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sich beziehende Kurfürstliche Ordre, d. <l. Wilhelmshöhe den 4. August 1848, lautet:

Ordre. Wilhelmshöhe, den 4. August 1848.

Die Einigung und Kräftigung des deutschen Vaterlands ist das Bestreben aller deutschen Fürsten und aller deut­schen Volksstämme; und darum ist die Führung der deut­schen Central-Angelegenheiten provisorisch einem Reichsver- weser übertragen worden. Da Ich mit Zuversicht hoffe, daß hieraus das Glück des Vaterlandes immer schöner erblühen werde, so ertheile ich freudig Meinem so tapfern und treuen Armee-Corps den Befehl, am 6. d. M. in den verschiede­nen Garnisonen, Cantonnirungs-Ouartieren n. im großen Parade-Anzug sich zu versammeln und Sr. Kaiserlichen Ho­heit dem Reichsverweser Erzherzog Johann von Oestreich zu Ehren ein Zmaliges freudiges Lebehoch zu bringen.

Unterm 31. v. M. haben die Ministerien der Justiz, der Finanzen und des Innern folgende in allen Gemeinden veröffentlichte und verbreitete Ansprache erlassen.

„Während Regierung und Stände des Landes die Auf­gabe zu lösen suchen, die Bewegungen der Zeit hinüberzu­führen in eine ruhige und besonnene Entwickelung freier, dem Vaterlande heilbringender Staats- und Negierungs­formen, während sie mit allen Kräften danach streben, die Wünsche und Beschlüsse des Landes und der einzelnen Klassen der Bevölkerung zu ergründen und, wo es nur möglich, zu befriedigen, finden sie in manchen Gemeinden und Distrikten des Landes unerwartete Hindernisse in dem Fortbestände einer Auflehnung gegen die Erfüllung der Steuerpflicht und gegen diejenigen Gesetze, welche die Er­haltung der Finanzquellen des Staates, insbesondere der Waldungen, sichern sollen. Auch dem Befangensten ist die Zeit vergönnt gewesen, um sich darüber aufzuklären, daß die bürgerliche und politische Freiheit nur durch Achtung vor dem Gesetze und strenge Erfüllung aller gesetzlichen Obliegenheiten bestehen und befestigt werden kann. Keiner­lei Entschuldigung steht daher fernerhin allen denen zur Seite, welche in den politischen Bewegungen der Zeit einen Vorwand suchen, der Zahlung ihrer Steuern und sonstigen Schuldigkeilen an den Staat sich zu entschlagen oder durch Angriffe auf die Waldungen die Sicherheit des Eigenthums und des Staatsvermögens zu verletzen. An solche ergeht daher hierdurch nochmals eine ernste Mahnung zur Rückkehr in die Schranken gesetzlichen Verhaltens, — in dem Vertrauen, daß der Einfluß der ordnungsliebenden Mitbürger und die Einwirkung der Gemeindebehörden dieser Mahnung Gehorsam verschaffen, und auf dem Wege der Verständigung und Ueberzeugung die sonst eintretenden strengen Maaßnahmen abwenden werden. Mögen die Ge­meinden insbesondere erwägen, daß die Waldungen, in wessen Händen sie sich auch befinden, ein werthvolles Nationalgut find, dessen Wohlthäter» unmittelbar oder mit­telbar allen Klassen der Bevölkerung zufließen, daß deren schonende Erhaltung als heilige Pflicht Allen obliegt, und daß frevelhafte Plünderungen und Verwüstungen der Forste an den Urhebern und ihren Nachkommen durch Verminde­rung und Verteuerung der Beholzigung hart und unab­wendbar sich bestrafen. Vor allem aber möge es erkannt werden, daß der unregelmäßige Eingang der Staats-

Einnahmen nicht blos die beabsichtigten und angeb«hn- ten Reformen und Erleichterungen erschwert und verspätet, sondern auch in seinen Folgen eine Vermehrung der Staats­lasten und der Steuern herbeiführen muß. Die Beaniten des Staates sind daher angewiesen, den böswilligen An­griffen auf die Forsten kräftigst entgegenzutreten, die Ein­ziehung der Slaats-Einkünfie aber, unbeschadet der jeder­zeit zu wahrenden Schonung der wirklichen Armuth, — mit nachdrücklichem Ernste zu betreiben. Entschlossen, die Beamten in dieser Aufgabe mit allen zuständigen Mitteln zu unterstützen und nöthigenfalls zu den strengsten Maaß­nahmen ;u schreiten , hegen die unterzeichneten Vorstände der Ministerien den aufrichtigsten Wunsch, es möge sie der verständige Sinn des Volks der Nothwendigkeit, in dieser Weise vorzuschreiten, überheben, und das Vertrauen recht­fertigen, welches sie zu der Verkündigung dieser gütlichen Anmahnung bestimmt hat. Kassel, am 31. Juli 1848.

D i e Ministerien

der Justiz: der Finanzen: des Innern:

Baumbach. Schwedes. Eberhard."

Unser neuer Kriegs-Minister Generallieutenant v. Barde­leben — wer kennt ihn nicht aus den 1830er Jahren? — entfaltet bereits eine Thätigkeit, welche zu den besten Hoff­nungen berechtigt. Der wegen der Verfassungs-Angelegen- Heit versetzte Hauptmann Engelhardt ist wieder nach Kassel zurückversetzt, verschiedene Disponibilitätserklärungen sind er­folgt und in dem Personal des Kriegs-Ministeriums stehen dem Vernehmen nach, bedeutende Veränderungen bevor. Viele, welche bei aller Achtung vor dem ehrwürdigen Greise doch in seinem hohen Alter ein Bedenken gegen die Beauf­tragung mit einem jetzt so schwierigen Ministerium gefun­den hatten, sind jetzt durch die Kraft und Frische des Mannes recht überrascht und erfreut worden.

Donaufürstenthümer.

Den neuesten Nachrichten aus "Bucharest vom 20. Juli zufolge, hatte sich die provisorische Regierung als konsti- tuirendc erklärt, und sie wurde von allen Seiten anerkannt. Der Metropolit bleibt, so wie bisher, an ihrer Spitze. Die Russen waren nicht weiter vorgerückt. Auch soll Talar- Effendi Namens der Pforte gegen die russische Einmischung protestirt haben.

Die Breslauer Zeitung läßt sich aus Bukarest vom 20. schreiben: „Die Pforte habe die provisorische Regierung, welche sich für eine constituirende erklärt hat, anerkannt, unter der Bedingung, daß sie sich nichts gegen die Ober­herrlichkeit der Pforte zu Schulden kommen lasse. Dem­zufolge habe der türkische Commissär Talat Effendi gegen die Einmischung der Russen protestirt, worauf von Seiten der Letztern in der That nichts weiter erfolgt sei. Auch sei die russ. Besatzung in Jassy nicht weiter verstärkt worden.

Kassel, 5. August. Die kurhessische Wahlangelegen­heit wird Dienstag den 8. Abends in unserm Bürgerverein von Hrn. Klauhold zum Vortrag gebracht werden. Wir hoffen und wünschen, daß die verehrlichen Mitglieder des Bürgervereins sich recht zahlreich einfinden und an dieser so äußerst wichtigen Angelegenheit sich eifrig betheiligen möchten.