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non der Direktion gestellten Anträge sowie die zu erwar­tenden Vorschläge einzelner Gesellschaftsinitglieder berathen und der Versammlung zur Beschlußnahme vorgelegt, dem­nächst aber die zu erwählenden Commissions-Mitglieder ermächtigt werden mögen, in Verbindung mit der Direktion und dem Verwaltungsrathe die Redaktion der neuen Sta­tuten zu bewirken, solche der Regierung zur Genehmigung zu überreichen und hinsichtlich der etwa erhobenen Anstände und verlangten Aenderungen die Gesellschaft zu vertreten, damit nicht eine nochmalige Generalversammlung erforderlich werde. Dieser Antrag wurde einstimmig genehmigt. Daun ging man zur Diskussion des §. 7. des Berichts und der einzelnen Paragraphen des alten Statuts über. Zu §. 1 wurde auf den Antrag des Herrn Engelhard beschlossen, einen Vorbehalt dahin einzuschalten, daß keine Parallel- Bahn zwischen den Orten in der Bahnlinie der Friedrich- Wilhelms-Nordbahn angelegt werden dürfe. Auch soll da­hin gewirkt werden, daß die im dritten Absatz bemerkten Kosten von der Regierung übernommen werden. Hinsicht­lich derFestsetzung der Bahnlinie und des Bauprojekts" wurden die befriedigenden Vorschläge der Direktion geneh­migt. Ebenso wurde zu §. 2. der Antrag der Direktion angenommen und weiter auf den Vorschlag des Oberge­richtsanwalts Oetker beschlossen, den dritten Satz, wonach die Gesellschaft einenbesonderen Wagen zum ausschließ­lichen Gebrauche der Landesherrschaft halten und dem Ver­langen um Anordnung von außerordentlichen Fahrten für den Hof stets entsprechen" soll, zu streichen; ferner wurde der §. 6 und zu §. 5 der Satzunter Genehmigung der Regierung," ingleichen der §. 18, wonachfür Kriegsbc- schädigungen" w. kein Ersatz angesprochen werden soll, ge­strichen. Endlich hob man zu §. 34 das Verbot, daß Frauen der Generalversammlung nicht persönlich beiwoh­nen sollen, auf den Antrag eines enthusiastischen Frauen- Verehrers alsunzeitgemäß" auf. Im Uebrigeu wurden sämmtliche Vorschläge der Direction unter einigen Modifi- cationen und Zusatzbestimmungen angenommen. Es wer­den dadurch vornehmlich die vielen bedenklichen und been­genden Einwirkungen der Regierung beseitigt; ins Beson­dere soll künftig: 1) die Wahl sämmtlicher Mitglieder des Verwaltungsraths durch die Generalversammlung und die sämmtlicher Mitglieder der Direktion durch den Verwaltungsrath erfolgen, 2) die Wahl der Vorsitzenden der Direktion und des Verwaltungsrathes durch den letz- tern Statt finden, und 3) zur Ausübung des dem Staate zustehenden Aufsichtörechts nur ein Commissar bestellt und dieser so viel als thunlich ermächtigt werden, die nach den Statuten der Regierung noch vorbehaltene Zustimmung re. sofort zu ertheilen. Es wird hierdurch ein ganz neues Leben in die Gesellschaft und in vie Besorgung ihrer Geschäftsangele­genheiten kommen, zumal, wenn alsbalv nach vollendeter Revi­sion der Statuten, wie solches erforderlich sein wird, die Ergän­zung der Direktion und des Verwaltungsraths durch Wahl Statt findet. Schließlich wurde auf.den Antrag des Ober­baumeisters Engelhard und einen Zusatz-Vorschlag des Ob.- Ger.-Anwalts Oetker beschlossen, die zu wählende Commis­sion noch besonders zu ermächtigen, auch zu Aenderungen «nb Ergänzungen der Statuten, welche finanzielle Vortheile

der Gesellschaft bezwecken und zur Herbeiführung eines voll­ständigen Einklangs der verschiedenen Bestimmungen erfor­derlich sind, Namens der Generalversammlung ihre Zu­stimmung zu ertheilen. Dieser Beschluß wurde einstimmig gefaßt, wie denn überhaupt sämmtliche Beschlüsse einhellig oder doch mit einer die statutenmäßigen Zweidriltel weit übersteigenden Mehrheit gefaßt worden sind. Dann schritt man zur Wahl mittelst geheimer Abstimmung. Gewählt wurden: 1) Obergerichts-Änwalt Oetker mit 103 Stimmen, 2) Literat Hahndorf mit 95 St. 3) Secretar Kock) mit 86 St. 4) Dr. Cramer mit 78 St. und 5) Seeretar Schwarzenberg mit 58 Stimmen.

Bekanntmachungen.

[42.] Ein junges, bereits zur Lehrerin ausgebildetes Mädchen wünscht Kinder von 5 6 Jahren in Unterricht zu nehmen. Der­selbe wird Lesen, Schreiben, Rechnen, Sprech- und Denkübungen, biblische Geschichte, Französisch und Handarbeit umfassen, täglich in 4 Stunden (Vormittags 2 und Nachmittags 2) ertheilt werden und mit dem 1. August beginnen. Das monatliche Honorar be­trägt 1 Gulden. Dieselbe ertheilt auch größeren Kindern Privat­unterricht im Französischen und Deutschen.

Frankfurter Straße Nr. 53 B. 2te Etage.

[43.] Bei mir erschien so eben und ist in allen Buchhandlun­gen zu haben:

U e b e r das St r a f m a ß von Wilhelm Möller, Justizamtmanil in Burghann.

Preis 5 Sgr. Hersfeld, im Juli 1848.

W. Z i in m e r m a n n.

Handels- und Börsen Nachrichten.

Frankfurt, 19. Juli. Kurhessen: Fr. Wilh. N. B. Cer- tificate 39'/. B. 39'/. G.-, Vierzig-Th. Loose 26% B. 26% G. O e- sterreich: 5pCt. Metall. 67V, P. 67'/,G.; 4pEt. M. 56 P. G.; 2'/,pCt. M. 35% P. 35%®.; Bankact. 1200 P. G.; 250 fl.: Loose 74 P 73 G.; 500 st. Loose 109% P. 108%®.; 4% pCt. Bethm. Obligat. 64% P. 63% ®.; 4pEt. Bethm. Oblig. 56 P. 55 G. Preußen: Prâmiensch. 89% P. 88%®.; 3% pCt. Staatsschuldsch. P. 76 G.; Köln - Aachen. E. A. P. ®.; Köln-'Mind. D. A. 78% P. 77% ®. Baiern : 3'/, pEt. Oblig. 77'/, P. 76% G.; Ludw. Kan. Act. 22 P. 21%®.; Ludw. Berb. Act. 68'/, B. 68'/, G H. Dar in­st ad t: 50 fl. Loose 64'/, P. 64 ®.; 25 fl. Loose 22 P. 21%®. 3% vCt. Oblig. 79% P 78'/, G.; 4 pCt. Oblig. 89 P. 88 G. Baden: 3'/, pC. Oblig. 77'/, P. 76'/, G.; 50 fl. Loose 49'/, P. 48% ©.; 35 fl. Loose 27'/, P. 27 ®. Würtemberg: 3% pCt. Oblig. 80'/, P. 79%'®.; 4'/, pCt. neue Oblig. 95 P. 94% G. Nassau: 3'/, pCt. Oblig. 83 P. 82 G.; 25 fl. Loose 22% P. 21% G. - Frankfurt: 3 pCt. Oblig. 82% P. 82 G.; 3'/, pCt. Oblig. V. 1839. 95 P. 94% G.; 3% vCt. Obl. v. 1846. 90%$. 89% ®.; TaunuSb. Act. 287 P. 282 G. Hol­land: 2'/, pEt. Jntegr. 46 P. 45% ®.; 4 pEt. Oblig. P. 69 G.; 3'/, Synd. 69'/, P. 69 G. Spanien: 3 pEt. Ac. tivsch. P. ®.; 3 pEt. Innere Sch. 18'/, P. 17'/, ®. Portugal: 3 pCt. Cons. L. St. fl 12 si. P- G. Po­len: 300 fl. Loose 88 P. G.; 4 pCt. Oblig. über 500 fl. 64% P. 63% G.Rußland: 4 pCt. in R. st. 2. b. Grun L C. P. 75 G.; 4 pCt. dSgl. b. Stiegl. L 6. - P. 75 G. Sardinien: 36 Fr. Loose b. Bethm. 25 P. 24 G.--G Vid­eo n r S : Pistolen 9 fl. 54 fr.; holl. 10 fl. St. 10 st. 4 kr.; 20 Fr. St. 9fl.37kr.: Engl.Sov. 12fl.2kr.; Randduc. dfl. 36 W e ch s.-D i s c. 2.

Berlin, 18. Juli. Fr. Wilh. N.B. B. G.; prß. St.schuldsch.74 P. 73'/, G.; Köln.-Miud. E.Act. 3'/,pCt. 75% bz., 4%vGt. 88 bz.