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Geistlichen von niedern Geistlichen verrichtet. Dem Papste, ja den Bischöfen wird der Fuß geküßt, und selbst die im Punkte der Ehre so empfindlichen Pariser fielen neulich zu Haufen auf die Kniee, als der verwundete Erzbischof — wohl gemerkt, ohne Monstranz und ohne Krucifix — durch die Straßen getragen ward. Solche katholischen Lehrer, die die oben genannten Geschäfte ihrer selbst und ihres Standes unwürdig achten, mögen immerhin gute Lehrer und achtbare Menschen sein, aber sie mögen sich der Selbst- läuschung entschlagen, daß sie auch echte, orthodoxe Katholiken seien. So urtheilen nicht bloß der „Katholik" und die Mainzer „Sonntagsblätter," sondern auch jeder Protestant, der die Lehre und den Cultus der katholischen Kirche kennt.
R. B r.
Wunsch und Aufforderung.
An dem uns den 20. d. M. bevorstehenden Festessen zur Feier des landesfürstlichen Geburtstages werden sich Bürger aller Stände betheiligen. Es ist die erste derartige Feier, n lche im neuen Zustande der bürgerlichen Freiheit und Gleichheit, nach dem Hinwegfallen so mächtiger Staudes-Schranken , begangen wird. Der Gefeierte selbst hat diesen Zustand bereits auch in seiner äußeren Erscheinung in der einfachen bürgerlichen Tracht zu ehren gewußt. Auch für die Theilnehmer an dem Festessen erscheint es deshalb dringend geboten, und es mag hiermit als Wunsch und Aufforderung ausgesprochen sein, daß sie sich aller glänzenden und flimmernden besonderen Trachten, Uniformen, Abzeichen rc. gänzlich enthalten, und lediglich im schlichten bürgerlichen Gewände erscheinen möchten.
s. * 8. Fr. A P,
Anfragen, Rügen und Wünsche.
Dem Vernehmen nach soll Herr von Schenk, dermalen Minister zu Sigmaringen, hierher als Minister der auswärtigen Angelegenheiten berufen werden. So tadelnswerth man es auch finden muß, daß Herr von Meyer bei dem Wechsel des Ministeriums und des Regierungssystems im März d. I. seine Stellung beibehielt und nicht konstitutionellen Tact genug besaß, dieselbe freiwillig aufzugeben, ebenso unzweckmäßig würde jene Berufung sein, da ein Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten für Kurhessen völlig unnütz ist. Zwar zollt gewiß Jeder der Persönlichkeit des Herrn v. S. volle Achtung, aber man wird darüber das Unzweckmäßige der Maßregel und die dadurch herbeigeführte unnöthige Vermehrung der Staats-Ausgaben um so weniger vergessen, als schon nicht abzusehen ist, was mit den vielen heimkchrenden Gesandten, Bevollmächtigten, Ge- jandtschaftssecretären rc. anfangen. Die diplomatischen Beziehungen , in denen Kurheffen künftig zur Reichsgewalt oder auch wohl zu anderen deutschen Staaten stehen wird, erfordern kein besonderes Ministerium, sondern können auf die einfachste Weise von den übrigen Ministerien unterhalten werden. C. Fr.
Dekmmlmachmrgen.
|73] Die Mitglieder der durch die Verordnung vom 29. März 1827 errichteten Civil-Wittwen- und Waisen - Gesellschaft werden hiermit zu einer, auf den 2S. d. M., Nachmittags 5 Uhr, im kleinen Stadtbausaale Statt findenden Versammlung, behufs weiterer Berathung über die Interessen der Anstalt, eingeladen und ersucht, sich recht zahlreich betheiligen zu wollen.
Cassel, den 15. August 1848.
Das gewählte Gomit^.
|71j Zu vermierhen: Die Parterre-Wohnung (3 Zimmer) in Nro. 164 der Königsstraße, dem Meßhause gegenüber, von Michaelis an.
Gerichtliche Entscheidungen.
Beim Ober-Appellationsgerichte,
a) Dekrete.
Staatsanwalt z. S., die Bestätigung des zwischen dem Staate und rc. Thomas und dessen Ehefrau abgeschlossenen Vertrags betr., am 29. Juli, zurückg.
Trieschmann g. Nickel, w. Alimentation, Satisfaktion und Paternität, eod., desgl.
b) Vorbescheide.
Staatsanwalt g. Frankenberg, w. Störung im Besitze der Jagd in der Bebraer Feldmark, am 29. Juli.
c) Bestätigender Endsbescheid.
Müller g. Privatgesellschaft für Wittweu- und Waisen-Unterstützung zu Marburg, w. Forderung, am 29. Juli.
Tagesordnung für die Stände-Sitzung.
Freitag den 18. August, Morgens 10 Uhr.
1) Berathung des Berichts des betreffenden Ausschusses über den Gesetzentwurf, die Bürgerwehr betr.
2) Berathung des Berichts des Rechtspflege-Ausschusses über den Gesetzentwurf, die Strafe körperlicher Züchtigung bei den Civil- strafgerichten betr.
Handels- und Börsennachrichten.
Frankfurt, 15. August.—K u r h e sse n: Fr. Wilh. N. B. Cer- tifieate 44'/. B. 433% G.; Vierzig-Th. Loose 26% B. 26'/. G—O e- sterreich: 5 pCt. Metall. 76 P. 75 G.; 4pCt. M. 60'/2 $. 59% G.; 2/-pCt. M. 39'/, P. 39'/.®.; Bankact. 1238 P. 1228 G.; 250 fl. Loo.se 83 P 82 ®.; 500 fl. Loose 122 P. 121 G.; 4% pCt. Bei hm. Obligat. 69'/« P. 68'/, G.; 4pCt. Bethm. Oblig. 61 P. 60 G. — Preußen: Prämiensch. 88'/, P. 87'/2. G. 3'/2 pCt. Staatsschuldsch. 74% P. 73% G.; Köln - Aachen. E. A. — 'P. — G.; Köln-Mind. D. A. 78% P. 77% G. — Baiern: 3% pCt. Oblig.--P. 77% G.; Ludw. Kau. Act. — P.— G ; Ludw. Bexb. Arb 71'/, B. 70% ®.— H. Darmstadt: 50 fl. Loose 64 P. 63% ®.; 25 fl. Loose 21% P. 21'%,®. 3% pEt. Oblig. 77%$. 77% G.; 4 pCt. Oblig. 87% P. 86% ®. — Baden: 3% PC.Oblig. 77% P. 76% G.; 50 fl. Loose 47% $. 47 ®.; 35 fl. Loose 27% P. 27% G. — Würtemberg: 3% pCt. Oblig. 78 P. 77% G.; 4'/2 pCt. neue Oblig. 94% P 933% G. — Nassau: 3'% pCt. Oblig. 83 P. 82 ®.: 25 fl. Loose 21%$. 21% ®. -Frankfurt: 3 pCt. Oblig. 80 $• 79 ®.; 3% pCt.: Oblig. v. 1839. 94 $. 93% G.; 3% vCt. Obl. V. 1846. 887« $. 87%®.; Taunusb. Act. 283 $. 278 G. — Holland: 27, pEt. Jutegr. 45%'$. 45'% G.; 4 pEt. Obüg. — P. 687« G.; 3'/, Syud. — P. 67 G. — Spanien: 3 pCt. Ac. tivsch-— P. —G.; 3 pCt. Innere Sch. 18% $. 18% ®. — P0rtugal: 3 pCt. Cons. L. St. â 12 fl. — $• — G. - Polen: 300 fl. Loose — P. 89 G.; 4 pCt. Oblig. über 500 fl. 66'/« P. 657. G. —Rußland: 4 pCt. in R. st. 2. b. Grun & C. — P. 75% G.; 4 pCt. dsgl. b. Stiegl. L 6. - $. 75 G. — Sardinien: 36 Fr. Loose b. Bethm. 25 $. 24% ®.— G 0 l d- cours: Pistolen 9 fl. 55 kr.; holl. 10 fl. St. 10 fl. 5 fr.; 20 Fr. St. 9fl. 38 kr>; Engl.Sov. 12ß.2fr.; Rauddnc. 5fl.36— W e ch s.-D i s c. 2.
Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker.— Redaktion: Fr. Oetker und A. Pfaff. — Druck und Verlag von Th. Fischer in Castel.