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Beilage zu Nr. 60 der Neuen Hessischen Zeitung.

Landtag.

Sitzung vom 2 8. Juli. Sie war seit acht Tagen die einzige Sitzung , weil die Ausschüsse mit größeren Ar­beiten beschäftigt sind und es an genügendem Stoffe zu Berathungen fehlte. Auch heute kamen nur Gegenstände von geringerer Bedeutung zur Sprache. Hr. Schwarzen­berg war zugegen; er hat sich in Frankfurt auf 14 Tage beurlaubt und wird in dieser Zeit an den Geschäften der Ständeversammlung Theil nehmen. Wird hiernächst eine Vereinigung beider Stellungen nicht für zulässig befunden, -so will Hr. Schwarzenberg, wie er heute erklärte, aus seine landständische Stellung verzichten Es wäre dringend zu wünschen, daß sich hierüber alsbald ausgesprochen würde, damit sofort in Betreff der Einberufung des Stellvertreters oder der Vornahme einer neuen Wahl das Nöthige ver­anlaßt werden könnte. Der erste Gegenstand der Tages­ordnung war die Berathung des Berichts des Budget-Aus­schusses über die besoldeten Nebenstellen. Es wurde be­schlossen: die Staatsregierung angelegentlichst zu ersuchen, bei der bevorstehenden Reorganisation in der Staatsverwal­tung darauf Bedacht zu nehmen, daß so viel wie möglich alle Nebenstellen und Nebenfunktionen aufhören und die dafür ausgesetzten Gehalte und Vergütungen der Staatskasse zu gut kommen. Ueber den zweiten Gegenstand, den Gehalt eines Landgestüte - Directors betreffend , wurde die Berathung ausgesetzt. Hinsichtlich des unter Nr. 3 auf der Tagesordnung stehenden Punktes, die Correction der Leip­ziger Straße in der Stadt Fulda betreffend, sind von der Regierung Kostenanschläge und Risse eingefordert worden. Sodann berichteten die Mitglieder des Rechtspflege-Aus­schusses über verschiedene Eingaben. Schließlich berichtete Hr. Henkel über den Antrag des Hrn. Nebelthau auf Auf­hebung der Verordnung vom 8. Decbr. 1767, die Ver­pachtung der städtischen Jagden betreffend. Der Bericht geht davon aus, daß die fragliche Verordnung wohl schon durch die Gemeinde-Ordnung oder doch durch das unlängst erschienene Jagdgesetz aufgehoben sei, hält dies aber doch für zweifelhaft, und beantragt deßhalb: die Regierung um baldige Vorlage eines Gesetzentwurfs behufs Aufhebung jder gedachten Verordnung zu ersuchen. Diesem Anträge wurde von der Versammlung entsprochen. Endlich begründete Hr. Bredemeier einen selbstständigen Antrag hinsichtlich der Ver­äußerung einzelner in der Gemarkung von Großenwieden liegenden Grundstücke, namentlich des Steinbrinks, der Do­mäne Caverden an die genannte Gemeinde. Es wurde be­schlossen, den Antrag in Erwägung zu ziehen und ihn dem Dcsiderien-Ausschusse zur Begutachtung ;u über weisen. Noch muß erwähnt werden, daß ein Gesetzentwurfüber die Emis­sion kurhessischer Kassenscheine" bis zu einer Million Thaler vorgelegt worden ist.

DaS ochlokratische Unwesen, nnd K Th. Bayrhoffer.

Der Reichsverweser hat in mir, ich kann eS nicht leug- nen und brauche es auch nicht, zunächst keinen rechten

Anklang gefunden, mich nicht begeistert und erfüllt, wenn auch die dazu gewählte Person noch so brav und deutsch gesinnet sein mag. Der Reichsverweser erscheint als ein halbes Werk, ein Mittelding; er ist kein Kaiser und kein Präsident, obwohl er doch eigentlich beides sein soll. Aber das läßt sich in dem Augenblick nicht ändern: die Wahl eines Kaisers oder deutschen Königs ist eine Unmöglichkeit, und ebenso unmöglich ist es, daß sich ganz Deutschland sofort zur Einsetzung eines Präsidenten d. h. zur rein re­publikanischen Form entschließe *). Das aber, was das deutsche Parlament nach langer, aber wahrlich auch nicht zu langer Berathung endlich als das Einzige gefunden hat, was die anfängliche ungeheure Ziviespältigkeit aufheben und wenigstens die Centra d. H. die große Mehrheit vereinigen konnte, ist auch das Einzige, was jetzt inDeutsch- Unb lebensfähig und möglich ist. Das nicht an- nehmen, nicht zugeben wollen, ist Eigensinn, Eigenwilligkeit, das heißt die Einheit Deutschlands zerbrechen und vernich­ten, und jede Aufforderung dazu, den Beschluß des Par­laments, das Parlament selbst, wie es besteht und von ganz Deutschland selbst gewählt ist, deßhalb nicht anzu­erkennen, jede Aufforderung dazu, das Parlament wie­der zu sprengen, ist, wenn auch nicht gewollte, doch objec­tive Verrätherei, Verrath an Deutschland, an der deut­schen Einheit, auf die jetzt Alles ankommt, da wir die wesentliche Freiheit schon haben, factisch haben und auch formell unabwendbar bekommen werden. DaS freilich kann man noch zugeben und ehrenwerth finden, wenn Glieder des Parlaments gegen das ganze Gesetz stimmten, weil es einunverantwortliches" oder anderseits ein nicht von den Regierungen erwähltes Oberhaupt ein# setzte; es war dabei noch die Hoffnung, ein anderes Ge­setz, sei es in diesem oder einem andern Sinne, zu errei­chen. Aber nachdem es einmal mit großer Mehrheit ange­nommen war, war es schon eigenwillig und unrecht, an der Wahl keinen Theil zu nehmen, wenn man nicht auf die Stelle eines Parlament-Mitgliedes verzichten wollte. Ge­radezu verwerflich und ein Vergehen, ja unverantwortlich ist es aber, wenn es sich jetzt so nennende Demokraten her­ausnehmen und sich unterstehn, aufzufordern, das deutsche Parlament deßhalb zu verwerfen und aufzulösen, weil es ihren besonderen Ansichten und Wünschen nicht entsprochen hat. Ich kann das um so eher sagen, als ich in den Reihen Derer gesessen d. h. mitgekämpst und gewirkt habe, zu deren Repräsentanten die zwei namhaftesten und bisher ehrenhaftesten Unterzeichner jenes Aufrufes, K. Th. Bayr­hoffer und J. Ronge, gehören, denn Herr Metternich ist, so viel ich weiß, obendrein noch ziemlich berüchtigten An­denkens. Ich kann um so offener und unumwundener ge­gen diesen Aufruf mich erklären, als ich bis dahin die wahrlich gerechte Sache Ronge's und Bayrhoffer's nach Kräften vertheidigt, mit dem letzter» einst auch persönlich

*) Ich brauche auch gar nicht erst daran zu erinnern, daß wir noch einen provisorischen Zustand haben, und will auch nicht i * mal über dieUnverantwortlichkeit" hier biafuhren.