Einzelbild herunterladen
 

Reue

Hessische Zeitung.

â^ &^* Freitag, den 21. Juli. 1848«

Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird um 11 Uhr Morgens ausgegeben. Der Abonnementspreis beträgt 1 Tklr. 5 Sgr. für das Quartal, wofür alle kurhessischen Postämter und Buch­handlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile mit 1 Sgr. berechnet.

Politische Nachrichten.

Deutschland.

Frankfurt, 19. Juli. Nur wenige Mittheilungen über den Austritt zweier Mitglieder aus der Versammlung (Bischof Sedla g und Haßlw ante r aus Jnsbruck) nebst Urlaubsgesuchen und ein Bericht des Petitionöausschusses über mehrere an bestehende Ausschüsse abgegebene Anträge und Petitionen machen den alsbaldigen Uebergang zur Tagesordnung. Zu dem Berichte des Ausschusses über die Limburger Angelegenheit waren am Beginn der Sitzung 4 Amendements, v. Michelsen, Kolb, Na »werk und Wartensleben gestellt; Schuselka hatte einen darauf bezüglichen Antrag eingereicht. Cle­mens, der erste Redner in dieser Sache, beantragt, im Falle der Ausschußantrag:

Die Deutsche National-Versammlung wolle beschließen: 1. 1) daß sie die bisherige Vereinigung des zum Deutschen Bunde gehörigen Herzogthums Limburg mit dem Königreich der Niederlande unter einer Verfassung und Verwaltung als unvereinbar mit der Deutschen Bundes-Verfassung betrachte, und 2) daß es sich von selbst verstehe, daß der in der 8. Sitzung, vom 27. Mai d. J. gefaßte Beschluß der National-Versammlung, wonach alle Bestimmungen einzelner Deutscher Verfassungen, welche mit dem von ihr zu gründenden allgemeinen Verfassungswerke nicht überein- stimmen, nur nach Maaßgabe des Letzter» (ihrer bis da- hin bestandenen Wirksamkeit unbeschadet) als gültig zu betrachten sind auch für das Herzogthum Limburg verpflichtend sei, sowie II, die Deutsche National - Versamm- lung beschließt, daß die Frage über die Verpflichtung des Herzogthums Limburg zur Theilnahme an der Holländi- schen Staatsschuld der provisorischen Centralgewalt zur Vermittlung und einer die Rechte Limburg's wahrenden definitiven Regulirung, deren Ratification der National- Versammlung Vorbehalten wird, überwiesen werde." angenommen wird, den Zusatz:zugleich fordert die National-Versammlung die Cen­tralgewalt auf, diesen Beschlüssen eine der Dringlichkeit der Umstände entspre­chende, möglichst schleunige und wirksame Folge zu geben." M. Arndt knüpft, wie gewöhn­lich , an diese specielle Frage allgemeine Reflexionen über völkerrechtliche Verhältnisse und wünscht eine friedliche

Ausgleichung der in Frage stehenden Angelegenheit. Schu­selka spricht in weniger friedlichem Tone als sein Vor­gänger gegen das bisherige Verfahren des Bundes und die Sprache der limburgischen Regierung, billigt übrigens die Anträge 1. 2 des Ausschusses sub. I. Zu II beantragt er einen Zusatz in ähnlichem Sinne wie Clemens. Wurm tadelt die Fehler und Pflichtwidrigkeiten des Deut­schen Bundes in dieser Angelegenheit, lobt das Verfahren der baierschen und der mindermächtigen Staaten bei der Londoner Conferenz im Gegensatz zu der österreichische» unb preußischen Regierung, spricht sich für den Ausschuß­antrag aus und weist die etwaigen Einwürfe dagegen zurück. Schubert schließt sich bei Ausführung seines Vorgängers an und hebt noch einige Punkte der Limburger Denkschrift heraus, welche er zu widerlegen sucht. Obgleich Limburg in die Verhältnisse Luxemburgs eingetreten und dieses ganz selbstständig und schuldenfrei gewesen, so schließt sich der Redner dennoch aus Gründen, die er entwickelt, auch dem Antrag II des Ausschusses an. Michelsen bedauert, in den bereits angeschlagenen Ton gegen die Bundesversammlung einstimmen zu müssen, deren Hauptsünden er aufzählt. Mit den Argumenten und An­trägen stimmt der Redner nicht überein, sondern findet darin eine Parteischrift für Deutschland, wie in der Denk­schrift für Limburg eine solche für die Niederlande. Das Verhältniß zwischen beiden Ländern ist ein traktatenmäßiges und kann nicht einseitig aufgehoben werden. Das staats­rechtliche Verhältniß Limburgs ist ein Monstrum heute, aber nicht als es geschaffen wurde. Wir müssen unter­handeln, können nicht dekretiren und der Redner beantragt deßhalb die Ueberweisung dieser Sache an die Centralgewalt, um vermittelst gütlicher Unter­handlung unb Uebereinkomme n, unter Vorbe­halt der Ratifikation durch die Nationalver- s a m m l u n g ein der neuen G e s a m m t v e r f a s - s un g Deutschlands mehr entsprechendes Verhältniß zu Stande zu bringen. v. Beckerath spricht für den Ausschußantrag, der nichts Aggressives gegen Niederland enthalte. Venedey be­leuchtet noch näher die Schuldfrage, und will, daß für den auf die Limburger fallenden Theil auch das dafür Auge­schaffte an Limburg verabfolgt werde, z. B. aus den Ar- senälen rc. v. Reden weiststatistisch" nach, daß Liin->