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Füßen stehende England sich veranlaßt sehe, gegen die Umtriebe der chartistischen und Repeal -Clubbs zu Felde zu ziehn." — In dieser Darstellung ist genug enthalten, was die Auflösung der demokratischen Vereine Süddeutichlands vor jedem besonnenen Vaterlandsfreunde rechtfertigen muß. — Wenn Staatsrath Beck bei dieser Gelegenheit die Ansichten äußerte, welche wir im Eingänge des Artikels bekämpfen mußten, als dürfe ein constitutioneller Staat überhaupt keine republikanische Bestrebung dulden, so dürfen wir nicht vergessen, wie leicht es geschehen kann, daß über den schnöden Mißbrauch eines Rechtes die unbefangene Anschauung dieses Rechtes und seiner eigentlichen Natur gestört wird. — Aber auch ohne die Ansicht des Herrn Beck unterschreiben zu wollen, können wir doch die Nothwendigkeit der von der badischen Negierung im vorliegenden Fall ergriffenen Maßregel nicht bestreiten.
In Zeiten der drohendsten Gefahr muß eine Regierung — dafür ist sie da — ganz nach den Umständen jede Freiheit beschränken und jeden Verein auf- lösen können; sie ist dazu in dem Augenblicke verpflichtet, wo ein Verein sich zum Vaterlande in Kriegszustand versetzt. Eine andere Frage ist es freilich, ob solche Ausnahmsbeschränkungen, wie sie hier geboten sind, lediglich in das Ermessen der Regierung gestellt bleiben sollen. In England bedarf es dazu jedesmal eines besondern Gesetzes, welches nur bis zur nächsten Parlamentssession gilt, und wenn uns diese Procedur für eine oft im Augenblicke nothwendige Maßregel zu weitläufig erscheint, so muß doch mindestens die nachträgliche Genehmigung der Kammer eingeholt werden. Wenn auch in den gegenwärtigen Verhältnissen keine Regierung dergleichen nnternimmt, ohne des Beifalls der Kammer gewiß zu sein, wie das Beispiel der badischen Regierung und Kammer deutlich genug gezeigt hat, so erfordert doch schon die Wichtigkeit des Rechtes, um dessen zeitweilige Unterdrückung es sich handelt, daß darüber Garantien gegeben werden. Auch in dieser Rücksicht muß das Reichsgrundgesetz wüuschenswerth und dringlich erscheinen. Doch zeigt uns jetzt die genauere Betrachtung der Sache, wie dürftig und mangelhaft der einschlagende Paragraph (24) beschaffen ist. Es muß bestimmt werden, unter welchen allgemeinen Voraussetzungen die Deutschen Regierungen Vereine austöfen dürfen und ebenso bedarf es einer Bestimmung über die Garantien gegen den Mißbrauch der Regierungs-Gewalt. Es scheint uns selbstverstanden, daß in allen die Grundrechte antastenden Regierungshandlungen die Regierungen, abgesehen von ihrem Verhältniß zu den Ständen, der Reichsregierung unmittelbar verantwortlich sein müssen. Hier ist der Punct, wo das Reichs-Regiment ohne Zweifel mehr sein muß alö eine „Abstraction," hier wird es aber auch am schnellsten Wurzel fassen können und in kurzer Frist die praetische Geltung gewinnen, welche ihm ein falscher Particularièmus vorenthalten möchte. —
A.P.
Politische Nachrichten.
Deutschland.
Schleswig-Holsteinische Angelegenheiten.
A p e n r a d e, 28. Juli. Heute ist hier wieder ein
dänischer Schooner in Sicht gewesen; draußen vor dem Meerbusen liegen beständig mehrere Kriegsschiffe. Die hiesige Besatzung bestellt jetzt großentheils aus Hannoveranern. Man wollte hier wissen, daß die Dänen nicht bloß auf Assen, sondern auch auf Broaker wären; indeß wird dies von anderer Seite wieder in Zweifel gestellt. Fortwährend komnzen preußische und hannoversche Reserven, so wie neu eingekleidete Schleswig-Holsteiner hier durch.
Flensburg, 28. Juli. Das schleswig - holsteinsche Heer zählt jetzt bereits nahe an 10,000 Kombattanten; doch soll es bis auf 25,000 Mann vermehrt werden. Diese Vermehrung wird jedoch nur sehr allmählig geschehen, da der letzte Termin der Sessionen (der in Altona statthabende) erst im Anfänge des Septembermonats eintritt. Bis dahin wird wohl auch eine größere Zahl von Offizieren aus andern Kontingenten für die fchleswig-holsteinsche Armee gewonnen sein. Rendsburg, Schleswig und Flensburg haben eine hinreichend starke Besatzung; die Deutsche Hauptmacht steht in der Nähe der jütischen Grenze und im Sundewitt- schen. Von einer Ueberschreitung der Königsau ist bis heute nichls bekannt geworden, obwohl Niemand daran zweifelt, daß wenn erst die dem General Wrangel von Frankfurt aus angebotene Verstärkung eingetroffen sein wird, das Wiederbetreten des jütischen Bodens nicht lange auf sich warten lassen wird. Die schleswig-holsteinschen Hafenstädte und Küstenplätze, die dann im Rücken bleiben, werden natürlich während der Kriegsoperationen in Jütland von den inzwischen aus dem Innern Deutschlands angekommenen Truppen hinreichend geschützt werden müssen.
Schweden soll erklärt haben, es werde von jetzt an die Dänische Sache zu der (einigen machen Freilich ist es die Spenersche Zeitung, welche das veröffentlicht.
Wien, 27. Juli. In der Reichstagssitzung von gestern verlangte der Deputirte Machalsky zu wissen, wer eigentlich in Galizien regiere. Bald gingen die Sachen vom Lemberger Militaircommandanten, bald vom Gubernialpräsi- denten, bald von Graf Stadion aus. Stadion erklärte, bereits vor 3 Wochen abgetreten zu sein, der frühere Minister von Pillersdorf behauptete, davon wisse er nichts, und der jetzige Minister Dobblhof erklärte, er wisse selbst nicht, wer eigentlich jetzt in Galizien Koch oder Kellner sei. Doch wolle er sich erkundigen. — Die parlamentarische Ungeschicklichkeit des Wiener Parlaments, dieses monströsen par- lameniarischen Körpers, zeigte sich sogleich bei der Berathung der Geschäftsordnung. Bei der Frage, an wen und auf welche Weise die Karten zur Gallerie zu vertheilen seien, wurde sich zwei Stunden aufgehalten, und vier Beschlüsse wurden darüber gefaßt und wieder zurückgenommen. — In der heutigen Reichslagssitzung erklärte Dobblhof auf die Interpellation Wagners, die Verhandlungen in der ungarisch kroatischen Angelegenheit seien bei dem Erzherzog Johann im Gange und zu diesem Ende Graf Batthy ant, so wie Baron Jel lach ich in Wien anwesend. Der Minister des Innern erklärte auch, Stadion sei nicht mehr Gouverneur von Galizien, und der Justizminister erklärte sich für vollständige Aufrechthaltung des Associations-Rechtes. — Jetzt heißt es wieder, der Kaiser werde nicht selbst