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früher nicht angemessen gewesen, jetzt gehr es schon eher. Fischhof (früher Präsident des Sicherheits - Aus­schusses) wies die Anschuldigungen des Grafen Sta­dion gegen diese Körperschaften in energischer Rede zurück. Seine Rede bildete den Glanzpunct des Tages, und erndtete stürmischen Beifall. „Die Völker, sagte er u. A., heucheln nicht, wenn sie sagen, wir lieben den Mo­narchen; wenn sie es sagen, so ist dies wahr. Die Sicher­heitsbehörde hatte in ihrer Mitte bloß schlichte Männer, hielt die Ruhe bisher vollkommen aufrecht und der Depu- tirte Stadion fordert Garantieen? Wenn Jemand Garan- tieen zu fordern berechtigt ist, so sind wir es, das Volk. Wir lieben S. M., aber nicht seine Camarilla, wir fordern aber keine Garantie, sondern bloß Vertrauen. Stadion suchte sich zu vertheidigen und wiederholte, der Reichstag könne dem Kaiser blos rathen, nicht befehlen. Er stimmte für eine Bitte an den Kaiser. Goldmark meinte, über die Bewegung der Maltage walte bei manchen Herren noch immer eine sonderbare Meinung vor. Diese Bewegung habe lediglich die Macht der Aristokraten brechen wollen, nichts weiter. Stadion möge aus den Beschlüssen des Sicherheitsausschusses auch nur den Schein eines Be­weises führen, daß der Thron in Gefahr gewesen sei. Man wolle nicht befehlen, aber in ernster Sprache vorstellen, was des Vaterlandes Wohl fordere. Bostel verwahrte sich dagegen, daß der Reichstag nicht fordern, sondern bit­ten könne. „Das ist nicht wahr. Für uns ist es Pflicht, alles das zu thun, was wir für das Volk für nothwendig erachten. Wir wollen die demokratische Monarchie aus gewissen Gründen, weil aber der Kaiser nicht da ist, so ist kein vollkommenes Zusammenwirken möglich. Wir haben so eine Staatseinrichtung, die schlimmer als Republik ist, weil sie die Nachtseiten der Republik mit denen der Mo­narchie verbindet. Der Kaiser hat die Pflicht zurückzukeh­ren. Wer ein Amt annimmt, muß dasselbe auch erfüllen.

Wien, den 30. Juli. Der Reichstag hat in der heu­tigen Morgensitzung die Adresse genehmigt, welche durch eine Deputation an den Kaiser nach Jnsbruck befördert werden soll. Der Entwurf des Ausschusses war von allen Parteien zu zahm befunden worden. Es gab heftigen Streit und die Linke verließ den Saal. Heute Morgen nun wurde aus vielen von einzelnen Deputirten vorgeleg­ten Entwürfen der des Abgeordneten Umlauft ausgewählt und von allen unterzeichnet. Die polnischen Deputirten setzten ihre drei Kreuze darunter. Die Adresse lautet:

„Der von Eurer Majestät zur Constituirung des Va­terlandes berufene Reichstag hat, im Vorschritt zu seinen nächsten Aufgaben begriffen, durch das Ministerium die höchst betrübende Mittheilung empfangen, daß Ew. Majestät Ihre oder die Gegenwart eines Stellvertreters in Wien nicht für nothwendig erachten, so lange nicht der Reichstag seine Gesetze festgestellt habe und da Sie vor Allem die Ueber­zeugung von der Sicherung deö freien Handelns der gesetz­gebenden Versammlung zu gewinnen wünschten, weil Ew. Maj. diesen Beweis väterlicher Vorsorge und Liebe Ihren Völkern schuldig zu sein glauben. Eine solche Darlegung auö dem Munde eines constitutionellen Monarchen in dem

Augenblicke, da alle Augen der österreichischen Völker in ernster Erwartung hierher gerichtet sind, muß die Vertreter Oesterreichs mit den bangsten Besorgnissen für das Wohl, ja für den Bestand des Kaiserstaats erfüllen und sie fühlen sich in der Ausübung ihrer unverbrüchlichen Pflicht, wenn sie Ew. Maj. die Ueberzeugung aussprechen, daß die gehei­ligte Person des Staatsoberhaupts nicht länger mehr im Schwerpunkte der constitutionellen Monarchie, am Sitze der Reichsversammlung, an der Spitze der Staatsgeschäfte ent­behrt werden kann. Aus welchen Beweggründen auch sich Ew. M. zu der Entfernung aus Ihrer Residenz bestimmt haben mögen, jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo alle Interessen des Reichs und der Krone in der einen Noth­wendigkeit Ihrer Rückkehr zusammenfließen — Ihrer Rück­kehr an den Ort, wo die von Ew. Maj. selbst berufenen Vertreter des einigen Volkes in dem Aufbau des neuen constitutionellen österreichischen Kaiserstaats begriffen sind, — an ven Ort, wo die einzigen gesetzlichen Rathgeber Ew. Maj., die verantwortlichen Minister, diesen Aufbau mitwir­kend fördern. Diese Eintracht des Zusammenwirkens möge Ew. Maj. die Bürgschaft für dessen Freiheit sein.

„Im Angesichte Oesterreichs, im Angesichte Deutschlands, ja im Angesichte Europa's spricht es die Reichsversammlung einhellig aus, daß sie im vollen Bewußtsein der Freiheit die Constituirung des Vaterlandes berathet; die Männer Oesterreichs, die das Vertrauen der freien Völker hierher gesendet hat — sie würden es als einen Verrath der Rechte desselben anschen, wenn sie an einem Orte verblieben, wo sie nicht der vollsten Freiheit der Berathung und des Handelns gewiß wären. Daß aber die Reichsversammlung tagt und aus ihrer Mitte Abgeordnete aller Landesgebiete an Ew. Majestät zu dem Ende sendet, daß der constitutionelle Kaiser dem ruhmvoll begonnenen Verfassungswerke jene Weihe gebe, die des Volkes treue Pietät aus seiner unmittelbaren Gegenwart abzuleiten bereit ist — dieß, Ew. Majestät, ist der sicherste Beweis, die unbestreitbare Garantie, daß das freie Han­deln der gesetzgebenden Versammlung in jeder Hinsicht ge­sichert ist. Den Dank hierfür zuerkennt die Reichsver­sammlung vor allem der bewundernswerthen Mäßigung, Ordnungsliebe und Loyalität der Bevölkerung Wiens, so­wie der aufopfernden Hingebung der Nationalgarde. Un­ter diesen sichersten aller Garantien fordern die Völker Oesterreichs durch ihre in Wien versammelten Vertreter als den von Ew. Majestät zugesicherten Beweis väterlicher Fürsorge und Liebe die ungesäumte Rückkehr Ew. Majestät in Ihre treue Residenz, indem sie nunmehr der bestimmten endlichen Erfüllung der bei so vielfachen An­lässen wiederholten Versprechungen zuversichtlich entgegen­sehen. Denn nur dadurch, daß sich Ew. Majestät persön­lich an den Sitz des Reichstages und in die Mitte Ihres verantwortlichen Ministeriums begeben, kann jenen Gefahren des Mißtrauens, der Verführung und Anarchie vorgebeugt werden, welche die Krone und die Dynastie Ew. Majestät zu bedrohen vermöchten. — Nur dadurch können die Seg­nungen, welche das Vaterherz Ew. Majestät Ihren Völkern zugedacht hat, im Strahle des Friedens und der Freiheit