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non der Direktion gestellten Anträge sowie die zu erwartenden Vorschläge einzelner Gesellschaftsinitglieder berathen und der Versammlung zur Beschlußnahme vorgelegt, demnächst aber die zu erwählenden Commissions-Mitglieder ermächtigt werden mögen, in Verbindung mit der Direktion und dem Verwaltungsrathe die Redaktion der neuen Statuten zu bewirken, solche der Regierung zur Genehmigung zu überreichen und hinsichtlich der etwa erhobenen Anstände und verlangten Aenderungen die Gesellschaft zu vertreten, damit nicht eine nochmalige Generalversammlung erforderlich werde. Dieser Antrag wurde einstimmig genehmigt. Daun ging man zur Diskussion des §. 7. des Berichts und der einzelnen Paragraphen des alten Statuts über. Zu §. 1 wurde auf den Antrag des Herrn Engelhard beschlossen, einen Vorbehalt dahin einzuschalten, daß keine Parallel- Bahn zwischen den Orten in der Bahnlinie der Friedrich- Wilhelms-Nordbahn angelegt werden dürfe. Auch soll dahin gewirkt werden, daß die im dritten Absatz bemerkten Kosten von der Regierung übernommen werden. Hinsichtlich der „Festsetzung der Bahnlinie und des Bauprojekts" wurden die befriedigenden Vorschläge der Direktion genehmigt. Ebenso wurde zu §. 2. der Antrag der Direktion angenommen und weiter auf den Vorschlag des Obergerichtsanwalts Oetker beschlossen, den dritten Satz, wonach die Gesellschaft einen „besonderen Wagen zum ausschließlichen Gebrauche der Landesherrschaft halten und dem Verlangen um Anordnung von außerordentlichen Fahrten für den Hof stets entsprechen" soll, zu streichen; ferner wurde der §. 6 und zu §. 5 der Satz „unter Genehmigung der Regierung," ingleichen der §. 18, wonach „für Kriegsbc- schädigungen" w. kein Ersatz angesprochen werden soll, gestrichen. Endlich hob man zu §. 34 das Verbot, daß Frauen der Generalversammlung nicht persönlich beiwohnen sollen, auf den Antrag eines enthusiastischen Frauen- Verehrers als „unzeitgemäß" auf. Im Uebrigeu wurden sämmtliche Vorschläge der Direction unter einigen Modifi- cationen und Zusatzbestimmungen angenommen. Es werden dadurch vornehmlich die vielen bedenklichen und beengenden Einwirkungen der Regierung beseitigt; ins Besondere soll künftig: 1) die Wahl sämmtlicher Mitglieder des Verwaltungsraths durch die Generalversammlung und die sämmtlicher Mitglieder der Direktion durch den Verwaltungsrath erfolgen, 2) die Wahl der Vorsitzenden der Direktion und des Verwaltungsrathes durch den letz- tern Statt finden, und 3) zur Ausübung des dem Staate zustehenden Aufsichtörechts nur ein Commissar bestellt und dieser so viel als thunlich ermächtigt werden, die nach den Statuten der Regierung noch vorbehaltene Zustimmung re. sofort zu ertheilen. Es wird hierdurch ein ganz neues Leben in die Gesellschaft und in vie Besorgung ihrer Geschäftsangelegenheiten kommen, zumal, wenn alsbalv nach vollendeter Revision der Statuten, wie solches erforderlich sein wird, die Ergänzung der Direktion und des Verwaltungsraths durch Wahl Statt findet. — Schließlich wurde auf.den Antrag des Oberbaumeisters Engelhard und einen Zusatz-Vorschlag des Ob.- Ger.-Anwalts Oetker beschlossen, die zu wählende Commission noch besonders zu ermächtigen, auch zu Aenderungen «nb Ergänzungen der Statuten, welche finanzielle Vortheile
der Gesellschaft bezwecken und zur Herbeiführung eines vollständigen Einklangs der verschiedenen Bestimmungen erforderlich sind, Namens der Generalversammlung ihre Zustimmung zu ertheilen. Dieser Beschluß wurde einstimmig gefaßt, wie denn überhaupt sämmtliche Beschlüsse einhellig oder doch mit einer die statutenmäßigen Zweidriltel weit übersteigenden Mehrheit gefaßt worden sind. Dann schritt man zur Wahl mittelst geheimer Abstimmung. Gewählt wurden: 1) Obergerichts-Änwalt Oetker mit 103 Stimmen, 2) Literat Hahndorf mit 95 St. 3) Secretar Kock) mit 86 St. 4) Dr. Cramer mit 78 St. und 5) Seeretar Schwarzenberg mit 58 Stimmen.
Bekanntmachungen.
[42.] Ein junges, bereits zur Lehrerin ausgebildetes Mädchen wünscht Kinder von 5 — 6 Jahren in Unterricht zu nehmen. Derselbe wird Lesen, Schreiben, Rechnen, Sprech- und Denkübungen, biblische Geschichte, Französisch und Handarbeit umfassen, täglich in 4 Stunden (Vormittags 2 und Nachmittags 2) ertheilt werden und mit dem 1. August beginnen. Das monatliche Honorar beträgt 1 Gulden. Dieselbe ertheilt auch größeren Kindern Privatunterricht im Französischen und Deutschen.
Frankfurter Straße Nr. 53 B. 2te Etage.
[43.] Bei mir erschien so eben und ist in allen Buchhandlungen zu haben:
U e b e r das St r a f m a ß von Wilhelm Möller, Justizamtmanil in Burghann.
Preis 5 Sgr. Hersfeld, im Juli 1848.
W. Z i in m e r m a n n.
Handels- und Börsen Nachrichten.
Frankfurt, 19. Juli. — Kurhessen: Fr. Wilh. N. B. Cer- tificate 39'/. B. 39'/. G.-, Vierzig-Th. Loose 26% B. 26% G.— O e- sterreich: 5pCt. Metall. 67V, P. 67'/,G.; 4pEt. M. 56 P. — G.; 2'/,pCt. M. 35% P. 35%®.; Bankact. 1200 P. — G.; 250 fl.: Loose 74 P 73 G.; 500 st. Loose 109% P. 108%®.; 4% pCt. Bethm. Obligat. 64% P. 63% ®.; 4pEt. Bethm. Oblig. 56 P. 55 G. — Preußen: Prâmiensch. 89% P. 88%®.; 3% pCt. Staatsschuldsch. — P. 76 G.; Köln - Aachen. E. A. — P. — ®.; Köln-'Mind. D. A. 78% P. 77% ®. — Baiern : 3'/, pEt. Oblig. 77'/, P. 76% G.; Ludw. Kan. Act. 22 P. 21%®.; Ludw. Berb. Act. 68'/, B. 68'/, G — H. Dar inst ad t: 50 fl. Loose 64'/, P. 64 ®.; 25 fl. Loose 22 P. 21%®. 3% vCt. Oblig. 79% P 78'/, G.; 4 pCt. Oblig. 89 P. 88 G. — Baden: 3'/, pC. Oblig. 77'/, P. 76'/, G.; 50 fl. Loose 49'/, P. 48% ©.; 35 fl. Loose 27'/, P. 27 ®. — Würtemberg: 3% pCt. Oblig. 80'/, P. 79%'®.; 4'/, pCt. neue Oblig. 95 P. 94% G. — Nassau: 3'/, pCt. Oblig. 83 P. 82 G.; 25 fl. Loose 22% P. 21% G. - Frankfurt: 3 pCt. Oblig. 82% P. 82 G.; 3'/, pCt. Oblig. V. 1839. 95 P. 94% G.; 3% vCt. Obl. v. 1846. 90%$. 89% ®.; TaunuSb. Act. 287 P. 282 G. — Holland: 2'/, pEt. Jntegr. 46 P. 45% ®.; 4 pEt. Oblig. — P. 69 G.; 3'/, Synd. 69'/, P. 69 G. — Spanien: 3 pEt. Ac. tivsch. — P. — ®.; 3 pEt. Innere Sch. 18'/, P. 17'/, ®. — Portugal: 3 pCt. Cons. L. St. fl 12 si. — P- — G. — Polen: 300 fl. Loose 88 P. — G.; 4 pCt. Oblig. über 500 fl. 64% P. 63% G. —Rußland: 4 pCt. in R. st. 2. b. Grun L C. — P. 75 G.; 4 pCt. dSgl. b. Stiegl. L 6. - P. 75 G. — Sardinien: 36 Fr. Loose b. Bethm. 25 P. 24 G.--G Video n r S : Pistolen 9 fl. 54 fr.; holl. 10 fl. St. 10 st. 4 kr.; 20 Fr. St. 9fl.37kr.: Engl.Sov. 12fl.2kr.; Randduc. dfl. 36— W e ch s.-D i s c. 2.
Berlin, 18. Juli. — Fr. Wilh. N.B. — B. — G.; prß. St.schuldsch.74 P. 73'/, G.; Köln.-Miud. E.Act. 3'/,pCt. 75% bz., 4%vGt. 88 bz.