wünsche sie aufgefaßt, wie es sich gehört, und wie sie von allen freiheitskundigen Völkern der Welt aufgefaßt wird. Was ist denn Gleichheit der Rechte? Mein Gegner erzählt, ich hätte die dreijährige Ansässigkeit aus der nordamerikanischen Verfassung entnommen, was ein Irrthum ist: aber aus dieser freiesten Verfassung der Erde habe ich allerdings die leitenden Grundsätze meines Vorschlags, und auch - den Begriff der Rechtsgleichheit entlehnt. Rechtsgleichheit ist nichts Anderes, als gleicher Rechtsschutz, und gleiche Befugniß für Alle, jedes Recht nach ihrer Fähigkeit zu erwerben. Darin liegt die ganze Demokratie. Damit ist alle privilegirte
*) Dem verehrten Verfasser dieses Aufsatzes war die in Kassel begonnene Wahlgesetz-Agitation noch nicht bekannt geworden. An diese Agitation deren vorläufiges Ergebniß, — ein Gesuch an das Staats-Ministerium, eines an die Ständeversammlung und ein Aufruf an die Kurhessischen Mitbürger, welchen wir in der Extrabeilage mittheilen, werden wir Morgen anknüpfen. D. Red.
Gerichtsbarkeit, aller bevorzugte Gerichtsstand, alle Ver" schiedenheit des Strafrechts, und endlich jeder an die Geburt statt an die Fähigkeit gebundene Vorzug aufgehoben. In Amerika hat man die Rechtsgleichheit niemals anders verstanden; dort fordern alle Staaten unbedenklich für das Wahlrecht entweder Steuerzahlung oder etwas damit Gleichbedeutendes, weil jeder Mensch die Möglichkeit vor sich hat, steuerbares Vermögen zu erwerben. Aber unsere Demokraten verstehn die Sache besser. Ihnen ist Rechtsgleichheit nur der Zustand, wo jeder so viel Maaß und Loth Rechte hat wie der Andere. Die nackte Thatsache, daß ein Mensch geboren ist, gibt bei ihnen die Omalification zu jedem Herrschaftsrecht über den ganzen Staat. Wollten sie consequent sein, so dürften sie diese Rechtsgleichheit nicht bloß für das Wahlrecht verlangen: wenn jeder Geborene als solcher gleichen'Anspruch hat, die Stände, d. h. bei uns die Herrschenden im Staate, zu ernennen, so müßte er auch gleichen Anspruch haben, selbst mitzuherrschen, das Amt z. B. des Ministers müßte Reihe umgehn. Wäre es ferner frevelhaft, Beschränkungen des sogenannten Menschenrechts aufzustellen, wo es sich um Politik, Staatsre- gierung und Staatswohl handelte, so wäre der Frevel noch viel größer, die angebliche Rechtsgleichheit auf andern Gebieten, wo der Mißbrauch viel geringere Gefahren herbeiführt, zu verläugnen, und z. B. nicht jedem Menschen gleiches und unbedingtes Recht auf Betreiben eines Handwerks, Ausübung der ärztlichen Praxis u. f. w. zuzugestehn. Räumt man ein, daß hier die individuelle Berechtigung nach der Fähigkeit des Einzelnen und den Bedürfnissen der Gesammtheit abgestuft werden muß, so kaun man ein gleiches Eingeständniß auf dem politischen Felde nicht zurückhalten. . (
Jene materielle Rechtsgleichheit unsrer Demokraten ist in der neuern Welt ein einziges Mal versucht worden, 1792 in Frankreich, jedermann weiß, mit welchem Erfolge. Daß es uns jetzt, . April 1848, einmal damit geglückt ist, be« weist nichts: es fragt sich eben, ob es uns auf die Dauer, wo nicht immer eine so starke und reine Begeisterung wirkt, glücken würde.
Man sagt: sobald Ihr jemanden, z. B. die Proletarier, von der Wahl ausschließt, so werden sie unzufrieden sein, und, unvertreten im Parlamente, sich die Vertretung in der Revolution suchen. Gan; gewiß werden sie es, | o lange ihnen d i e gebildeten Klassen Beispiel und