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sich beziehende Kurfürstliche Ordre, d. <l. Wilhelmshöhe den 4. August 1848, lautet:
Ordre. Wilhelmshöhe, den 4. August 1848.
Die Einigung und Kräftigung des deutschen Vaterlands ist das Bestreben aller deutschen Fürsten und aller deutschen Volksstämme; und darum ist die Führung der deutschen Central-Angelegenheiten provisorisch einem Reichsver- weser übertragen worden. Da Ich mit Zuversicht hoffe, daß hieraus das Glück des Vaterlandes immer schöner erblühen werde, so ertheile ich freudig Meinem so tapfern und treuen Armee-Corps den Befehl, am 6. d. M. in den verschiedenen Garnisonen, Cantonnirungs-Ouartieren n. im großen Parade-Anzug sich zu versammeln und Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Reichsverweser Erzherzog Johann von Oestreich zu Ehren ein Zmaliges freudiges Lebehoch zu bringen.
Unterm 31. v. M. haben die Ministerien der Justiz, der Finanzen und des Innern folgende in allen Gemeinden veröffentlichte und verbreitete Ansprache erlassen.
„Während Regierung und Stände des Landes die Aufgabe zu lösen suchen, die Bewegungen der Zeit hinüberzuführen in eine ruhige und besonnene Entwickelung freier, dem Vaterlande heilbringender Staats- und Negierungsformen, während sie mit allen Kräften danach streben, die Wünsche und Beschlüsse des Landes und der einzelnen Klassen der Bevölkerung zu ergründen und, wo es nur möglich, zu befriedigen, finden sie in manchen Gemeinden und Distrikten des Landes unerwartete Hindernisse in dem Fortbestände einer Auflehnung gegen die Erfüllung der Steuerpflicht und gegen diejenigen Gesetze, welche die Erhaltung der Finanzquellen des Staates, insbesondere der Waldungen, sichern sollen. Auch dem Befangensten ist die Zeit vergönnt gewesen, um sich darüber aufzuklären, daß die bürgerliche und politische Freiheit nur durch Achtung vor dem Gesetze und strenge Erfüllung aller gesetzlichen Obliegenheiten bestehen und befestigt werden kann. Keinerlei Entschuldigung steht daher fernerhin allen denen zur Seite, welche in den politischen Bewegungen der Zeit einen Vorwand suchen, der Zahlung ihrer Steuern und sonstigen Schuldigkeilen an den Staat sich zu entschlagen oder durch Angriffe auf die Waldungen die Sicherheit des Eigenthums und des Staatsvermögens zu verletzen. An solche ergeht daher hierdurch nochmals eine ernste Mahnung zur Rückkehr in die Schranken gesetzlichen Verhaltens, — in dem Vertrauen, daß der Einfluß der ordnungsliebenden Mitbürger und die Einwirkung der Gemeindebehörden dieser Mahnung Gehorsam verschaffen, und auf dem Wege der Verständigung und Ueberzeugung die sonst eintretenden strengen Maaßnahmen abwenden werden. Mögen die Gemeinden insbesondere erwägen, daß die Waldungen, in wessen Händen sie sich auch befinden, ein werthvolles Nationalgut find, dessen Wohlthäter» unmittelbar oder mittelbar allen Klassen der Bevölkerung zufließen, daß deren schonende Erhaltung als heilige Pflicht Allen obliegt, und daß frevelhafte Plünderungen und Verwüstungen der Forste an den Urhebern und ihren Nachkommen durch Verminderung und Verteuerung der Beholzigung hart und unabwendbar sich bestrafen. Vor allem aber möge es erkannt werden, daß der unregelmäßige Eingang der Staats-
Einnahmen nicht blos die beabsichtigten und angeb«hn- ten Reformen und Erleichterungen erschwert und verspätet, sondern auch in seinen Folgen eine Vermehrung der Staatslasten und der Steuern herbeiführen muß. Die Beaniten des Staates sind daher angewiesen, den böswilligen Angriffen auf die Forsten kräftigst entgegenzutreten, die Einziehung der Slaats-Einkünfie aber, unbeschadet der jederzeit zu wahrenden Schonung der wirklichen Armuth, — mit nachdrücklichem Ernste zu betreiben. Entschlossen, die Beamten in dieser Aufgabe mit allen zuständigen Mitteln zu unterstützen und nöthigenfalls zu den strengsten Maaßnahmen ;u schreiten , hegen die unterzeichneten Vorstände der Ministerien den aufrichtigsten Wunsch, es möge sie der verständige Sinn des Volks der Nothwendigkeit, in dieser Weise vorzuschreiten, überheben, und das Vertrauen rechtfertigen, welches sie zu der Verkündigung dieser gütlichen Anmahnung bestimmt hat. Kassel, am 31. Juli 1848.
D i e Ministerien
der Justiz: der Finanzen: des Innern:
Baumbach. Schwedes. Eberhard."
Unser neuer Kriegs-Minister Generallieutenant v. Bardeleben — wer kennt ihn nicht aus den 1830er Jahren? — entfaltet bereits eine Thätigkeit, welche zu den besten Hoffnungen berechtigt. Der wegen der Verfassungs-Angelegen- Heit versetzte Hauptmann Engelhardt ist wieder nach Kassel zurückversetzt, verschiedene Disponibilitätserklärungen sind erfolgt und in dem Personal des Kriegs-Ministeriums stehen dem Vernehmen nach, bedeutende Veränderungen bevor. Viele, welche bei aller Achtung vor dem ehrwürdigen Greise doch in seinem hohen Alter ein Bedenken gegen die Beauftragung mit einem jetzt so schwierigen Ministerium gefunden hatten, sind jetzt durch die Kraft und Frische des Mannes recht überrascht und erfreut worden.
Donaufürstenthümer.
Den neuesten Nachrichten aus "Bucharest vom 20. Juli zufolge, hatte sich die provisorische Regierung als konsti- tuirendc erklärt, und sie wurde von allen Seiten anerkannt. Der Metropolit bleibt, so wie bisher, an ihrer Spitze. Die Russen waren nicht weiter vorgerückt. Auch soll Talar- Effendi Namens der Pforte gegen die russische Einmischung protestirt haben.
Die Breslauer Zeitung läßt sich aus Bukarest vom 20. schreiben: „Die Pforte habe die provisorische Regierung, welche sich für eine constituirende erklärt hat, anerkannt, unter der Bedingung, daß sie sich nichts gegen die Oberherrlichkeit der Pforte zu Schulden kommen lasse. Demzufolge habe der türkische Commissär Talat Effendi gegen die Einmischung der Russen protestirt, worauf von Seiten der Letztern in der That nichts weiter erfolgt sei. Auch sei die russ. Besatzung in Jassy nicht weiter verstärkt worden.
Kassel, 5. August. Die kurhessische Wahlangelegenheit wird Dienstag den 8. Abends in unserm Bürgerverein von Hrn. Klauhold zum Vortrag gebracht werden. Wir hoffen und wünschen, daß die verehrlichen Mitglieder des Bürgervereins sich recht zahlreich einfinden und an dieser so äußerst wichtigen Angelegenheit sich eifrig betheiligen möchten.