— 474 —
Jung wurde die Debatte auf den 29. vertagt. — Bekanntlich sollten die socialen Verbrfferungen Irlands mit den von der Regierung bereits vorgelegten Bills beginnen; die Regierung hat sie nun schon wegen der râthlich gewordenen Abreise der irischen Parlaments-Glieder bis zur Herstellung der Ruhe in Irland zurücklegen, also für die gegenwärtige Session vollständig aufgeben müssen.
John O'Connell nennt in seinem Ermahnungsschreiben an das irische Volk den Aufstand Jung-Irlands ein Pos- senspiel und eine Schlinge. Durch die Paal Vogelflinten, verrosteten Musketen und plumpen Piken werde man die Engländer ebenso wenig schrecken, wie es die Chinesen im letzten Kriege mit den auf ihren Schildern gemalten scheußlichen Fratzen gekonnt. Man solle nicht um kindischer Paraden willen, und um den Gänsemarsch zu lernen, seine Freiheit und das Wohl seiner Familie auf das Spiel setzen.
Bei dem Festmahl der Deutschen in Greenwich am 27. theilte Ritter Bunsen der Versammlung mit, daß die englische Regierung einen ausgezeichneten Staatsmann (Lord Cowley) zur Beglückwünschung des Reichsverwesers nach Frankfurt zu senden beabsichtige. Ritter Bunsen hat dann am 28. Abends London verlassen, um sich nach Berlin zu begeben.
Republik und Königthum, Verantwortlichkeit und Unverantwortlichkeit, Gehalt und Hofdotation.
Von Fr. Oetker.
Es ist begreiflich, daß politische Parteien, namentlich wenn die Massen daran Theil nehmen, sich gewisser Schlag- und Stichworte bedienen, um sich kur; zu unterscheiden und ihre Ansichten einfach und ausdrucksvoll kund zu geben. Es ist aber auch begreiflich, daß hierbei Irrungen und Mißverständnisse, ja nicht selten die wunderlichsten Verwechselungen und selbst absichtliche Mißleituugen vorkommen, und daß Vielen die Parteibenennungen und die gâng und gäben Zeit-Ausdrücke fast Nichts sind, als die Fahne, unter der sie sich auf des Führers Wink blindlings und begriffloö sammeln. „Denn eben, wo Begriffe fehlen, da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein." Der Wirrwarr wird noch dadurch vergrößert, daß „gelehrte Männer" sogar ganz beliebige Begriffe mit dergleichen Ausdrücken verbinden. Selbst Jordan, in seinem Lehrbuche des Staats- rrchtes, ist von solchen Fehlgriffen nicht frei, und Herr Professor Winkelblech nennt sich bekanntlich einen Republikaner, im Gegensatz zum Monarchisten rc., während er doch nach seiner Lehre von einem Kaiser und zehn Kurfürsten ein entschiedener Anhänger der Monarchie ist. So konnte es denn auch vorkommen, daß unlängst in einer Volksversammlung Jemand auf sein Ehrenwort versicherte, er sei „kein Demokrat," während er, wenn er den richtigen Begriff mit diesem Ausdrucke verbunden hätte, ohne Zweifel als Anhänger der „Demokratie" ausgetreten sein würde. Es mag deßhalb nicht ungeeignet sein, dergleichen Ausdrücke ;c. etwas näher ins Auge zu fassen und zum bessern Ver
ständniß zu bringen; wenigstens soll den Lesern dieser Zei- tung kein Zweifel bleiben, in welchem Sinne die Redaction dieselben versteht und gebraucht. — Vor allen Dingen ist es unrichtig, Republik und Monarchie sich (ohne Weiteres) gegenüber zu stellen. Venedig hatte in seinem Dogen einen Monarchen und war doch sicher eine Republik; die nord- amerikanischen Freistaaten bilden eine Republik und haben nichts desto weniger eine monarchische Regierungsform. Nicht Republik und Monarchie, sondern Republik und Königthum (Fürstenthum) bilden einen Gegensatz. Die Könige und Fürsten „von Gottes Gnaden," vermöge erblichen Rechts die Staatsoberhauptschaft besitzend und ausübend, und dabei unverantwortlich und unverletzlich, stehen den Häuptern der Republiken, die vom Volke frei erwählt werden und seinen Vertretern verantwortlich sind, gegenüber, nicht aber alle Monarchen d. h. alle Ein - oder Allein - Regenten (im Gegensatze von Mehroder Collegia!-Regentschaften), da solche auch in Republiken vorkommen können und von jeher vorgekommen sind. Wenn Jordan zu den Republiken alle die Staaten zählt, in denen „der Herrscher bei der Ausübung der Staatsgewalt an den Volkswillen dergestalt gebunden ist, daß er sich nicht nur überhaupt über die Mittel zur besten Verwirklichung des Staatszwecks mit dem Volke zu berathen hat, sondern auch ins Besondere ohne dessen Zustimmung kein Gesetz geben darf" rc.; so ist das eben so unrichtig, als wenn er die Staaten „nach den regierenden Subjecten" in Monokratien, Demokratien rc. eintheilt. Darnach würde England eine Republik sein, während doch sicher das Königthum mit Erblichkeit und voller Unverantwortlichkeit in keinem Lande in so fester, man mögte sagen, geheiligter Geltung ist, als gerade in England. Mag man den Begriff „Republik" auf historischem oder auf philosophischem Wege festzustellen suchen, immer wird die V era n tw o r t li ch kei t des Regierungshauptes, die rechtliche Möglichkeit, dasselbe vor Gericht zu ziehen, und seine Bestellung durch Wahl als wesentlichstes Merkmal zu betrachten sein. Von den Freistaaten Griechenlands an bis zu den freien Sädten des Mittelalters und zu den Freistaaten und freien Städten der Gegenwart, hat die Bestimmung der höchsten Regierungsbehörde einer Republik immer auf Wahl beruht und eine gewisse Verantwortlichkeit derselben Statt gefunden. Die Archonten wurden gewählt, der Doge wurde gewählt, die Consuln, die „regierenden Bürgermeister," die Präsidenten und Directoren wurden gewählt, und keinem dieser Magistraten war das Attribut vollständiger Unverletzlichkeit und Unvcrantwortlich- keit gegeben. —
Eine ähnliche Verwirrung herrscht hinsichtlich des Gebrauchs und der Bedeutung des Wortes „Souveränetät." Wie Viele führen den Ausdruck „Volks-Souveränetât" im Munde und wissen nicht, was sie damit sagen, und wie Viele schaudern vor der Volks-Souveränetät zurück, ohne zu wissen oder eben weil sie nicht wissen, was solche zu bedeuten hat! Man sollte überhaupt das kauderwälsche Wort gar nicht mehr in den Mund nehmen. Wie die Rheinbundsfürsten von Napoleon mit der verlockenden Sou-