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tung und Oberaufsicht über die schiffbaren oder flößbaren Ströme und über die Mündungen der in diese fallenden Nebengewässer; desgleichen über sämmtliche Wasserstraßen, welche dem allgemeinen Verkehre dienen. — Die von den Einzelstaaten oder dem Reich zu erhebenden Wasserzölle sollen den Betrag der auf die Ströme und sonstigen Wasserstraßen zu verwendenden Kosten nicht übersteigen. Es darf bei der Erhebung der Wasserzölle und von Nebenab- gaben keine Begünstigung der Angehörigen eines Deutschen Staates vor denen anderer Deutschen Staaten stattfinden.
Artikel V.
§. 15. Das Deutsche Reich soll ein Zollgebiet bilden. Das gesammte Zollwescn ist Angelegenheit der Reichsgewalt.
§. 16. Das Postwesen ist fortan Reichssache, die neue Ordnung soll durch ein Reichsgesetz festgestellt werden.
§. 17. Erfindungspatente, die sich auf das ganze Reich erstrecken, werden von Reichswegen auf Grundlage eines Reichsgesetzes ertheilt.
Artikel VI.
§. 18. Der Reichsgewalt steht das Münzrecht und die Gesetzgebung über das Münzwesen ausschließlich zu. Es soll für ganz Deutschland ein gleiches Münzsystem eingeführt werden.
§. 19. Der Reichsgewalt liegt es ob, für Maß und Gewicht dasselbe System in ganz Deutschland zu begründen.
§. 20. Das Reich hat die Gesetzgebung und Oberaufsicht über das Bankwesen in Deutschland. Ohne Zustimmung des Reichs darf die Summe des umlaufenden Papiergeldes nicht vermehrt werden. (Fortsetzung folgt.) Schleswig-Holsteinische -Angelegenheiten.
Kopenhagen, 2. August. (V.-H.) Die Elbe, Weser und Iahde werden, laut Beschluß des Marineministers vom 1. August mit dem 15. August blockirt.
Der anhaltende Stillstand der Armeen laßt uns zwar auch hier annehmen, daß noch friedliche Unterhandlungen im Gange sind, deren Ausgang aber in diesem Augenblicke der entscheidenden Krisis, der Umgestaltung aller Deutschen Regierungsverhältnisse schwer zu bestimmen ist. Die Kriegspartei setzt alle ihre Hoffnungen auf den Partikulargeist einzelner Deutschen Regierungen nnd die aus Widerstand gegen die Centralgewalt entstehende Schwäche Deutschlands.
Preußische Reaction betreffend.
Die Berliner Nachrichten melden Folgendes: Der Kriegsminister hat den Allerhöchsten Armeebefehl vom 29. Juli d. I. den Truppen zur Bekanntmachung mit dem Bemerken übergeben, daß eine Truppenparade am 6. August nicht stattfinde.
Am 3. August (Geburtstag des verstorbenen Königs) waren die prinzllchen Palais mit Blumen geschmückt, was man sonst nicht gesehen hat. Als Parole und Losung sind an diesem Tage die Worte, „Friedrich Wilhelm" und „Charlottenburg" gegeben. In Tivoli versammeln sich an diesem Tage alle „wahren Preußen" zu einer Gedächtniß- feier, wo es natürlich sehr preußisch hergehn soll. Durch diese zu anderer Zeit harmlose Demonstration werden jetzt die Parteien nur um so schärfer gesondert und für den 6. August Schritte des Volkes provocirt, welche sehr national
ausfallen dürften. Bereits bat die Bürgerwehr ihren neuen General Rimpler aufgefordert, am 6. eine Parade zu veranstalten und dem Reichsverweser ein dreimaliges Hurrah bringen zu lassen. Auch verlangt die Bürgerwehr als Parole des Tages die Worte Ercher^og Jobann und Deutschland. Der Obrist von Griesheim, Verfasser der polemischen Schrift gegen die Centralgewalt und bisher Spiritus fami- liaris des Kriegsminifteriums ist vom Amte suspen- dirt worden, — Die Studenten fuhren gestern in bedeutender Anzahl nach Charlottenburg, um-zu sehen, ob sich die Angriffe etwa erneuerten. Leider fielen wieder Erceffe vor; die Wagen wurden wieder mit Steinen geworfen, so daß mehrere Studenten Verletzungen davon trugen. Angeblich hatten die Osficiere die Soldaten in die Kasernen constgnirt, scheinen aber die Disciplin nicht gehörig erhalten zu haben. Wiederholt fordert man jetzt die Auflösung der Garden und von einer Verlegung des Regiments nach Berlin kann vorerst nicht die Rede sein. Gestern Abend zogen die angefallenkn Studenten mit einem großen Volkshaufen vor das Kriegsministerium, fanden aber den Kriegsminister nicht vor und wurden von der Bürgerwehr auseinander getrieben. Heute hat das zweite Garderegiment dem Vernehmen nach den Befehl erhalten, von Charlottenburg nach Nauen abzumarschiren. —Der Prinz von Preußen hat am 3. feierlichen Einzug in Stettin gehalten. Die Partei der adeligen Gutsbesitzer hatte Alles aufgeboten, um eine preußische Demonstration zu machen. Schwarz-weiße Fahnen mit lautem Hurrah in allen Straßen, Freiwilligenfeste, preußische Zweckessen rc. rc. Wir erwarten, daß die deutschgesinnte Bevölkerung gegen diese künstlichen Bestrebungen reagiren wird. — Der bei dem Blutvergießen in Schweidnitz com- promittirte Festungscommandant Rolley du Rosay ist vom Amte suspendirt worden. Der Minister-Präsident hat der Schweidnitzer Deputation versichert, es solle, wenn ihre Darstellung als richtig sich herausstelle, ein warnendes Exempel statuirt werden.
Berlin. Der Minister Han sc mann hat das Finanzministerium neu organisirt und den Gang der Geschäfte ungleich rascher gemacht. Es war bisher Sitte, daß die Räthe und Sekretäre sich ihre Arbeiten nach Haus schicken ließen und nach Gefallen arbeiteten. Herr Hansemann hat dies jedoch verboten und allen diesen Herren angekündigt, daß sie von jetzt ab in den Bureaux sein und dort arbeiten müßten. Eine Reihe neuer Arbeitszimmer werden deßhalb im Finanzministerium eingerichtet, da der Minister erklärt hat, er müsse Akten und Leute stets bei der Hand haben.
Bei dem großen Deputaten - Empfang in Potsdam äußerte bekanntlich der König, er werde nicht nach Berlin gehen, weil man seine Farben beleidigt habe. Der Minister Kühlwetter bemerkte: „Der Sr. Majestät erstattete Bericht könne einseitig gewesen sein." Er sei vollständig unterrichtet, behauptete der König, worauf der Minister erwiderte: daß die Ehre, dem König offiziellen und entscheidenden Bericht abzustatten, ihm, dem verantwortlichen Minister, allein zustehet.
Berlin, 4. August. Die Aufregung war am gestrigen Abend noch sehr groß. Um auf alle Eventualitäten ge-