Einzelbild herunterladen
 

- 355

fammhmg zugegen war, der Großherzog von Baden und Hessen sowie die Herzoge von Nassau und Meiningen hier. Der König von Baiern wird erwartet. Man spricht von einem Congresse der Fürsten, welcher hier gehalten werden soll. Der König von Würtemberg ist jedoch heute Morgen wie­der abgereist. Vorgestern hatten die mediatisirten Standes­herrn, über deren Eingabe bei der National-Versammlung wir schon berichtet, dahier eine Zusammenkunft. Der Erz­herzog verläßt heute Frankfurt.

Die Reichsgewalt.

Als zweiter Abschnitt des Versaffungswerkes wird von der im Verfassiingsausschusse ernannten Commission der folgende Abschnitt vorgeschlagen und demnächst im Ver­fassungsausschusse berathen, um dann nach Berathung der Grundrechte in vic National-Versammlung gebracht zu werden.

§. 1. Der Reichsgewalt stehen folgende Rechte aus­schließlich zu:

Artikel I.

§. 2. Die Reichsgewalt übt dem Auslande gegenüber die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und der einzel­nen Deutschen Staaten aus.

8. 3. Die Reichsgewalt stellt Gesandte und Consuln bei den auswärtigen Regierungen und in Seehäfen an; sie führt den diplomatischen Verkehr, schließt die Bündnisse und Verträge mit dem Auslande, namentlich auch die Aus- lieferungs- und Handelsverträge ab; sie ordnet alle völker­rechtlichen Maßregeln an.

§. 4. Die rinzelnen Deutschen Regierungen haben fortan nicht mehr das Recht, ständige Gesandlschasten im In- und Auslande zu halten. Verträge, welche eine Deutsche Re­gierung mit einer andern Deutschen oder auswärtigen Re­gierung abschließt, sollen der Reichsgewalt zur Kenntniß­nahme und insofern das Reichsinteresse dabei betheiligt ist, zur Bestätigung vorgelegt werden.

A r r i k e l II.

§. 5. Der Reichsgewalt steht au s s ch l i e ß l i ch das des Kriegs und Friedens zu.

Artikel 111.

§. 6. Die bewaffnete Machr zu Wasser und zu Lande gehört der Reichsgewalt an. Sowohl ihre Einrichtung als Unterhaltung, als auch die Vertheilung derselben und die Verfügung über sie ist Sache der Reichsgewalt.

§. 7. Das Reichsherr wird gebildet aus der gesamm- ten Kriegsmacht^ (stehendem Heer und Landwehr) der ein­zelnen Deutschen Staaten. Die Nummern der Regimenter laufen durch das ganze Reichsheer.

§. 8. Das Reichsheer schwört Treue dem Reichsober­haupte und der Reichsverfassung; jede andere Verpflichtung des Militairs steht dieser nach.

§. 9. Das Reichsheerwesen soll in Beziehung auf Com- mando, Feldzeichen, Militairgesetzgebung und Gerichtsbarkeit, Dienstzeit, Dienst- und Erercierreglement, Kriegsmaterial und Kaliber, gleichmäßigen Bestimmungen unterworfen sein. Gleichmäßiger Bestimmung unterliegt ferner die Beförderung, Penfionirung, Entlassung, Belohnung undAuszeichnung von Militairpersonen, das Invaliden- und Militair-Medicinal­wesen, die Einrichtung von Militairbildungsanstalten.

(Fortsetzung folgt.)

Der Erzherzog Reichsverweser beehrte gestern das hiesige Stadttheater, in welchem die OperOberon" gegeben wurde, mit seiner Anwesenbrit, wohnte dem zweiten Akt desselben bei, hörte den wiederholt gesprochenen Prolog beifällig an, und richtete an das Publikum kurz vor seiner Entfernung folgende Worte:Ich nehme auf kurze Zeit Abschied. Ein gegebenes Wort, das ich als ehrlicher Mann halten muß, führt mich nach Wien zurück. In Bälde kehre ich wieder, und bringe mein Theuerstes mit mir, Weib und Kind." Enthusiastischer Zuruf empfing und begleitete ihn. Heute Vormittag um 11 Uhr wird der Reichsverweser von hier nach Wien abreisen.

Wien, 12. Juli. Gleich in der ersten Sitzung der Oesterreichischen National-Versammlung ward von polnischen Deputirten der Antrag gestellt, daß für die ganze Abthei­lung der auf der Linken fitzenden Polnischen Bauern Dollmetscher bestellt würden. Dieser Antrag stieß auf sehr starke Opposition und auf den Gegenantrag, die Deutsche Sprache als ausschließliche Parlamentssprache wenigstens bis zur definitiven Konstitution festzuftellen.Diejenigen, welche sich unfähig fühlten, möchten nur heimkehren und Fähigeren Platz machen." Was die polnischen Bauern selbst betrifft, so wollten diese auf die Ideen ihrer antideutschen Fürsprecher (welche natürlich dem slawischen Adel ange- hörten) so wenig eingehen, daß einer im Gegentheil der ganzen Linken den Vorwurf zuschleuderte:man wolle sie nur vom Kaiser losreißen," was eine gewaltige Aufre­gung hervorrief. Man ging endlich auf den wiederholten Antrag des Fürsten Lubomirsky zur Tagesordnung über. Jenem Bauer riefen die Führer der Linken wüthend zur das kommt aus der Kaserne." Bekanntlich logiren die polnischen Bauerndeputirten schockweise in großen Schlaf­sälen einer Kaserne, wo ihnen eine Streu bereitet ist; (man vergleiche die Wiener Skizzen im Unterhaltungsblatte zu Nr. 47 dieser Blätter.)

Schleswig - Holsteinische Angelegenheiten.

Die provisorische Regierung hat den Ständen erklärt, so lange sie sich des Vertrauens des schleswig-holsteinischen Volkes versichert halten dürfe, werde sie nicht darein willi­gen, von ihrer Stellung abzutreten, bis eine neue Regie­rung in Uebereinstimmung mit den Ständen des Landes und mit dem Volke selbst zusammengetreten sei. Auch wies der Herzog von Augustenburg darauf hin, wie die Entscheidung lediglich in der Hand der Cen­tralgewalt oder vielmehr des Reichsverwesers ruhe. Auch hat die provisorische Regierung das Wahlgesetz mit der An­ordnung veröffentlicht, daß bis zum 1.August die Wah­len beendigt sein müssen. Die in der Börsenhalle aufs Neue wiederkehrenden Angaben über Friedenspräliminarien, welche durchaus mit den früher behaupteten identisch sind, und die wir, zumal unter den gegenwärtigen Verhäl- niffen, zur Ehre Deutschlands für absurd halten, brau­chen wir wohl nicht zu wiederholen.

Bremen. (W. Z.) Sicherm Vernehmen nach ist heute dem hiesigen preußischen Konsulate von Seiten des preußi­schen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten die Aufforderung zugegangen, ein Verzeichniß der von Dänemark