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gerichtet, Kirchen unterhalten werden, daran haben die Eigenthümer dasselbe Interesse wie die Nichteigenthümer.
Aus diesen Gründen können wir jetzt keine Bewegung billigen, die sofort die Einführung des allgemeinen Stimmrechts zum Zwecke hat. Wohl aber sind wir der Meinung, daß das gesummte Volk mit Klarheit und Thätigkeit sich lür die bevorstehenden Wahlen interessiren soll — und zwar in folgender Weise:
1) In Stadt- und Landgemeinden gehn die Wahlmän- ner aus einer Wahl hervor, bei der fast alle Bürger mitwirken: das Volk also sei vor allen Dingen aufmerksam, welche Wahlmänner es ernennt.
2) Wer es vermag, thue in gesetzlicher Art das Seinige, um auch bei den Wahlen der andern Corporatio- nen einer guten politischen Richtung den Sieg zu verschaffen.
3) Dieß geschieht in allen Fällen, wenn man Niemand, sei es zum Wahlmann, sei es zum Abgeordneten ernennt, der nicht über gewisse wichtige Fragen unseres Staatslebens sich zu einer festen und heilsamen Ansicht bekennt.
4) Alles kommt also darauf an, daß die Wähler wissen und einig darüber sind, welche Fragen und welche Ansichten sie in dieser Beziehung für richtig halten. Nach unserm Ermessen sind es jetzt folgende:
Wähler, Wahlniänner und Abgeordnete müssen entschlossen sein, zu wirken:
a) für fernere zweckmäßige Erweiterung des Wahlrechts,
b) für Erreichung einer volksthümlichen und wohlfeilen Verwaltung durch gewählte Beamte, *
c) für unbedingte Anerkennung und sofortige Befolgung aller Beschlüsse (seien es Verfassungsbestimmnngen, Gesetze oder Regierungsmaßregeln) der deutschen Nationalversamm- lung und der Reichsregierung.
Dies sind, nach unserer Meinung, die dringendsten Punkte. Vieles Andere ist noch anzustreben, doch reicht das Obige hin, um die politische Richtung eines Abgeordneten in der jetzigen Lage der Dinge ganz zu bezeichnen.
Gelingt es, die nächste Ständeversammlung mit Männern dieser Tendenz zu erfüllen, so können wir die Zukunft unseres volksthümlichen Staatslebens und die zeitgemäße Reform mancher Verfassungsvorschriften für gesichert halten.
S y b e l.
Aus Hofgeismar.
Der hiesige Bürgervein hat folgende Adresse bezüglich der bekannten Eröffnung des königlich-Hannoverschen Gcsammt- ministeriums vom 7. Juli d. J. an die deutsche Reichsversammlung beschlossen und abgesandt: „Hohe Nationalversammlung! Das von Seiten des hannoverschen Gesammt- mimsteriums unterm 7. d. M. an die dortigen Stände erlassene Schreiben hat auch in unserer Stadt das schmerzlichste Erstaunen und die größte Entrüstung hervorgerufen. Wir konnten in keiner betrübteren Weise in unserer Freude über die eben erschaffene Centralgewalt gestört, in keiner anderen Weise so lebhaft an die schmerzlichen Erlebnisse der letzten 15 Jahre erinnert werden, als eben durch jenes
Schreiben des Gesammtministeriums zu Hannover. Obwohl Bewohner einer nur kleinen Stadt, empfinden wir doch das Bedürfniß und die Pflicht, den treuen Ausdruck unseres tiefverletzten Gefühles, hoher Nationalversammlung darzulegen. Vor Allem wollen wir offen bekennen, wie es unsere ein- müthige Meinung ist, daß die in jenem Ministerialschreiben enthaltene Drohung des Königs von Hannover, unter gewissen Eventualitäten das Land verlassen zu wollen, an sich betrachtet keine Drohung sei, da der König durch die Erfüllung dieser Drohung einen ganz allgemein empfundenen Wunsch des deutschen Volkes gleichzeitig erfüllen würde. Wir wollen nicht verhehlen, wie wir den König von Hannover nach Maßgabe seiner seitherigen Regierungs- Handlungen als einen Ausländer betrachten müssen, welcher kein Herz hat für die Bedürfnisse und für die Größe des deutschen Volks. Doch jener Ministerialerlaß hat noch eine andere sehr ernste Seite, insofern er nämlich von dem Ge- sammtministerium, also von der Regierung eines deutschen Landes ausgegangen ist, insofern hieraus die Besorgniß geschöpft werden kann, daß nach dem Abgänge des Königs die Regierung des Landes den Widerstand gegen die Beschlusse der Nationalversammlung und die Anordnungen der Reichsgewalt fortsetzen könne, insofern namentlich das bei- stimmende Verhalten der ersten Kammer und das kleinlaute Benehmen der zweiten Kammer der Stände die Möglichkeit einer Unterstützung Seitens der gesetzlichen Organe des Landes folgern läßt. Mit Beziehung auf diese bedauerlichen Umstände erklären wir hiermit hoher Nationalversammlung laut und feierlich: „daß wir zur Begründung der neuen „Gesetzgebung des deutschen Reiches nur die Beschlüsse der „deutschen Nationalversammlung als bindend anerkennen; „daß wir jedes etwaige Bestreben deutscher Einzelregierun- „gen, ihre Sonderinteressen zuwider den Beschlüssen der „Nationalversammlung zur Geltung zu bringen, als ver- „brecherisch an der Hoheit des deutschen Volkes verwerfen „und unserer Seits mit allen unseren Kräften dafür mit- „wirken wollen, daß den Beschlüssen der Nationalversamm- „lung allerwärts die Vollziehung folge." Wir sprechen schließlich unsere innigste Hochachtung denjenigen zweiundzwanzig Nationalvertretern aus dem Königreich Hannover aus, welche sich gegen den erwähnten Ministerialerlaß erhoben und hierdurch den Beweis gegeben haben, wie ihnen die Ehre des gemeinsamen großen Vaterlandes höher stehe, als das Einzelinteresse ihrer Hcimath. Hofgeismar, am 24. Juli 1848. Im Namen und Auftrage des Bürgervereins zu Hofgeismar dessen Vorstand. Weiß. Pfingst. Luckhardt. Spindler.
Schulwesen.
In Nr. 23 d. B. wird unter der Rubrik „die Agitation in der Volksschule" von einem Herrn E. die mangelnde Bildung und Unreife der Lehrer berührt. Einsender gibt zu, daß Einzelne unter den Lehrern nicht hinlänglich gebildet seien, so wie er der Ueberzeugung ist, daß einzelne Schwache in jeder Branche vorkommen; aber der schmähende Vorwurf, daß „die Einzelnen" nicht genug gebildet seien.