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Richter entzogen werden. Diese Bestimmungen sind mei­stens dem rheinischen Rechte entnommen. Der Redner kritisirt dann noch mehrere Amendements wie das v. Mit­termaier, welches hauptsächlich dem englischen Rechte ent­nommen und mehr ein Ausführungsgesetz ist. Die Leue- schen Bestimmungen findet der Redner theils nicht praktisch, theils zu spezieller Natur und nicht auf alle Länder an­wendbar. Mittermaier zieht ein längeres Amendement zurück, hofft, daß bald eine Strafprozeßordnung zu Stande komme, will jedoch einige Bestimmungen in die Grundrechte ausgenommen haben, die er dem englischen Rechte, welches er dem französischen vorzieht, entnommen haben will. Be­sonders die Voruntersuchung bedürfe besserer Bestimmungen, die man dem englischen Rechte entnehnien müsse. Der Redner will die Bestimmungen in die Grundrechte ausgenommen haben: daß der Verhaftete binnen 24 Stunden gerichtlich vernommen werden müsse und zwar so, daß ihm nicht blos die Ursache seiner Verhaftung, sondern auch die Anschuldigungsgründe so mitgetheilt werden, daß er Gelegenheit, sie zu widerlegen und zu seiner Rechtfertigung erhalte. — Außerdem vertheidigt der Redner noch das Minoritätsgutachten: Jeder Angeschul­digte soll gegen Stellung einer vom Gericht zu bestimmen- den Caution der Haft entlassen werden, sofern nicht drin­gende Anzeige eines schweren peinlichen Verbrechens gegen denselben oorliege. (Bravo.) Nau werk will, daß in die Grundrechte ausgenommen werde „die Schuldhaft findet nicht Statt." Außerdem soll auch noch die Bestimmung getrof­fen werden, „daß ein Verhaftsbefehl nur auf Grund eines „richterlichen Urtheils oder bei dringenden Anzeigen eines „Verbrechens ausgefertigt werden könne." Grävell: „Ein „Jeder ist seiner Person, der Verfügung darüber und seines „Willens eigner Herr, soweit er dadurch keine auf sich ha- „bende Obliegenheit verletzt. Nur die äußerliche Hand- „lung unterliege dem Staatsgesetze und der Staatsgewalt; „über die innerliche ist Niemand Rechenschaft zu geben „schuldig." Wegen der persönlichen Verhaftung schließt sich der Redner der Mittermaierschen Fassung an.— F r e u- dentheil beantragt zum Reichenspergerschen Antrag einen Zusatz: „bei Aufruhr, Straßenaufläufen, Raufereien und in dringenden Fällen kann zwar die Polizei vorläufig die Verhaftung verfügen; jedoch steht dem Verhafteten frei, sofort längstens binnen 24 Stunden von dem Gerichte über die Zulässigkeit der Haft eine Entscheidung zu verlangen. Leue's erster Satz sei eine Phrase und bringe den Richter in Verlegenheit und schade der Aufrechthaltung der Ordnung und Freiheit. Werner spricht für die Ausschußanträge und gegen die Abschaffung der Schuldhaft, worüber er aber nichts in den Grundrechten, sondern in einer künftigen Reichs- Civilgesetzgebung festgestellt haben will. Ueber diesen sowie den andern Nauwerkschen Zusatz möge man hinweggehen. — Spatz beantragt statt des ersten Satzes „die Freiheit der Person ist unveräußerlich und unverletzlich." Beim letzten Absatz beantragt der Redner das Wegstreichen der Worte „oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden." Adams unterstützt im Allgemeinen den Ausschußantrag, nur wünscht er, daß im letzten Absätze statt „vorgewiesen" „zu­

gestellt" gesagt werde. Statt „zuständige Behörde" in 3 des Leueschen Amendements möge gesagt werden „dem richter­lichen Beamten." Hierdurch werde dieser Punkt mit dem Reichenspergerschen in Einklang kommen. Siemens trägt auf Schluß der Debatte und Verwerfung aller Amende­ments an, welche theils nur Redaktionsverschiedenheit ent­hielten, und die Vollendung der Grundrechte hindere. Der Schluß wurde beschlossen. — Die Debatte geht zu den, die Strafe betreffenden Minoritätsgutachten über. Sie heiße:

1) die Todesstrafe und die Strafe der körperlichen Züchtigung ist abgeschafft. (Wigand, Blum, Scheller, Römer). 2) Die Strafe der körperlichen Züchtigung ist aufgehoben (von 8 Mitgliedern des Ausschusses).

3) Die Todesstrafe für politische Verbrechen ist abge­schafft. — (Ahrens, Wigand, Hergenhahn, Simon, Wippermann, Scheller, Mittermaier, Bassermann). Leue hebt hervor, die Deutschen hätten keine Ursache, die Todes­strafe wie die Franzosen wegen politischer Verbrechen abzuschaffen; wolle man es aber, müsse man keinen Unter­schied zwischen politischen und andern Verbrechen machen. Scheller vertheidigt die Minoritätserachten. — Körper­liche Züchtigung sei eines freien Volkes unwürdig und kein Individuum sei berechtigt, einem andern Individuum einen Augenblick seines Daseins zu nehmen, worin dieses sich für das Jenseits vorbereiten könnte. Alle anderen Gründe seien nichts gegen diesen Hauptgrund. — In 25 Jahren werde die Todesstrafe aufgehoben sein, dann solle man wenigstens sagen, daß vor 25 Jahren schon Einer in der hohen Nat. Vers. war, welcher auf Abschaffung angetragen habe. (Ge­lächter). Arndt will die Todesstrafe abgeschafft haben, nur nicht für Vaterlandsverräther und Elternmörder. Spatz beantragt die Abschaffung des Prangers, der Brand­markung und körperlichen Züchtigung. Jordan von Marburg spricht für die Abschaffung der Todesstrafe, welche das Christenthum verlange. Das System der Besserung sei das allein richtige Strafsysten. Aber eine andere Frage sei, ob diese Bestimmung in die Grundrechte gehöre und ob die Aufhebung schon jetzt ausgesprochen werden könne. Roßmäßler macht dem Ausschuß den Vorwurf, daß er zum Schutze für geringere Güter des Menschen Bestimmun­gen getroffen habe, nicht aber für das Leben des Menschen. Der Redner ist entschieden für Aufhebung der Todesstrafe. Wolle man in dem Grundrecht nicht einen Leib ohne Herz, so schaffe man die Todesstrafe ab. Vogel stimmt für Abschaffung der Todesstrafe für politische Verbrecher, da der Begriff eines politischen Verbrechens sehr wandelbar sei. Behr unterstützt ebenfalls die MinoritätSerachten, zu deren Begründung er noch weitere Gründe beibringt, ebenso v. Buttel. Die Versammlung beschließt die Vertagung der Debatte auf Morgen, wo auch die Abstimmung statt- sinden wird.

So eben, 6 Uhr, ziehen die Jungfrauen und Mädchen Frankfurts vom Kaisersaal zum russischen Hofe, um das Erzherzogliche Paar feierlich zu empfangen.

Frankfurt, 4. August. Gestern Abend um 9 Uhr traf der Erzherzog-Reichsverweser nebst Familie, nachdem er schon seit 5 Uhr von der ungeduldig harrenden Volks-