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Beschlüssen der Nationalversammlung! Ich halte mich als Landstand, wie als Unterthan verpflichtet, gegen die Wirksamkeit und Gültigkeit der einseitig, d. h. ohne Zustimmung der nach der Deutschen Bundesverfassung zum Deutschen Bunde gehörigen Regierungsgewalten, von der Nationalversammlung in Frankfurt gefaßten oder gefaßt werdenden in die Rechte unseres Landes oder unserer Krone eingreifenden Beschlüsse, Verwahrung einzulegen. Die erste Kammer hat dann auch dem Reichsverweser kein Hoch aus- gebracht. — Wir wollten dieser ersten hannoverschen Kammer schon längst eine ethnographische Betrachtung widmen, aber der enge Raum unserer Spalten wurde bisher durch bedeutendere Gegenstände in Anspruch genommen. Vielleicht findet sich demnächst im Unterhaltungsblatt ein Plätzchen dafür.
Wien, 13. Juli. Der Anblick, den der Oesterreichische Reichstag bietet, läßt, man muß es gestehn, einen sehr eigenthümlichen Eindruck in uns zurück; schwere Gedanken steigen dem Beobachter auf. Eine wähl e Wolke des Mißtrauens und trüber Schwermuth lagert über dem Ganzen. Da sitzt der polnische Adel voll Trauer in seinem Wesen, dem wüthend ihn eingreifenden Feinde, dem Bauern gegenüber, dort starrt, den Trotz und Groll in sich, der Czeche vor sich hin, das Tyroler Be'amten-Contingent macht saure Gesichter und nur die Männer der Revolution, die in der äußersten Linken, tragen, wenn auch nicht heitere, so doch muthige Mienen. Sie scheinen auf den Kampf gerüstet zu sein. — Mit den Legitimationen der Galizischen Bauern sieht es sehr bunt aus. Streng genommen müßten sie alle zurückgeschickt werden. Da dies aber wegen des neuen Aufschubs eine große Kalamität sein würde, so hat eine im „Römischen Kaiser" stattgefundene Zusammenkunft der Deutschen Deputaten beschlossen, bei den Legitimationen fünf gerade sein zu lassen.
14. Juli. Garnison und Nationalgarde haben heute eine große Versöhnungsfeier begangen und alle Furcht vor dem beabsichtigten Coup des Militärs ist verschwunden. Ein unabsehbarer Zug, von Nationalgarden, Linie und den Offizieren beider Theile gebildet, begab sich durch die Hauptstraßen zu einer Versammlung im Augarten, wo Generäle und höhere Offiziere von beiden Truppenkörpern unter den lauten Hochs der Soldaten und des Volks Anreden im versöhnlichsten Sinne halten.
Berlin. Die Verfassungs-Commission hat mit 15 gegen 8 Stimmen für das Zweikammersystem entschieden, aber nicht für eine erste Kammer nach Camphausens Entwurf. Die erste Kammer soll nicht eine Geld- oder eine Adels-Aristokratie vertreten, sondern lediglich die Aristokratie des Alters, der Besonnenheit und Erfahrung. Ihre 175 Mitglieder müssen unbescholten, wenigstens 40 Jahre alt, mindestens ein Jahr in Preußen ansässig sein und einen eignen Haushalt haben; weitere Eigenschaften werden nicht verlangt. Sie werden von den Mitgliedern der Gemeinde-, Bezirks- und Ortsvorstände gewählt, welche vereint den Wahlkörper bilden. Die 2. Kammer soll 350 Mitglieder haben, welche nach dem am 8. April gegebenen Wahlgesetz (bern freisinnigsten, welches in Deutschland eri- stirt) mittelst Wahlmänner gewählt werden. Die Zahl der
Wahlmänner soll jedoch verdoppelt werden. Nach zwei Wahlperioden soll dann entschieden werden, ob directe Wahlen eiwzuführen seien. — Daß weder ein Census noch eine korporative Zusammensetzung angenommen ist, wird übrigens noch einen schweren Kampf Hervorrufen.
Berlin, 12. Juli. In Folge des Bürgerwehrgesetzes sollen die fliegenden Korps der Handwerker, Studenten, Künstler, Architekten u. s. w. sich auflösen, und wie man sagt, werden sie aufgefordert werden, schon in den nächsten Tagen die Waffen niederzulegen. — Das Zeughaus wird von seinen Vorräthen immer mehr geräumt. Täglich gehen große Transporte nach Stettin, Spandau und Magdeburg, und in kurzer Zeit wird es leer sein bis auf die Mauern. Die Bürgerwehr beschützt das Verladen der Waffen, dem übrigens kein Widerstand mehr entgegengesetzt wird. — Die Staatsanwälte Temme und von Kirchmann wurden gestern im Staatsanzeiger, als zu Vieepräsidenten der Oberlandesgerichte von Ratibor und Münster ernannt, angezeigt. Heute haben die beiden Herren in der Kammer, deren Mitglieder sie sind, angezeigt, daß sie die Stellen noch nicht angenommen haben, und wie man hört, weigern sie sich ganz entschieden auf den ministeriellen Entschluß einzugehen. Heute begann der Prozeß gegen die verhafteten Anführer der das Zeughaus plündernden Volkshaufen, die Herren Korn, Urban, Löwinsohn und Sigrist. Es waren mehr als 100 Belastungs- und Entlastungszeugen zu vernehmen, die Sitzung mußte daher vertagt werden und das Urtheil wird morgen erfolgen. — Allem Vermuthen nach wird es streng ausfallen, da man die Sache als Raub und Einbruch betrachtet.
Berlin, 15. Juli. Der Prozeß wegen der Zeughaus- plünderung ist heute nach viertägigen Verhandlungen unter allgemeinster Aufmerksamkeit beendigt worden. Die erste Abtheilung des Criminalgerichts erkannte gegen Korn und Sigrist eine sieben-, gegen Löwinsohn eine zwei- und gegen Urban eine einjährige Festungshaft ohne Aberkennung der Nationalkokarde. Die Richter nahmen also an, daß den Verurteilten ein Mangel patriotischer oder ehrliebender Gesinnung nicht zur Last falle.
Marburg. In einer Versammlung des hiesigen Turn- Vereins ist es dem für das „Central-Comitè der demokratisch-socialen Vereine" unablässig thätigen Prof. Bayrhoffer gelungen, Die Mehrheit der Turner zum Anschluß an die Hanauer Minorität zu bewegen, welche bekanntlich vom allgemeinen Turnerbund ausgeschieben ist, da dieser sich nicht zum Werkzeug unserer f. g. Republikaner gebrauchen lassen wollte. Demzufolge ist ein Theil der hiesigen Turner mit drei Vorstands - Mitgliedern und dem Turn- wart aus dem Vereine ausgeschieden, und hat die Erklärung ei lassen, welche wir in der Beilage mittheilen. Die Ausgetreienen haben einen neuen Verein gestiftet, welcher 84 Mitglieder zählt, untrr denen sich nicht blos „Beamte, Referendare, Studenten und Gymnasiasten" befinden, wie das Frankfurter Journal mit seiner bekannten Wahrheitsliebe berichtet, sondern auch eine verhältnißmäßige Anzahl junger Bürger. —
Schweiz.
Zürich, 5. Juli. (Die Hannoveraner aus dem