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trränrtät geködert wurden und dadurch Verrath und Elend und alle Schmach der Knechtschaft über Deutschland kam, so wird jetzt den Völkern gar vielfach die Volks -Sou- veränetät als Lockspeise vorgehalten, und mancher tüchtige Bürger, manche ehrliche Haut, läßt sich dadurch aus gefährliche Abwege führen. Wir brauchen den Ausdruck „Souveränetät" (suprema potestas, höchste Gewalt) gar nicht, die deutsche Sprache ist so reich und bildungsfähig, daß wir alle Verschiedenheiten und Bedingnisse, allen Inhalt und alle Aufgaben unseres Staats- und Volkslebens vollständig und schlagend darin auszudrücken vermögen.
Es ist hinsichtlich der Staatsgewalt und ihrer Ausübung dreierlei zu unterscheiden, nämlich: 1) die Herrschaft oder Herrlichkeit (Oberherrlichkeit), 2) die Regierung oder Leitung und 3) die Verwaltung (Administration, Gouvernement). Die Herrschaft umfaßt die höchste Gewalt, namentlich des Besteurungs- und Gesetzgebungö- recht; sie ist der Urquell, die Grundlage aller Einrichtungen im Staate, sie muß naturgemäß auch die Triebkraft aller Entwickelung sein. Steht sie Einem zu, so nennt man den Staat eine Monokratie oder Einherrschast und übt sie der Eine selbst und nach eigenem Belieben aus, so ist eine Autokratie oder Selbstherrschaft (wie in Rußland) vorhanden, welche nach dem Grade und der Richtung der Eigenwilligkeit und Willkürlichkeit zur Despotie oder Tyrannei wird. Herrschen Mehrere, so entstehen Synkratien (Mitherrschaften), Demokratien, Aristokratien, Ochlokratien rc. K. Eine Synkratie ist bei land ständischen Verfassungen , eine Demokratie (Volksherrschast) aber dann vorhanden, wenn die höchste Gewalt, die Herrlichkeit, in der Gesammtheit des Volkes ruht, so daß alle freien, selbstständigen Bürger daran Theil haben. Sie wird zur Ochlokratie (Pöbelherrschaft), wenn nicht das gesainmte Volk herrscht, sondern ein zufälliger Haufen aus den untersten Schichten die Gewalt an sich reißt. Dagegen nennt man die Staatseinrichtung eine Aristokratie (Adelsherrschaft rc.), wenn die höchste Gewalt in den Händen bevorrechteter Familien oder Stände ruht. —
Von der Herrschaft durchaus verschieden ist die Regierung. Sie umfaßt die ausübende und vollziehende Gewalt, die oberste Leitung der staatlichen Angelegenheiten und zeigt sich demnach vornehmlich in der Auffassung und Kundgebung des HerrscherwiUens und in der Anordnung der Verwaltung. Im weitern Sinne begreift sonach die Regierung auch die Administration in sich, im engern aber stehen sich Regent und Gouvernement gegenüber, so daß jener nur ver Leiter und Lenker ist, durch welchen der Wille des Herrschers in die Verwaltung mittels Verkündigung der Gesetze und Ernennung der Ministerien übergeht und lebendig wird, dieses aber die Ausführung nach allen Einzelrichtungen und somit die eigentliche Verwirklichung des HerrscherwiUens hat. Le roi regne mais ne gouverne pas. — Nach der Art und Weise der Regierung haben die Staaten ebenfalls verschiedene Bezeichnungen. Regiert Einer, so heißt der
Staat eine Monarchie; regieren Mehrere, so sind nach Zahl und Verhältniß derselben rc. Mitregentschaften, Direktorien, Oligarchien, Triarchien (Triumvirate) Heptar- chien rc. vorhanden. Es ergibt sich also, daß sich die Bezeichnungen Demokratie, Monarchie und Republik rc. nicht gegenüberstehen, sondern daß sie in Verbindung von einem und demselben Staatswesen gebraucht werden können, gerade wie auch Demokratie, Monarchie und Königthum keine konträren Gegensätze bilden. Die nordamerikanischen Freistaaten sind eine demokratisch-monarchische Republik, Venedig war eine aristokratisch-monarchische Republik und Norwegen ist ein demokratisch-monarchisches Königreich. (Forts, f.)
Das kurhessische Bergbauwesen.
Obgleich der Bergbau und der damit zusammenhängende Hüttenbetrieb des Kurstaates zur Hauptthätigkeit der Bewohner desselben , zum Ackerbaue, in untergeordnetem Verhältnisse stehen, so bedarf es doch kaum eines Beweises, daß sie immer noch beträchtlich genug sind, um die Aufmerksamkeit in Betreff seiner Wichtigkeit für den Nationalwohlstand auf sich zu lenken; es unterliegt auch wohl kaum einem Zweifel, daß sie noch Lebensfähigkeit genug besitzen, um zu noch größerer Bedeutung emporgetrieben zu werden. Die Bergwerksindustrie beschäftigt in Kurhessen allein 3000, der Salinenbetrieb etwa 300 ständige Arbeiter — ohne die Beamten — und eine große Anzahl Handwerker, Fuhrleute, Holzhauer, Köhler u. s. w. findet außerdem durch dieselben Verdienst-, es mögte daher die Annahme, daß etwa 13,500 Menschen allein durch Bergbau, Hütten- und Salinenbetrieb vollkommen ernährt werden, gerechtfertigt sein. Die Klasse der Berg- und Hüttenarbeiter verdient vorzugsweise die Aufmerksamkeit aller derer, welche sich für die sociale Reform intereffiren, weil 1) das Bergwerksgewerbe nur solche Gegenstände produzirt, die als nothwendige Bedürfnisse nie der Mode und seltener den Wechselfällen des Begehrs unterliegen, als so viele andere Fabrikerzeugnisse, wodurch den Bergleuten rc. eine größere Sicherheit für die Dauer ihres Erwerbes geboten wird. Weil 2) bei dem seit langen Jahren geordneten Betriebe dieser technischen Anstalten, durch den Verband der Arbeiter zu sogenannten Knappschaften, für die invaliden Arbeiter, für deren Wittwen und Waisen einigermaßen gesorgt ist und durch diese, für andere Fabriken und selbst für Handwerkervereinigungen nachahmenswerthe Einrichtung noch andere dem Arbeiterstande nützliche Anordnungen dargeboten sind. Auch weil 3) auf mehreren Berg - und Hüttenwerken eine vortreffliche Art der Lobnsbestimmung theilweise abhängig von dem jeweiligen Lebensmittelpreise besteht, indem neben dem fixen Tagelohne (Schichtlohne), jedem Arbeiter ein bestimmtes beträchtliches Quantum Brodfrucht zu einem festen sehr mäßigen Preise, welcher selbst in wohlfeilen Zeiten nie erreicht wird, Seitens der Verwaltung geliefert werden muß, sohin die Arbeiter, in Hungerjahren namentlich, vor der äußersten Noth geschützt sind. Diejenige Summe, mit welcher sich die Bergwerksindustrie an der Vergrößerung des Nationalwohlstandes alljährlich betheiligt, d. h. der