Hessische Zeitung.
TT» Dienstag, den 15* August. 1848«
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Der 6. August und die Deutsche Einheit.
Bekanntlich war der 6. August b. J. dazu bestimmt, die Deutsche Centralgewalt, die National-Versammlung und das gestimmte Deutsche Volk darüber zu unterrichten, in wie weit die gepriesene Deutsche Einheit Wirklichkeit oder Phrase sei. Die Art und Weise, wie die erste tiefer eingreifende Anordnung des Reichs-Kriegsministeriums befolgt werde, mußte der Gradmesser sein, nach welchem der gute oder schlechte Wille der einzelnen Landes-Regierungen, ihr größerer oder geringerer Widerstand und danach die Mittel zu bemessen haben, welche gegen solchen Widerstand in Anwendung zu bringen sind. — Der 6. August ist vorüber gegangen, die Acten über diesen Tag sind vorläufig geschlossen und cs ist nunmehr am Deutschen Reiche, seine Beschlüsse zu fassen. — Was zunächst die augenblickliche Sachlage betrifft, so haben, wie es nicht anders zu erwarten stand, die Deutschen Regierungen zweiten, dritten und geringeren Ranges die Huldigung geleistet. Ob sie dies nun aus eignem freien und freudigen Entschlusse thaten, wie die Kurhessische, die Sächsische und einige Süddeutsche Regierun- gen; ob sie durch die Wucht der öffentlichen Meinung sich dazu gezwungen sahen, wie z. B. die Braunschweigische, das kann uns gleichgültig sein, in jedem Falle thaten sie, was sie nicht lassen bürsten. Es soll uns auch nicht bekümmern, wenn dabei Ungenauigkeiten mit unterliefen, wie z. B. daß die Baiersche Regierung von dem vorgeschriebenen 3maligen Hurrah eines für den König abfallen ließ. Das sind kleine Unarten eines Schmollenden, welche mehr noch als ein unbefangener Gehorsam die zwingende Nothwendigkeit des Gehorsams beweisen. Auch das ungeberdige Verhalten der Hannöverschen Regierung hat nichts zu bedeuten. Dieses vom eignen Volke vielfach perhorrescirte und nur von seinen Junkern belobte Regiment hat offenbar seinen letzten Trumpf gespielt und vielleicht schon, während wir dies schreiben, ist der ohnmächtige Widerstands-Versuch desselben im eignen Lande gebrochen. — Aber von Oesterreich und Preußen ist der Befehl vom 16. v. M. nicht durchaus befolgt worden. Oesterreich, soweit es Deutschland angehört, hat seine gute Deutsche Gesinnung in diesen Tagen oft genug an den Tag gelegt. Und wahrlich, auch wenn der innere Herzensdrang seiner Bürger, auch wenn das in seinem Jubelgreis geehrte Selbstgefühl des Volkes uns dieses Land nicht bereits zugeführt hätte, äußere zwingende Gründe würden es
thun. Aber die österreichische Regierung, die freisinnigste, die volkstümlichste, welche wohl jemals eristirt hat, besaß nicht die Macht, sein großentheils aus Croatischen, Czechi- schen ic. Offizieren und Soldaten bestehendes Heer so ohne Weiteres der Deutschen Central-Regierung huldigen zu lassen. Sie war gerade im Deutschen Interesse zu doppelter Vorsicht in einem Augenblicke gezwungen, wo der Andrang einer slavischen Majorität den Reichstag zu beherrschen und damit Deutschland ganz zu entfremden drohe. Die Oesterreichische Regierung hat deshalb vorerst sich darauf beschränkt, vor dem Heere eine Messe für Deutschlands Einheit lesen und das Dentsche Banner aufrichten zu lassen. Gleichzeitig suchte sie die Aufrichtigkeit ihrer Deutschen Gesinnung durch die glänzende Ausführung der Huldigung Seitens der Nationalgarden zu bethätigen, an welcher die Generalität und die rein Deutsche Garnison Theil nahmen. Die Ocster- reichische Regierung hat durch diesen Tact selbst die Slavischen Deputaten zur Sympathie für Deutschland genöthigt und für jetzt die Zeit gewonnen, deren die Entwickelung und Festigung der Deutschen Partei in Oesterreich bedarf. Vielleicht wird diese Partei bald genug unsere Hülfe anrufen müssen, vielleicht wird mit ihr die Oesterreichische Regierung uns recht bald beweisen- daß es undankbar, jedenfalls voreilig von uns gewesen wäre, wenn wir ihr jetziges Verhalten einer tadelnden Kritik unterworfen hätten. — Anders verhält es sich mit der unterbliebenen Huldigung der Preußischen Regimenter. Hier fehlte es an dem zwingenden Grunde, die Preußischen Länder sind bis ans das Herzogthum Gnesen — und dieses polnische Restchen kann nicht in Betracht kommen — sämmtlich Deutsch. Es müssen ganz besondere Gründe sein, welche die Preußische Regierung zum Ungehorsam veranlaßten und ermutigten. Freilich, sie selbst läugnet noch diesen Ungehorsam: sie behauptet, ihr Bundes-Contingent, b. h. die Preußischen Besatzungen der Bundesfestungen hätten ja gehuldigt. Nur diese Truppen hätten unter dem unmittelbaren Befehl der alten Bundesgewalt gestanden, nur sie brauchten dem neuen Bunde Folge zu leisten. Mit diesem plumpen Sophisma, welches den am 12. Juli 1848 feierlich vollzogenen Untergang des Staatenbundes läug- net, welches den von der Nationalversammlung erlassenen, auch von Preußen wohl oder übel anerkannten Gesetze» des provisorischen Bundesstaates ins Gesicht schlägt, glaubte eine so intelligente Regierung die unzweideutige Aufforderung der Reichs-