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Neue

I

Hessische Zeitung.

JV5. 566* Mittwoch, den 19. Juli. iS48e

Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Senntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird um 11 Uhr Morgens ausgegeben. Der Abonnementsdreis beträgt 1 TKlr. 3 Sgr. für das Quartal, wofür alle kurhessischen Postämter und Buch­handlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile mit 1 Sgr. berechnet.

Politische Nachrichten.

Deutschland.

Frankfurt, 17. Juli. Die Diskussion über §. 3 der Grundrechte ist heute beendigt und wirb Don­nerstag zur Abstimmung geschritten werden. Vorher theilte der Präsident mit, daß Herr v. Schmerling während der Abwesenheit Heckscher's die Geschäfte des Justizministers besorgen würde. Ein Abgeordneter aus Oesterreich zeigte seinen Austritt an, weil er zum Reichstage in Wien ge­wählt sei. Ueber eine deßhalb entstandene Diskussion wird zur Tagesordnung übergegangen. Blumenstet ter und Wiesner verlangen, daß ihre verwerfende Abstimmung über den Antrag des Militärausschusses noch nachträglich zu Protokoll genommen werde, da sie bei der Abstimmung zufällig abwesend gewesen seien, was jedoch nicht gestattet wird. Da der Präsident 4 oder 5 Interpellationen an die Minister ankündigt, so erhebt sich eine kurze Diskus­sion darüber, wie es mit dem Interpellier gehalten werden solle und man beschließt, die Frage an den Ausschuß für die Geschäftsordnung zu verweisen. Francke interpellirt den Minister der auswärtigen Angelegenheiten wegen des mit Dänemark abgeschlossenen Waffenstillstan­des und dessen Bedingungen, v. Schmerling erklärt, darüber der Versammlung Aufklärung zu geben, sobald dem Ministerium darüber eine Mittheilung zukoinmen würde. (Ge­lächter.) Sch u selka interpellirt die Minister über ihr Ver­hältniß zu ihren frühern Stellungen, und Venedey kündigt mit mehrerenin Erwägung" eine längere Ansprache an die Minister an, wird jedoch vom Präsidenten darauf auf­merksam gemacht, daß eine solche Ansprache keine Interpel­lation sei. Der Redner verläßt dann unter einiger Heiter­keit der Versammlung die Tribüne. Stenzel berichtet für den völkerrechtlichen Ausschuß über die Polen frage. Der Ausschuß beantragt:Die hohe Versammlung möge unter den obwaltenden Umständen 1) die Aufnahme der Theile des Großherzogtbums Posen, welche auf den Antrag der königl. preußischen Regierung durch einstimmigen Bundes- beschluß v. 22. April und 2. Mai in den Deutschen Bund ausgenommen seien, wiederholt anerkennen und dem- gemäß die gewählten 12 Abgeordneten, welche bisher vor- läufig legitimirt waren, endgültigzulassen, 2) die vom Ge- neral Pfuel am 4. Juni angeordnete vorläufige Demarka- tionslinie zwischen den Polnischen und Deutschen Theilen

vorläufig anerkennen, sich jedoch die letzte Entscheidung auf weitere Vorlagen der preußischen Regierung vorbehal- ten, 3) von der preußischen Regierung eine bestimmte Er- klärung verlangen, daß sie nicht nur ihrerseits, so lange sie den polnischen Tbeil regieren werde, den darin wohnen- den Deutschen die Nationalität erhalten, sondern auch für den Fall die Erhaltung zusichern wolle, daß dieser Theil aufhören sollte, unter preußischer Herrschaft zu stehen, 4) in Beziehung auf die Petition Der nicht Deutschen Be- wohner erklären, daß die National-Versammlung durch ihren Beschluß vom 30. Mai allen nicht Deutschen Volks- stâmmen auf Deutschem Boden ungehinderte volksthümliche Entwickelung^. gewährleistet habe." Der erste Gegen­stand der Tagesordnung war die Wahl des Dr. Held­mann zu Selters, deren Ungültigkeitserklärung vom Aus­schuß beantragt und nach kurzer Debatte fast einstimmig an­genommen wurde. Der Minister des Innern wird die Hess. Regierung zu einer neuen Wahl auffordern.

Nachdem die Diskussion über §. 3 der Grundrechte ge­schlossen war, erhielten die Berichterstatter des volkswirth- schaftlichen Ausschusses und des Verfassungs-Ausschusses noch einmal das Wort, um die gegen die Anträge dieser Ausschüsse gemachten Einwürfe zu widerlegen. Hilde­brand, welcher für das Majoritätsgutachten des volks- wirthschaftlichen Ausschusses sprach, bemerkte, daß im §. 2 dieses Antrages vier Rechte enthalten seien: das Recht, an jedem Orte des Reichsgebiets seinen Wohnsitz zu nehmen, Liegenschaften zu erwerben, jeden Nahrungszweig zit betrei­ben und das Gemeindebürgerrecht zu erlangen. Nur gegen das erste und dritte dieser Rechte habe man gesprochen. Die Freizügigkeit sei der Blutumlauf in der Nation, und das Recht dazu stelle diesen Blutumlauf wieder her; die krankhaften Theile würden dadurch wieder gesund und die verschiedenen Stämme untereinander vermischt. Unbeschränkte Freizügigkeit sei jedoch nur bei vollständiger Concentration möglich; der Antrag wolle nur eine durch ein für Deutsch­land gemeinsames Gesetz bedingte. Ebenso spreche er nicht einer unbedingten, sondern nur einer durch ein allgemeines Gesetz bedingten Gewerbefreiheit das Wort, indem, was in England die Sitte regele, in Deutschland durch das Gesetz geregelt werden müsse. In Deutschland habe der Despo­tismus die Sitte zerstört, deshalb müsse die Gesetzgebung zu Hülfe kommen. Der Einwurf, daß man durch