Neue
Hessische Zeitung.
â? ^l» Sonntag, den 30. Juli. R8-K8«
Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird um 11 Uhr Morgens ausgegeben. Der AbonnementspreiS beträgt 1 Thlr. 3 Sgr. für das Quartal, wofür alle kurhessischen Posiämter unv Buchhandlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. — Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile mit 1 Sgr. berechnet.
Politische Nachrichten.
Deutschland.
Frankfurt, 28. Juli. 50. Sitzung des Deutschen Reichstages. Zittel berichtet für den Peioritätsausschuß über eine Petition von badischen Urwählern, welche nicht wollen, daß die bei der Kappschen Wahl wählenden Wahl- männer auch die Ersatzwahl Kapps vornehmen sollen. Auf den Antrag des Ausschusses wird sofort mit großer Majorität zur Tagesordnung übergegangen. Simon richtet eine Interpellation an den Präsidenten über die Worte, die er gestern zur Linken gesagt hatte, „das ist eine unwürdige Aufführung da hinten," und bittet den Präsidenten, die Aeußerung zurückzunehmen. Der Präsident nimmt diesen Ausdruck gern zurück, bittet aber zugleich, sein Amt durch Störungen ihm nicht zu sehr zu erschweren. Arndt knüpft daran noch einige Ermahnungen. Jordan wünscht die Dringlichkeit seines gestern mitgetheilten Antrages begründen zu dürfen, was ihm jedoch nicht gestattet wird. Tagesordnung: Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung über die 'Art undWeise, In- terpella ti on cn an die Minister zu richten. B a s- se r m a n n trägt auf Verwerfung der Ausschußanträge (f. u.) an und motivirt seinen Antrag dahin aus, daß hierdurch die Zeit vergeudet und die Versammlung von ihrem eigentlichen Zwecke ab und zur Selbstregierung verführt werden würde. Eisenmann geht noch weiter als die Ausschußanträge, verlangt, daß zur Interpellation keine Unterstützung sein solle, weist zur Begründung dieses Antrages auf die Engländer hin. v. Bally spricht gegen seinen Vorredner. Die Deutsche Versammlung sei eine con- stituirende und habe noch keine parlamentarische Uebung. Der Redner beantragt, daß, nachdem die Interpellation angekündigt ist, erst die Versammlung gefragt werden solle, ob derselben von den Ministern Folge gegeben werden solle. Edel ist gegen eine zu große Beschränkung des Juterpel- lationsrechtes, beantragt aber, um eine vage Diskussion abzuschneiden, daß nach der Antwort des Ministers nur dann in eine Diskussion eingegangen werde, wenn ein bestimmter Antrag, den die Versammlung als sehr dringend erkenne, gestellt sei. Vogt wundert sich über Bassermanns Furcht vor der Selbstregierung der Versammlung, beantragt, daß der Präsident nicht, wie Punkt 1 beantrage, die Interpellation dem betreffenden Minister vorher mittheilen solle. —
Wippermann spricht sich gegen manche Beschränkung der Ausschußanträge aus, besonders gegen die, daß die Majorität über die Berathung der Interpellation zu bestimmen habe. Von Punkt 3 solle nur der erste Satz bleiben. Dem Präsidenten weist er die Stelle eines Vermittlers zu und nur eventuell, wenn der Minister gegen den Präsidenten die Bestimmung des Tages ablehnt, solle die Interpellation vor der Versammlung gemacht werden. Wesen- donck spricht für alle Punkte der Ausschußanträge, gegen Bassermann. Römer ist durchaus für die Ausschußanträge aus Rücksicht auf die Majorität, die den Schein von sich entfernt halten müsse, als wolle sie die Minorität unterdrücken. Früher habe er auch geglaubt, die Versammlung solle nur eine constituirende sein, allein es sei Thatsache, daß sie sich in die Regierung gemischt habe und habe mischen müssen. — Lindenau (Berichterstatters weist die Bezeichnung Bassermanns „der Lindenau'sche Bericht" zurück, da derselbe von der Majorität des Ausschusses angenommen sei und vertheidigt die Anträge gegen die weiteren gegen denselben gemachten Einwürfe. — Hierauf wurden die Ausschußanträge wie folgt angenommen:
1) „Jeder Abgeordnete, der eine Interpellation an die Reichs-Minister beabsichtigt, hat solche am Tage vor der nächsten Sitzung schriftlich bei dem Präsidium einzureichen, um von Letzterem sofort zur Kenntniß des betreffenden Ministers gebracht zu werden; in wiefern Interpellationen, die als besonders dringend bezeichnet werden, ausnahmsweise in der Sitzung selbst eingegeben werden können, darüber hat jedesmal die Reichsversammlung zu entscheiden; 2) jede solche Eingabe muß den Gegenstand der Interpellation und deren Veranlassung kurz und bestimmt angeben; 3) die Verlesung dieser Interpellation in der Reichsversammlung erfolgt ohne weitere Motivirung jederzeit vor der Tagesordnung; die Frage wird sodann nach §. 29 der Geschäfts -Ordnung auf Unterstützung gestellt und die Interpellation zurückgelegt, wenn solche nicht ausreichend stattgefunden hat; 4) findet sich die Interpellation gehörig unterstützt, so hat der betreffende Reichsminister in derselben Sitzung a) entweder die gewünschte Erklärung abzugeben, oder b) den Tag zu bestimmen, wann dieß "geschehen soll, oder c) die Gründe anzuzeigen, warum überhaupt eine Erklärung nicht abgegeben werden könne.—5. 1) wurde das Edel- sche Amendement beliebt: nachAbgabe der ministeriel-