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Hessische Zeitung.

JV» AK» Dienstag, den 25. Juli. R8L8»

Die diene Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird um 11 Uhr Morgens ausgegeben. Der Abonnementspreis beträgt 1 SHr. 3 Sgr. für das Quartal, wofür alle kurhessischen Postämter und Buch­handlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile mit 1 Sgr. berechnet.

Politische Nachrichten.

Deutschland.

Frankfurt, 19. Juli. Der Handwerker- und Gewerbe- Kongreß hat den Beschluß gefaßt, daß Gesellen nurver­treten" , nichtVertreter" sein sollen.

Berlin. Nach einer Mittheilung der Spenerschen Zeitung könne Rosenkranz aus gleichem Grunde wie Rod- bertus, keinen Platz im Ministerium einnehmen. Nament­lich soll er in der Frage über die unbedingte Ueberlassung der Festungen an die Centralgewalt den Ansichten des Mini­steriums nicht beistimmen. Der Justizminister Märker hat in der Kommission für Rechtspflege erklärt, daß er in einigen Wochen der Kammer einen Criminal- und Strafgesetz-Entwurf vorlegen werde. Derselbe soll im We­sentlichen nach dem code d'instruction criminelle und code pénal bearbeitet sein. Der code d'instruction criminelle geht darauf hinaus, die Geschworenen so viel als möglich aus dem Beamtenstande zu nehmen. Gestern ist der General v. Pfuel von Petersburg zurückgekehrt.

Berlin, 20. Juli. Die Finanz-Commission der Na- tional-Versammlung hat sich gestern dafür entschieden, daß, falls die Zwangsanleihe angenommen wird, der Termin derselben bis Martini hinausgeschoben werde, damit die Landbewohner nicht gezwungen würden, das eingeerndtete Getraide zu verschleudern. Der Termin der freiwilligen Anleihe ist bis zum 1. October prolongirt worden.

Berlin. Das Gerücht scheint sich zu bestätigen, daß Rosenkranz das Ministerium nach langen Unterhandlungen nicht annehmen zu wollen erklärt habe.

Nach der neuen Berliner Zeitung ist Dr. Men­delssohn, bekannt aus den Asstsen - Verhandlungen über einen an einer Baronin Meyendorf begangenen Caffettendiebstahl und als Dieb zu fünfjähriger Zuchthaus­strafe, Verlust der bürgerlichen Rechte und speciell der Befugniß zur Ausübung seiner Praxis verurtheilt, begna­digt morden. Er ist in die bürgerlichen Rechte wieder eingesetzt und die Strafzeit auf ein Jahr ermäßigt, so daß er bereits im Februar des nächsten Jahres seiner Haft ent­lassen wird.

Vom Rhein. Einen schlagenderen Beweis für die Rückkehr der Ruhe in die Gemüther kann es nicht geben, als die Freudigkeit, womit man sich den Vorbereitungen zum Dombaufestt hingibt. -68 soll die größte Pracht entfaltet

und der König von Preußen (als Protector), der Reichs- vei weser und die National-Versammlung sollen eingeladen werden

Prag. In Folge der freiwilligen Ablieferung der Waffen Seitens der Bewohner Prag's hat der Fürst Win­disch-Grätz, auf den gesunden Sinn der meisten Einwohner bauend, die Belagerung der Stadt aufgehoben. Den Bar­rikade nmachcru wird in der Bekanntmachung deshalb mitgetheilt, daß jeder Versuch zum Aufruhr die Publikation des Standrechts, resp, die Verurtheilung der Aufrührer zum Tode zur Folge haben würde.

Krakau, 18. Juli. Wir erfahren aus Polen, daß bis jetzt neun Urtheile über die bei dem Aufstande im Jahre 1846- Betheiligten bekannt geworden sind und zwar: Ka­ra zins ki wurde verurtheilt zu tausend Hieben und zwölf Jahren schwerer Arbeit in Sibirien; Pokaszewski zu fünfhundert Hieben, Korzeniowski zu drei­hundert, Akord zu zweihundert. Diese drei sowie fünf andere, nämlich Rembowski, Gzieszecki, Czer­winski, Taczewski und Kowalski noch zu zwölf Jahren Arbeit in den sibirischen Bergwerken; Karazinski ertrug die körperliche Strafe mit männlichem Muthe und wird in Kurzem genesen sein. Am meisten litt Korze­niowski, ein kaum 21 Jahre alter Jüngling.

Dresden. Nachdem die Berathung über den von der Regierung vorgelegten Entwurf zum Wahlgesetz geschlossen ist, ist derselbe zurückgezogen, um mit Berücksichtigung der Wünsche der 2 Kammer umgearbeitet und dann erst zur Abstimmung gebracht zu werden. Die Erklärung Oberländers zeichnet sich, wie wir es von diesem Staatsmanne gewohnt sind, durch eine freie Sprache und allseitige Anschauung der Ver­hältnisse so sehr aus, daß wir sie mittheilen.

Die geehrte Kammer hat durch Vorlesung des königlichen Dekretes vernommen, daß das vorgelegte Wahlgesetz zurück- genommen worden ist, weil es nicht allenthalben den Wün­schen und Ansichten der Kammer entsprochen hat. Unter diesen Umständen bedarf es wohl um so weniger der Abstimmung über den Schlußantrag der Deputation, als das Ministerium hiermit noch besonders erklärt, daß es so­fort an die Ausarbeitung eines neuen, die Fragen wegen beider Kammern der Ständeversammlung umfassenden Ge­setzentwurfes gehen wird. Dabei wird das Ministerium alle in der gestern geschlossenen Debatte vertheidigten Ansichten,