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Neue

Hessische Zeitung.

Jtë 51

Donnerstag, den 20. Juli.

1848

Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem UnterhaltungSblatte, und wird um 11 Uhr Morgens ausgegeben. Der Abonnementspreis beträgt 1 £hlt. 3 Sgr. für das Quartal, wofür alle kurhessischen Postämter und Buch­handlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile mit 1 Sgr. berechnet.

Politische Nachrichten.

Deutschland.

Frankfurt, 18. Juli. Auf der heutigen Tagesord­nung der Reichsversammlung standen mehrere unbedeutende Gegenstände, welche auch sämmtlich fast ohne Diskussion erledigt wurden. Zuvor interpellirte Schoder den Verfassungsausschnß wegen seines an denselben abgegebenen Antrags ans Verminderung der Civillisten. Der Verfas­sungsansschuß wurde aufgefordert, sich bald darüber zu äußern. Ruge wollte einen Antrag in Betreff der aus dem Canton Zürich verwiesenen Hannoveraner sofort an das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten verwie­sen haben, jedoch wurde dieses Begehren abgelehnt und geht somit der Antrag den gewöhnlichen Weg. Mehrere Schiffrhe'ver in Ost fr i e s la nv zeigen an, daß sie ein Schiff Erzherzog Johann getauft haben. Ei­nige Abgeordnete hatten den dringlichen Antrag gestellt, die §. 7. 8. 9. 10 II; 23. 27 VI; 22 V der Grundrechte jetzt zu berathen und die Beschlüsse darüber provi­sorisch als Gesetz zu verkündigen. Die Dringlichkeit nach­zuweisen, wurde jedoch nicht gestattet. Schmitt von Kaiserslautern (Redakteur des Boten von Stadt und Land) beantragt mit Hinweisung auf eine in seiner Wohnung in Kaiserslautern vorgenommene Haussuchung, worin er Re­aktion findet (!) dem Petitions-Ausschuß aufzugeben, über die den Schutz der Abgeordneten bezweckenden Anträge möglichst bald zu berichten und einen entsprechenden Ge­setzentwurf darüber vorzulegen. Der Antrag wird ange­nommen. Vogt interpellirt den Minister des Innern, ob er Erkundigungen über die reaktionären (?) Bestrebun­gen in Süddeutschland (Schwabach Sticht); Verbot für die baierschen Officiere, sich an politischen Versammlun­gen zu betheiligen; Kaiserslautern Schmitt (s. o.) in Würtemberg (Aufhebung des demokratischen Vereins in Stuttgart); Baden (Heidelberg demokratischer Studen­tenverein; Mannheim Bilderläden); Großherzogthum Hessen (Michelstadt rc.) eingezogen habe. Ferner interpel- lirt v. Schmerling, ob die erforderlichen Anstalten für An­erkennung der französischen Republik und eine Deutsche Gesandtschaft in Paris getroffen seien Hagen interpellirt denselben Minister wegen Aufhebung des demokratischen Studentenvereins in Heidelberg. Nauwerk interpellirt den Kriegsminister, ob und welche Deutschen Bundestruppen

in Oberitalien beschäftigt seien. Die Warnung Jordans vor dem Jnterpellationsfieber scheint nicht gefruchtet zu haben. Wer kann für Krankheiten?! Die Dringlichkeit eines Antrags von Blu menst et ter, die Nationalversammlung wolle durch eine öffentliche Bekanntmachung das Volk über seine Pflichten zur Entrichtung der gesetzlichen Abgaben re. aufklären, wird nicht genehmigt. Einige Anträge des Peti­tions-Ausschusses werden durch sofortige Annahme erledigt.

Auf der Tagesordnung stehen zunächst einige die Geschäftsordnung betreffende Anträge, die beinahe sämmtlich angenommen werden. Ein die namentliche Abstimmung beschränkender Antrag von Bassermann wurde nach Vor­schlag des Ausschusses verworfen und bleibt es bei den Bestimmungen der Geschäftsordnung darüber. Unter den übrigen Gegenständen der Berichte, für welche meistens die Tagesordnung vom betreffenden Ausschüsse vorgeschlagen wird, bemerken wir noch die Adresse von Elberfeld, welche Blum auffordert, den Minister zu nennen, von dem er die Mittheilungen über die preußische Ansicht von den Ständeversammlungen hat. Pagen stech er entwickelte die Motive der Adressanten, wollte übrigens die Sache, wie der Ausschuß vorgeschlagen, auf sich beruhen lassen.

Eine Petition mehrerer Bürger zu Oggersheim, (worüber nebst noch einigem Andern der Ausschuß für die Wehran­gelegenheiten berichtet hatte), worin diese bitten, als Ein­leitung zur Umwandlung der stehenden Heere in eine Volks­wehr den Militairgerichtsstand aufzuheben und die Truppen unter die Civilgerichtsbarkeit zu stellen, wird dem Ausschuß für Gesetzgebung überwiesen. Morgen ist wieder Sitzung und zwar über die Limburgische Angelegenheit und die Fortsetzung der Grundrechte.

In Wiesbaden hat es einen Kravall gegeben. Da das Militair seine Schuldigkeit nicht that, so sind Oesterreicher und Preußen eingerückt.

Frankfurt, 19. Juli. Der Reichsminister der aus­wärtigen Angelegenheiten hat die bei dem Deutschen Bunde beglaubigten Bevollmächtigten der auswärtigen Staaten von der durch den Erzherzog-Reichsverweser übernommenen Aus­übung der provisorischen Centralgewalt für Deutschland, sowie von seiner Ernennung als Reichsminister durch Zu­schriften verständigt, wodurch der diplomatische Verkehr mit diesen Staaten ununterbrochen erhalten ist. Die förmliche