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der öffentlichen Schule unterrichten zu lassen, wenn er zu dieser kein Vertrauen fassen kann. Eine weitere Einwen­dung ist, daß die Gemeinden bei der eigenen Wahl ihrer Lehrer natürlich auf die Männer beschränkt werden müß­ten, welche von der obersten Schulbehörde für fähig zum Schulamte erklärt worden seien, und deßhalb könne die Wahl gar nicht auf einen Untauglichen fallen, weil ja alle Wählbare tüchtig seien. Allein die Grade der Tüchtigkeit des Schulamts-Candidaten sind verschieden, und werden es immer sein, und in den besonderen Verhältnissen der ein­zelnen Schulen treten ebenfalls Verschiedenheiten hervor. Der bessere und schlechtere Zustand einer Schule, die An­zahl der Schulkinder, die Ortsverhältnisse überhaupt sind bei der Anstellung eines neuen Lehrers in Betracht zu zie­hen, und zwei in Hinsicht der Lehrerbildung gleich tüch­tige Schulamts-Candidaten passen darum noch nicht gleich gut an jeden Ort und an jede Schule. Zudem sind bis heute noch die Schulstellen dem Gehalte nach sehr ver­schieden, und wenn die Gemeinde das Recht der Wahl aus­übte, so dürfte es sich oft treffen, daß jüngere und weniger tüchtige Lehrer die besten, ältere und tüchtigere dagegen sehr schlechte Stellen erhielten, was jedenfalls als ein Miß­stand anerkannt werden müßte.

Ich bin daher der Ansicht, daß es für die Schule zweck­mäßig, ja nothwendig ist, die Lehre»stellen nur durch die oberste Schulbehörde zu besetzen. Dabei setze ich natürlich voraus, daß diese Behörde umsichtig und völlig unparteiisch zu Werke gehe, und die Schulamts-Candidaten, so wie die Erfordernisse der Schulen kenne. Mißgriffe werden dann gewiß seltner vorkommen, und die Würde des Lehrers ist mehr gesichert, da die Gemeindeglieder den Lehrer ihrer Schule durchaus nicht als ihre Creatur ansehen können; dagegen muß man den Gemeinden allerdings gestalten, ihre Ansichten bei der Besetzung der Lehrerstellen darzulegen, und man muß und wird dieselben überall beachten, wo sie gegründet sind.

C. Wgr.

Schulsynode des Kreises Hersfeld.

Am 15. Juni l. J. fand zu Hersfeld die erste Schul­synode für den dasigen Kreis Statt. Es hatten sich dazu 53 Lehrer eingefunden. Die Wahl eines denifitiven Vor­standes fiel auf die Lehrer Keßler aus Philippsthal, Most aus Hersfeld und Preuntzell aus Mecklar. Als deren Stell­vertreter wählte man die Lehrer Rörh in Niederaula, An­acker in Hersfeld und Schwarz in Obecapeis. Keßler er­hielt den Vorsitz übertragen, und wurde über folgende Punkte berathen: 1) Nothstand einzelner Lehrer des Kreises durch das Ausbleiben gewisser Besol­dungsstücke. Nachdem 13 Lehrer die Rückstände ihrer zum Theil bereits eingeklagten, aber unbeitreibbaren Besol­dung namhaft gemacht hatten, wurde beschlossen, um die Verhandlungen abzukürzen, daß die übrigen Nachweise über diesen Gegenstand schriftlich an den Vorstand einzureichen seien. 2) Besondere Uebelstände undMißbräuche im Schulwesen und in der Stellung des Leh­rerstandes im Kreise. Es kam namentlich die ernie­

drigende und verächtliche Behandlung der Lehrer Seitens der Kreisämter und mancher Geistlichen zur Sprache. 3) Ermittelung besonderer wichtiger Schulfra­gen. Der Vorsitzende stellt den Antrag:die Landesschul­synode möge die Aufgabe stellen, wie dem Bedürfniß eines möglichst allgemeinen Gebrauches derselben Lehrmittel und Schulbücher von dem Seminar an bis herab zu den Bürger­und Elementarschulen abzuhelfen sei?" Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 4) Bestimmung derjeni- gen Zeitung, welche die Mitglieder der Kreis- Sch ulsynode als Organ des Lehrer standes in Kurhessen gewählt zu sehen wünschen. Man entschloß sich für denNeuen Verfassungsfreund," jetzt Neue hessische Zeitung."Von Anfang bis zu Ende herrschte unter den Lehrern der Versammlung der Geist der Eintracht und amtsbrüderliche Liebe, und die Art und Weise der Verhandlungen, welche ganz parlamentarisch gehalten wur­den, machte auf jeden Einzelnen, der sich an das bunte Untereinandersprechen in den früheren (Konferenzen erinnerte, den besten Eindruck.

Die Beschwerden gegen den Rabbiner Gosen betreffend.

Wenn der israelitische Lehrer Epstein in Treis unter vorstehender Ueberschrift in der Beilage zu Nr. 46 dieses Blattes die Menge Unterschriften jener Beschwerden als das Ergebniß der Borspiegelunges handle sich hier nur um die Abschaffung des Vorsteheramtes" hinstellt, so ist das eine Lüge. Jeder der Unterzeichner jener Beschwerden, der mit ihrem Inhalte unbekannt geblieben, wird hier­mit aufgefordert, als Zeuge für den Einsender jenes Ar­tikels öffentlich aufzutreten. Der von Treis und Nor­deck wegen Beibehaltung des Herrn Gosen in den Rabbi­natsfunctionen gemachten Klausel, die, dein Vernehmen nach, durch den Einsender jenes Artikels erzielt wurde und von Treis von seiner Hand herrührt, haben sich die Un­terschriften unmittelbar darunter nicht angeeignet. Der Einsender hat dann durch seine der Oeffentlichkeit überge­bene Ueberzeugung von der Befähigung des Herrn Gosen zu Schulprüfungen, da er selbst Lehrer ist, die beschwerende Angabe, daß die Lehrer immer erretteten, wenn die betreffenden christlichen Geistlichen einer solchen Verrichtung des Herrn Gosen beiwohnten, allerdings einer Unwahrheit bezüchtigt; in so fern nämlich Einsender bei seiner kurzen Function in Oberhessen bei einer solchen Prüfung schon zugegen gewesen sein sollte. Er hätte aber übrigens besser gethan, über die so entschieden behauptete Befähigung das Urtheil jener christlichen Geistlichen selbst zu provociren. Daraus, daß Herr Gosen, nachdem man ihn zum einhei­mischen Landrabbinat nicht hinzugezogen, sich zweien Rabbi- nerversammlungen hinzugesellt, folgt noch kein Ruhm desselben; zumal da sich Herr Gosen, obwohl sehr wohlhabend ausZusam- menschüssen seine Reise- und Zehrungskosten an solche für un­bemittelte Rabbiner ersetzen ließ, und nach seiner zweimali­gen Rückkehr von diesen Vergnügungsreisen sich doch in irgend einer Weise hatte beikommen lassen müssen, etwa auch nur einem von den vielen Beschlüssen der Rabbinerversamm-