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genossenen bis zum Jahre 1806 bestandenenen gänzlichen Freiheit von der Grundsteuer.

Die Güter zu b, c, und d, sind zum Theil in den Händen von Ausländern, welche mehr oder weniger außer Beziehung zu dem Kurstaate stehen.

III. Im halben Kontributions-Anschläge stehende Güter endlich sind:

gewisse Leihe-, Erbleihe, Erbpacht- und Landsiedelgüter, welche theils vor 1806 schon besteuert waren, oder nach damaliger Verfassung steuerfrei waren, nach §. 5 der Ver­ordnung vom 27. Dccbr. 1814 aber wegen zu großen Mißverhältnisses zwischen Ertrag und Canon zur Besteue­rung zu ziehen waren.

Von den Steuerfreiheiten werden die zu 4 unter Nr. I. genannten, und die sämmtlichen Steuer - Vorzüge unter Nr. II. und III. zu beseitigen sein, wobei nach Obigem ein Entschädigungs-Anspruch nur den zu I, 4 genannten Erbleihe- Besitzern und wenigen Kategorien der zu II. und III. genannten Eremten zugestanden werden konnte. Die Summe dieser Entschädigungen kann nicht bedeutend, daher auch in der nächsten Zukunft für die Staatskasse nicht belästigend sein.

Im Gegensatze zu Letzterem erscheint gleichwohl die Durch­setzung des Antrags der Eingabe von Bedeutung und es wird nun noch der Darlegung bedürfen, in welcher Weise der­selbe am angemessensten näher zu bestimmen sein würde. Hier­über erlaube ich mir folgende Vorschläge näher auszuführen:

Die Ausführung einer gleichmäßigen Grundbesteuerung ist ein Werk, welches unter Voraussetzung der Beibehaltung der mit außerordentlichem Kostenaufwande bereits gemachten Fortschritte in der Besteuerung und Katastrirung ves größ­ten Theils von Althessen, einer Mehrzahl von Gemarkungen in der Provinz Hanau und einer kleinern Zahl von Ge­markungen im Fulvaischen, im Falle des sofortigen An­griffs der noch übrig bleibenden Rectificationen immerhin einen Zeitraum von 10—12 Jahren noch zur Vollendung erforderte. Ich setze hierbei weiter voraus, daß namentlich diejenigen Kräfte und Geldmittel zu dem fraglichen Zwecke verwendet werden sollen, welche nach dem Umfange des dazu tauglichen Personals und nach einem nicht sonst überlaste­ten Budget dazu disponibel gestellt werden können. Bis zu dem Zeitpunkte der möglichen Vollendung jener Kata- strirungsarbeilen mit der Einführung einer gleichmäßigen Be­steuerung zu warten, kann wohl nicht die Absicht sein. Es würde daher, wie auch nach den de» Landtagen vorgelegten früheren Grundsteuer-Gesetzentwürfen beabsichtigt wurde, bis zur Vollendung der noch erforderlichen Rectificationen ein Stcuerprovisoriuni ausgeführt werden müssen, zu welchem die Arbeiten, wenn solche nicht allzu ungründlich und damit unbrauchbar ausfallen sollen, wieder 1 bis 2 Jahre Zeit erfordern, denn auch die deßhalbigen Arbeiten können nicht ohne Besichtigung der Gemarkungen und generelle Schä­tzungen der Felvlagen in denselben ausgeführt werden. Es liegt aber kein Grund vor, die Grundsteuerfreiheiten und Vorzüge noch etwa 2 Jahre fortbestehen zu lassen, indem gerade in diesen die größte Ungleichheit der Besteuerung liegt, die Vortheile für die Staatskasse aber in kürzester Zeit durch die Einführung der vollen Besteuerung erreicht

werden können. Diese letztere läßt sich nämlich mit An­wendung der vorhandenen Kräfte und Mittel meiner Ueber­zeugung und Bekanntschaft mit den Verhältnissen nach in 4 bis 6 Wochen vollständig erreichen. Die auszuführenden betreffenden Arbeiten sind fast nur Berechnungen, indem alles in Eremtensteuer und in halber Contribution stehende Grundeigenthum bereits vollständig genug katastrirt ist, nach den Grundsätzen der für das althessische contribuable Grund­eigenthum verordneten Reglements veranschlagt ist, also nur die Berechnung des vollen Steueransatzes statt des halben bisherigen zu bewirken und hier und da eine einzelne Ver­anschlagung vorzunehmen ist, wie solche den ausführenden Beamten überall geläufig und mit besonderem Zeitaufwande nicht verbunden sind. Der Antrag in der vorliegenden Eingabe mögte daher nur noch dahin zu erweitern sein, daß die gesetzliche Anordnung der vollen Besteuerung der bezeichne­ten Eremten alsbald, und noch vor Ausführung der Gleich­stellung in der Besteuerung der althessischen, fuldaischen und hanauischen Landestheile getroffen werden möge. Hierdurch würde alsbald aus dem mit der Eremtensteuer belegten Grundeigenthume ein jährliches Mehraufkommen von 20,000 Thlr. und von den in halber Contribution stehenden und den bisher ganz steuerfreien Objecten etwa ein gleicher Be­trag für das Budget gewonnen werden, dessen längere Ent­ziehung der Staatskasse wohl nicht mögte gerechtfertigt wer­den können. Schnackenberg.

General-Versammlung der Friedrich-Wilhelms- Nordbahn - Gesellschaft.

Die Direction der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn hat hin­sichtlich des Zeitraums vom Juni 1847 bis dahin 1848 einen weitern Geschäftsbericht veröffentlicht. Am 19. Juli fand eine Generalversammlung der Actionäre zur Anhörung des Berichts und zur Berathung und Beschlußfassung dar­über Statt. Die Sitzung wurde im großen Saale ves Stadtbaues zu Cassel gehalten und kurz nach 11 Uhr vom Vorsitzenden Directionsmitgliede, Regierungsrath Arnold, mit einer einleitenden Rede eröffnet. Die Versammlung war weit zahlreicher, als die früheren; es waren über zweihun­dert Stimmen zugegen, sonach mehr als eintausend Actien vertreten. Zunächst wurden von der Direction noch einige nachträgliche Mittheilungen, über den Anschluß der Bahn einer Seits an die Cöln-Münden-Thüringer-Verbindungs- bahn, und anderer Seits an die Thüringsche Bahn, gemacht, woraus hervorgeht, daß die im Bericht dieserhalb hervor­gehobenen Bedenklichkeiten sich inzwischen nicht vermehrt, sondern vermindert haben. Namentlich ist von preußischer Seite die Zusicherung gemacht worden, daß die Strecke der K.-M.-Th.-Verbindungsbahn von Haueda bis Warburg noch im Laufe dieses Jahres vollendet sein werde. Eben so ist die Fortführung der Fr.-Wilh.-Nordbahn bis Eisenach voll­kommen gesichert und der Verbindungspunkt der beiderseiti­gen Bahnstrecken zwischen den Oberingenieuren bereits ver­abredet und durch die Zustimmung der Direktionen außer Zweifel gefetzt. Es wurde sodann zu den einzelnen §§. des Berichts übergegangen. Bei §. 3 , welcher von der „Ausfüh­rung der Arbeiten" k. handelt, entspann sich eine längere Bespre-