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Hessische Zeitung.

JVp. SB» Mittwoch, den 9. August. 1848«

Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterhaltungöblatte , und wird um 11 Uhr Morgen» ausgegeben. Der Abonnementspreis beträgt 1 Tltlr. 5 Sgr. für das Quartal, wofür alle kurhessischen Postämter und Buch­handlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile mit 1 Sgr. berechnet.

Politische Nachrichten.

Deutschland.

-4- Frankfurt, 7. August. 56. Sitzung des Deut­schen Reichstages. V ic e prä si d e nt v. Soiron, welcher heute den Präsidentcnstuhl einnimmt, macht zunächst mehrere Verkündigungen über Beiträge zur Flotte und den Austritt von Bischof Müller und Graf Dohna. Eine Adresse der sächsischen Nation in Siebenbürgen an die National-Ver- sammlung wird vorgelesen. Ost errath zeigt einen Bericht des volkswirthschaftlichcn Ausschusses an, worin über meh­rere Petitionen aus der Pfalz, welche Arbeit verlangen, zur niotivirten Tagesordnung übergegangen wird. Die Tages­ordnung führt zunächst auf dieDiskussion des Berich- tes des Rechtspflege- Ausschusses über mehrere Petitionen in Betreff einer Amnestie für politische Verbrecher." Wi- demann (Berichterstatter) vervollständigt zunächst das Verzeichnis; der Petitionen, die noch nach Erstattung des Berichtes seit dem 15. Juli eingelaufen sind. Unter denselben befinden sich zwei Petitionen von Frauen und Jung­frauen zu Constanz und Hanau, eine von Lieutenant Wil­lich aus Besancon der bekanntlich, am Aufstande als Führer Theil nahm. Letztere Petitionen werden verlesen. Der Berichterstatter motivirt dann den Antrag des Ausschusses die Nationalversammlung wolle über die an sie gerichte- ten Petitionen um Ertheilung oder Erwirkung einer Am- ncstie für die wegen politischer Verbrechen in Untersuchung befindlichen Deutschen zur niotivirten Tagesordnung über- gehen." Eine Amnestie könne unter den gegenwärtigen Verhältnissen, wo das Ansehen der Gesetze noch nicht fest­stehe, nicht ertheilt werden. Jtzstein beschränkt sich auf Mittheilung einer ihm zugesandten Erklärung Heckers, wo­rin derselbe keine Amnestie für sich, sondern nur für die seit Monaten in den Gefängnissen sitzenden Verirrten und die Flüchtlinge in der Schweiz und Frankreich verlangt. Der Redner meint übrigens, daß das Attentat kein speciell badischer gewesen, wie der Ausschuß voraussetzt, sondern ein allgemein Deutsches und daß daher die Natioual-Ver- sammlung zur Amnestie competent und verpflichtet sei.

Der Präsident zeigt noch viele durch Brentano erst eben übergebene Petitionen aus Baden an. Hagen be­stimmt zur Vertheidigung der Gefangenen die Menschlichkeit und die Ansicht der Historie, nach welcher diese ein ewiges Werden sei. Nach dieser Ansicht sei, was früher Recht ge­

wesen, heute nicht mehr Recht und wenn Hecker ein Hoch- verräther, dann seien auch die Mitglieder der Natioual-Ver- sammlung Hochverräther. (Oh! Oh!) JeneS Attentat sei nur eine Linie weiter gegangen als die National-Versamm- lung und ihre Antecedenzien. Dieheroische" Gestalt He­ckers wird hierauf vom Redner als eine gleichsam vom Volke erzeugte Größe dargestellt, an deren Komposition die Zeit und die Lage Deutschlands participirten. Das Vor- urtbeil sei gegen berathende Versammlungen gewesen, deren Langsamkeit man früher kennen gelernt habe, es sei deß­halb zu entschuldigen, wenn man geglaubt habe, sich über eine solche Versammlung mit einem Schlag hinwegsetzen zu können. Die Republik, für welche jene gekämpft, sei das Ziel der Geschichte, die constitutionelle Monarchie sei nur ein Uebergaug zur Demokratie, welche letztere von den Deutschen besonders ausgebildet werden müsse und werde. Diese Gedanken habe auch jene geleitet, aber freilich etwas anderes sei der Gedanke, etwas Anderes, die Ausführung bei der man leicht vom rechten Wege abgebracht werden könne. Mit Recht habe man immer die wohlwollenden Gesinnun­gen des Großherzogs hervorgehoben, allein so große Be­wegungen könnten auf Einzelnes keine Rücksicht nehmen. Man könne die Reprchlik für die beste Regierungsform hal­ten und dennoch die Erhebung eine Empörung nennen, denn wo die Erhebung nicht im Namen der öffentlichen Meinung geschehe, sei sie nur Empörung. Hecker habe ge­glaubt, die öffentliche Meinung sei für ihn und so sei er also nur ein Irrender und Getäuschter, getäuscht auch darin, daß er geglaubt habe, sein bloßes Auftreten werde ihm das Volk ohne Schwertstreich zu führen. Man habe Gerech­tigkeit geübt gegen die von den Fürsten früher in die Ker­ker Geworfenen und habe sie hochgeehrt, man solle n'cht grausam gegen die jetzigen Schuldigen sein. Schließlich appellirt der Diebner an das Mitleid der Versammlung und verliest noch eine Petition im Namen von6000" aus Baden, und schließt sich dem Simonschen Antrag auf un­bedingte Amnestie an. Schoder ist mit dem Berichter­statter einverstanden, daß der badischen Regierung die Am­nestie zustehe und daß eine Einmischung der National-Ver- sammlung nur zu rechtfertigen sei, wenn Gründe des Rechts dafür sprächen. Der Redner krilisirt das Verfahren Heckers mit weniger Vorliebe für diesen als »ein Vorredner. Hecker's Attentat sei nicht ein solches gegen die Fürsten