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ihre Nationalität erhalten, sondern daß sie auch dafür sorgen werde, daß denselben unter allen Umständen ihre Nationalität gesichert werde. — Aus den Wunsch der Versammlung wird die Debatte für heute geschlossen. Morgen wird dieselbe fortgesetzt und wahrscheinlich geschlossen. Schluß der Sitzung nach 3 Uhr. — Die Leiche des bekannten Kapellmeisters und Tonsetzers Guhr wurde heute Morgen um 8 Uhr auf dem Bockenheimer Kirchhofe beerdigt. —■
Frankfurt, 21. Juli. (Gewerbekongreß.) In der heutigen Sitzung wurde nach mehrstündiger Debatte über la und b der vom Ausschüsse zur Hebung des Deutschen Handwerkerstandes aufgestellten Grundzüge abgestimmt. I a lautete: Der Betrieb eines Handwerkes ist bedingt durch Gewinnung des Meisterrechtes. Statt dieser Bestimmung wurde folgendes Aincndement angenommen: Der Beteieb eines Handwerks oder technischen Gewerbes ist bedingt durch Gewin- nung des Meister- und Ortsbürgerrechts. I b lautet: Alle Meister müssen zu Innungen zusammentreten, wurde aber in folgender Fassung ausgenommen: „Alle Handwerker treten zu Innungen zusammen."
Schleswig-Holsteinische Angelegenheiten. Die am 24. abgelaufene Waffenruhe ist bis zum 27. verlängert worden. Die Schleswig-Holsteinische Ständeversammlung hat in einer Proklamation an ihre tapfern Deutschen Brüder den Deutschen Truppen und den Freischärlern ihren Dank und die vollste Anerkennung für den Muth und die Begeisterung, womit sie gekämpft, für ihre Ausdauer, für Ordnung und Sitte, für die gegen die Besiegten bewiesene Mäßigung und Menschlichkeit ausgesprochen. In Rendsburg ging das Gerücht, daß von dem 19. bis zum 21. von Fühnen aus nach Alsen fortwährend Dänische Truppen sollen Hinübergcschifft sein.
Auch in Schleswig mürben dem v. Tann'schen Corps bei seinem Durchzug große Ehren zu Theil. Der Rest der Freischärler mit Hrn. v. d. Tann sind am 23. in Hamburg eingetroffen, wo ihnen ebenfalls viel Aufmerksamkeit zu Theil wurde. Die meisten von ihnen sollen den Eintritt in das regelmäßige Holsteinsche Militair, jedoch in geschlossenen Compagnien, beabsichtigen und eine Deputation nach Itzehoe gesandt haben.
Hannover betr. Die Oldenburger Volksversammlung hat an die Nationalversammlung für den gegen den König von Hannover gefaßten Beschluß eine Dankadresse gesandt. Auch die Emdener Bürgerversainmlung hat sich gegen die hannoversche Sondererklärung ausgesprochen und eine Adresse an die Nationalversammlung beschlossen Der Bolksverein zn Celle endlich hat am 20. d. M. in kurzer kräftiger Weise 1) die Mißbilligung der Königlichen Sondererklärung, 2) als den Hauptzweck des Volksvereins die Absicht: der Reichsregierung und den Beschlüssen der Nationalver- fammlung unbedingte Geltung zu verschaffen, in einer Adresse an die Nationalversammlung zu Frankfurt niedergelegt. — Dem Advokaten Detmold, welcher die Erklärung der 21 hannoverschen Deputaten gegen den König von Hannover nicht unterschreiben wollte, ist von seinen Wählern des Amts Wittlage das Mandat gekündigt woroen.
Die hannoversche Morgenzeitung von Gestern enthält fol
genden amtlichen Erlaß, dessen Beurtheilung wir unsern Lesern füglich überlassen können: Bekanntmachung des königlichen G e s a in m t m i n i st e r i u m s, die Wahl des Deutschen Re ich sverw esers betreffend. Nachdem von der Deutschen Nationalversammlung die Gründung einer provisorischen Centralgewalt und die Uebertra- gung derselben auf Seine Kaiserliche Hoheit, den Erzherzog Johann von Oestreich beschlossen ist, und nachdem dieser Wahl der volle Beifall der Deutschen Regierungen zu Theil geworden ist; so bringen Wir dieses für das gemeinsame Deutsche Vaterland so höckst erfreuliche Ereigniß hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, indem wir zugleich den von des Reichsverwesers Kaiserlicher Hoheit unter dein 15. d. M. erlassenen Aufruf an das Deutsche Volk auf Erslichen des Reichsministers des Innern nachstehend bekannt machen. Hannnover, 22. Juli 1848. Königlich Hannoversches Ge- sammtministerium. B e n n i n g se n.
Wien. Der Eindruck der Reichstags-Eröffnung war im Allgemeinen ein sehr günstiger, der Mangel an Hofpracht und Pomp stimmte so gut zu dem demokratischen Gepräge der Versammlung und machte das Wort: „volkstümlich" nicht im Voraus zur Lüge. Das gemüthliche Intermezzo in Bezug auf die Frau des Erzherzogs, ihre einfache, bescheidene, ächt bürgerliche Haltung gab der ganzen Feier mehr Würde, als ihm alles Hofgepränge zu verleihen vermocht hätte. Niemand vermißte das Kaiserhaus. — Die heutige Zeitung bringt die Nachricht der Entlassung von Graf Leo Thun und die Ernennung des Grafen Nothkirch zum Gubernialpräsidenten von Böhmen. — Kürzestens wird vom Ministerium eine abermalige Ausschreibung der für Frankfurt noch rückständigen Wahlen in Böhmen ergehen. Nach den in Wiener Blättern mitgetbeilten Gerüchten soll Stametz Meier, dem das Ministerium der Finanzen angeboten worden, dasselbe mit den Worten abgelehnt haben: „Vor dem Staatsbankerott übernehme ich dieses Ministerium nicht."
Wien. Zum Minister des Auswärtigen ist nun Obristlieutenant Prokesch ernannt.
Prag. Das Landespräsidium hat die Gründung von Vereinen provisorisch freigegeben. Bei Volksversammlungen muß die Ortsbehörde 24 Stunden vorher unterrichtet sein.
Berlin. Das Ministerium hat nunmehr die Ausarbeitung einer Communalordnung beendet. Nach derselben (sie ist für Stadt- und Landgemeinden gleich) wird der Gemeinde-Vorsteher von denjenigen Einwohnern gewählt, welche 24 Jahre alt, im Besitz ihrer bürgerlichen Rechte, mindestens ein Jahr im Orte ansässig sind. Ferner ist Bedingung zur activen Wahl - Berechtigung der Gemeinde- Vorsteher in Orten, welche bis 5000 Einwohner zählen, ein Einkommen von mindestens 150 Thlr., in Orten von 5—10,000 Einwohnern ein Einkommen von 175 Thlr. und in Städten von über 10,000 Einwohnern ein Einkommen von 200 Thlr. Ansässigkeit mit einem Grundstück schließt den Census aus.
Berlin, 24. Juli. In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde das Gesetz über Regulirung der Jagdverhältnisse fast einstimmig angenommen. Bei der Präsidentenwahl erhielt von 335 Stimmen der bisherige