Hessische Zeitung.
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Die Huldigung des Deutschen Heeres
Unter den zahlreichen Mängeln der Deutschen Bundesverfassung stand die verwerfliche Einrichtung des Heerwesens oben an. Mit Recht hat daher die Reichsversammlung bei der Gründung einer provisorischen Centralgewalt diesen Gegenstand nicht außer Acht gelassen. In §. 2 des Gesetzes vom 28. Juni d. I. heißt es: „Dieselbe hat die Oberleitung der gesammten bewaffneten Macht zu übernehmen und namentlich die Oberbefehlshaber derselben zu ernennen." In Gemäßheit dessen hat denn das Reichs-Kriegsministerium durch Befehl vom 16. Juli den Landes-Kriegsministerien eröffnet, daß der Erzherzog-Reichsverweser die Oberleitung der gesummten Deutschen bewaffneten Macht übernommen habe, und ihnen aufgegeben, am Sonntag, den 6. August 1848, alle Deutschen Bundestruppen in ihren Garnisonen zur Parade ausrücken zu lassen, ihnen die Uebernahme der Oberleitung unter Vorlesung des Aufrufs: „An das Deutsche Volk" zur Kunde bringen, zum Ausdruck der Huldigung ein dreimaliges Hoch dem Reichsverweser ausbringen und dieß, wo es die Umstände erlauben, durch dreimalige Geschützsalven begleiten zu lassen. Zugleich sollen von diesem Tage an da, wo es bisher noch nicht geschehen, die Deutschen Farben angelegt werden, und zwar in Kokarden an der Kopfbedeckung und in Bändern an den Fahnen." — Es muß diese Anordnung nicht nur durchaus angemessen, sondern auch in sofern wichtig und selbst erfreulich erscheinen, als ihre Befolgung oder Nichtbefolgung den Prüfstein für den Gehorsam der Landesregierungen ab- geben wird. Namentlich wird sich's dabei zeigen, in welchem Grade man in Berlin und Hannover noch Sondergelüste hegt und festzuhalten gedenkt. Mag der Frankfurter Befehl befolgt werden oder nicht, jeden Falles wird es gut sein, daß schleunigste Gewißheit über die wahre Gesinnung zu Tage komme. Das Volk und die Reichsgewalt müssen wissen, woran sie sind; sie müssen ihre Maßregeln treffen können, es darf die günstige Zeit zur Verständigung und nöthigen Falles zur kräftigen Erzwingung des unbedingtesten Gehorsams nicht, unbenutzt bleiben und so vielleicht gänzlich verloren werden. Noch ist der Ruf und das Verlangen nach Einheit allmächtig; es könnte aber immerhin eine Zeit kommen, wo sie im Geräusch innerer oder äußerer Schickungen, wenn nicht verstummten, doch auf lange übertäubt würden. —
Was Kurhessen anlangt, so wird es hoffentlich Nieman
dem in den Sinn kommen, den Befehlen der Centralgewalt nicht unbedingt zu gehorchen. Das „dreimalige Hoch" wird ausgebracht werden und die Geschütze werden donnern, so jubelnd und freudig als nie zuvor! — Auch der „oberste Militärchef" wird, wie sich von selbst versteht, an der Huldigung Theil nehmen, wenn nicht etwa vorgezogen werden sollte, diese in §. 107 der Verfaffungsurkunde erwähnte Würde aufzugeben, da eine solche künftig mit der Stellung eines Landesregenten in angemessener Weise nicht vereinbar sein mögte. Der Kurfürst ist Oberbefehlshaber der Truppen nicht in seiner Eigenschaft als Landesherr, sondern vermöge besonderen Rechtstitels auf den Grund des gedachten §. 107. Er dürfte sich daher um so mehr veranlaßt sehen, diese Würde aufzugeben, als solche von jeher zu allerlei bedenklichen Jnconveuienzen geführt hat und mit einer wahrhaft eonstitutionellen Regierungsform nicht zweckmäßig in Einklang zu bringen ist. Auch mögte es künftig für einen Landesregenten keinen besondern Reiz mehr haben, nach Verlust der Militär-Hoheit, noch das Ober -Kommando zu führen, falls eine solche Einrichtung, was füglich zu bezweifeln steht, auf die Dauer zulässig befunden werden sollte. — Fr. O.
Politische Nachrichten.
Deutschland.
$ Frankfurt, 24 Juli. 46. Sitzung des verfassung- gebenden Deutschen Reichstages. — (Posener Frage) Der Präsident zeigt an, daß Pam er (Oesterreich) und Smets (Aachen) aus der Versammlung ausgetreten seien und mehrere Andere Urlaub erbitten. Stuttgart sendet ein Kistchen mit Frauenschmuckfachen als Beitrag zur Flotte, der Marine-Verein zu Kiel sendet 25,000 Thlr., Schleswig - Hol- steinsche Gutsbesitzer stellen Eichen zur Disposition rc. rc. Der Bau von 4 Kanonenbooten ist in Angriff genommen, eine Seeoffizierschule in Kiel errichtet. Ehe zur Tagesordnung übergegangen wird, nimmt der Minister des Aeußern das Wort, um auf die neuliche Interpellation Franke's zu antworten. Der Waffenstillstand zwischen Dänemark und Deutschland, der die Runde durch die Zeitungen gemacht habe und gerech e Unruhe erregt habe, fei nach einer Depesche des Genera Wrangel nicht abgeschlossen. Es sei nach dieser erst für den 20. Juli ein Zusammentritt mit dem Dänischen Oberbefehlshaber anberaumt gewesen und bis dahin