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Beilage zu Nr. 50 der Neuen Hessischen Zeitung.

Landtag.

Sitzung, vom 18. Juli. Der Landtags-Commissar übergab einen Gesetzentwurf, „nachträgliche Bestimmungen zu dem Gesetze vom 24. Juni 1840 über die Verwerthung der Forstnutzungen enthaltend", und theilte der Versamm­lung sodann mit, daß hinsichtlich des Antrages auf Ein­führung eines allgemeinen Handels - und Wechselrechts theils ein Erlaß an die betreffende Gesetzgebungs-Commis­sion erfolgt sei, theils die Beschlüsse der deutschen Reichs­versammlung abgewartet werden müßten. Hierauf wurde zur Revision des Prcßgesetzes geschritten und dasselbe in geheimer Abstimmung mit einer Mehrheit von 32 Stim­men angenommen. Ein weiterer Gegenstand der Berathung war der Bericht des Herrn Ziegler, Namens des Budget­ausschusses, die Beschaffung des Baukapitals für die in der Grafschaft Schaumburg gelegene Strecke der Hannov-Min- dener Eisenbahn betreffend. Der Ausschußantrag lautet: „die Ständeversammlung wolle ihre Zustimmung ertheilen, daß aus dem Laudemialfonds das Baukapital für die Schaumburger Strecke der Hannover-Mindener-Eisenbahn im Betrage von 450,000 Thlr. entnommen und dem Baufonds der Main-Weser-Bahn ersetzt werde, dagegen die Revenüen erstgenannter Bahnstrecke zur Staatskasse fließen." Dieser Antrag wurde angenommen und eben so der weitere Antrag genehmigt: „die Ständeversamm- lung möge die hohe Staatsregierung ersuchen , Anord­nung dahin treffen zu wollen, daß die Kostenanschläge für die Main-Weser-Bahn, besonders soweit sie die Hoch­bauten betreffen, einer Revision unterworfen und dabei un­ter Beseitigung jeden Lurus-Aufwandes nur Rücksicht auf das wahre Bedürfniß genommen werde." Die Landtags- commission gab dabei die Versicherung, daß eine solche Re­vision bereits angeordnet und resp, bewirkt worden sei. Es läßt sich deßhalb erwarten, daß noch vielfacher Unfug, wel­cher in bekannter Gehorsamer-Diener-Manier tz. B. in Betreff besonderer Zimmer für den Hof ic.) bereits einge- leitet gewesen sein soll, noch vermieden wird. Ein weiterer Antrag, die Staatsregierung zu ersuchen, „eine Prüfung ein« treten zu lassen, in wie weit die Herstellung provisorischer Gebäude unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen zweck­mäßig sei," wurde mit 19 gegen 18 Stimmen abgelehnt. Dieß Resultat ergab sich hauptsächlich um deßwillen, weil der Landtags-Commissar erklärt hatte, eine solche Prüfung habe bereits Statt gefunden und werde danach in vielen Fällen zu provisorischen Bauten geschritten werden. Wei­ter machte der Landtags-Commissar die Mittheilung, daß die Regierung der Aktien - Gesellschaft der Friedrich - Wil­helms-Nordbahn mehrere Vergünstigungen angedeihen lassen zu wollen beabsichtige. Namentlich gedenke sie die Bahnhofs- anlagen und die Kosten der Strecke von Cassel nach Gunters. Hausen aus die Staatskasse allein zu übernehmen, auch auf eine Vergütung für die Mitbenutzung so lange zu verzichten, bis den Aktionären eine „angemessene Rente" gesichert sei re. Diese wichtige Mittheilung wurde dem Ausschusse

für Eisenbahnwesen überwiesen. Sodann kam der Bericht des Abgeordneten Ziegler, Namens des Budget-AusschuffeS, über den Vorschlag der Staatsregierung wegen Anschaffung von Baarschaft und Creirung von Kassenanweisungen zur Berathung. Der Ausschuß erkennt die Nothwendigkeit zu außerordentlichen Maßregeln zu schreiten, an und beantragt: „die Versammlung wolle im Allgemeinen ihre Zustimmung dazu ertheilen, daß der Betriebsfonds der Hauptstaatskasse, soweit es das Bedürfniß erfordere, bis zu einer Million Thaler erhöhet und zu diesem Zwecke Kassenanweisungen, im dringenden Falle bis zur genannten Summe von 1,000,000 Thlr. angefertigt und in Umlauf gesetzt werden, jedoch mit dem Vorbehalte, daß man hiermit nicht auch die Ausgaben genehmigt haben wolle, welche die Staats­regierung mit jener Summe zu bestreiten gedenke, und von der hohen Versammlung noch nicht bewilligt seien, und daß die weiter nöthigen Bestimmungen über die Ausfüh­rung der fraglichen Maßregel noch der besondern Zustim­mung der Versammlung unterliegen." Dieser Antrag wurde, nachdem mehrere Redner darüber gesprochen hatten, von allen Stimmen, mit Ausnahme einer einzigen, gebilligt. Diese einzige Stimme gehörte dem einzigen Herrn Krauß, welcher meinte, das Papiergeld verdränge das Metallgeld; denn warum hätten wir sonst so viel preußisches Geld, wenn nicht die preußischen Caffenanweisungen das Courant aus Preußen verdrängt hätten? Auch hatte Herr Krauß noch andere Gründe. Herr Krauß hat überhaupt immer viel Gründe, wenn er spricht, wenigstens spricht er immer viel, wenn er Gründe zu haben vermeint; wir haben jedoch nicht immer Platz für viele Kraußische Gründe. Herr Lederer brachte bei dieser Gelegenheit die 42,000 Thlr. zur Sprache, welche in den dreißiger Jahren (zu dreien Malen) dem damaligen Kurprinz-Mitregenten aufHandscheine unverzinslich vorgeschos­sen worden sind, und beantragte, deren Rückzahlung zu verlan­gen. Nach längerer Besprechung dieses Gegenstandes, wobei Herr Henkel auchdie Verzichtleistung auf die zu Anfänge d. J. der Ci- villiste zugesetzten 41,000 Thlr. anregte, wurde der Antrag dem Bugdetausschusse zur baldigen Berichterstattung überwiesen. Es wird also wohl, da der Gegenstand sehr einfach ist, in einer der nächsten Sitzungen eine Beschlußnahme darüber Statt finden. Bei der obwaltenden Geldnoth ist Beeilung um so mehr zu erwarten, als die Staatskasse bereits, wie Herr Knobel hervorhob, über 21,000 Thlr. Zinsen einge­büßt hat. Auch die Dotationssrage wird nächstens zur Er­örterung kommen. Wir behalten uns weitere Besprechung dieses Gegenstandes vor und bemerken hier nur so viel, daß wir eine sehr bedeutende Herabsetzung der Civilliste und zwar für alle Zeir, für durchaus unerläßlich halten.

Gutachten

über die Eingabe des Herrn Müller an das VolkS- Comits zu Cassel, die gleichmäßige Besteuerung deS eremteu rc. Grundbesitzes betreffend.

Die vorliegende Eingabe verfolgt einen durchaus practi-