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und beschloß, da ein Theil der Geschäfte noch gar nicht gewählt hatten, und andere erst in der Wahl begriffen waren, nochmals zur Beschleunigung der Wahlen aufzu- fordern. — Winkelblech wiederholte ausführlich die in der ersten öffentlichen Sitzung gegebenen Erklärungen über den Zweck des Vereins; alsdann entspann sich eine längere Discussion über die Einrichtung desselben, nach deren Beendigung man beschloß: daß dem aus sämmtlichen Vertrauensmännern bestehenden Comité die specielle Vorbe- rathung aller Geschäfte, einem engeren Ausschusse aus fünf Personen aber die Leitung der Verhandlungen sowie die Führung der Korrespondenz übertragen werden solle; daß jedoch alle wichtigen Beschlüsse nur durch, an noch zu bestimmenden Tagen, abzuhaltende Generalversammlungen, diseutirt und genehmigt werden müßten. — M üller hielt es für wünschenswerth, solche Ehrenmitglieder in das Comite zu ziehen, welche im Stande wären, für die politische Ausbildung der Vereinsmitglieder Sorge zu tragen ; dieser Antrag fand indessen um so weniger Unter« stützung, als Franz, Winkelblech, Oestreich und Holstein sich dahin aussprachen, daß der Verein lediglich sociale Zwecke zu verfolgen habe. — Herr Oestrcich stellte in einer wohl motivirtrn Rede den Antrag, den allgemeinen Arbeiter-Verein noch mit einem besonderen Bildungsverein in Verbindung zu setzen, in welchem sich durch Zuziehung gebildeter Männer die Arbeiter über alle, ihre Interessen berührende, Theile des menschlichen Wissens zu unterrichten vermögten. — Zum Schluffe wurde bestimmt, daß in der nächsten Comitësitzung der Entwurf für die Statuten gemacht werden solle. Franz.
Gesetz vom 12. Juli 1 848, die Wahlen der Abgeordneten zum Landtage betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm I., Kurfürst rc. erlassen nach Anhörung Unseres Gesammt- Staatsministeriums und mit einstimmiger Beistimmung der getreuen Landstände nachfolgendes Gesetz:
Die Bestimmungen in den §§. 64 u. 65 der Verf.-Urk. vorn 5. Januar 1831, sowie die Vorschrift im §. 66 derselben , welche den Wohnsitz im Strombezirke als Bedingung der Wählbarkeit erklärt, werden außer Wirksamkeit gesetzt. Die Verweisung auf diese Bestimmungen in der nach 8 28 und §. 58 des Wahlgesetzes vom 16. Febr. 1831 an die Wahlmänner zu richtenden Bekanntmachung fällt hinweg und die Vorschriften der §§. 29 und 57 dieses Wahlgesetzes treten außer Anwendung.
Urkundlich Unserer allerhochsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staalssiegels gegeben zu Cassel am 12. Juli 1848.
(Unterz.) Friedrich Wilhelm. (St. S.) vt. Eberhard.
Ernennungen rc.
Folgende Portepee-Fähnriche sind zu Secondlieute- nants ernannt: Osterwald, vom Leibgarde-Regiment, in demselben. Gerland, vom 2. Infanterie-Regiment, in der
Artillerie-Brigade. Wittich, vom 1. Jnf.-Regiment (Kurfürst), in demselben. Hartert, vom Schützen-Bataillon, in demselben. Sch larb a um, vom 3. Jnf.-Reg. in demselben, von Loßberg, vom Leibgarde-Regiment, in demselben, von Gilsa vom 1. Jnf.-Reg (Kurfürst), im 2. Jnf.- Regiment, Schröder vom 3. Jnf.-Reg. in demselben, von Eschstruth, vom 2. Husaren - Regiment, im 1 (Leib-) Husaren-Reg., und von Langenschwarz, vom Schützen- Bataillon, in demselben.
Handels- und Börsennachrichten.
Frankfurt, 13. Juli. — Kur Hessen: Fr. Wilh. N. V. Cer- tificate 37'/, B. 36% G.; Vierzig-Th. Loose 25% B. 25®. - O e- sterreich: 5pCt. Metall. 67% iß. 67%®.; 4pCt. M. 57 P — G.; 2%ß@t. M. 34% P. 34% G.; Bankact. 1210 P.—1200G.; 250 fl. Loose 74% iß. 73% ®.; 500 fl. Loose 111 P. 110 G.; 4% pCt. Bethm. Obligat. 64'/, P. 63% G.; 4»6L Bethm. Oblig. 57 P. 56 G. — Preußen: Prämiensch. 88^/2 P. 87% ®.; 3'/, pCt. Staatsschuldsch. 77 P. 75 G.; Köln - Aachen. E.A. — P. — G.: Köln-Mind. E. A.73'/,P. 72'/, G. — Baiern: 3% >>6t Oblig. 76%iß. 75% ®.; Ludw. Kau. Act.
— P.— G.; Ludw. Berb. Act. 66% B. 65% G- — H. Da r inst ad t: 50 fl. Loose 64'% P. 64 G-; 25 fl. Loose 21% iß. 20% ®. 3'/2 pCt. Oblig. - P. 78 G.; 4 pCt. Oblig. 88% P. 87% G. — Baden: 3'/, pC. Oblig. 77% P. 76'/. ®.; 50 fl. Loose 48 P. 47 G.; 35 fl. Loose 26'/. P. 26% G. — Würtemberg: 3% pCt. Oblig. 79% P. 78'/. ®.; 4% pCt. neue Oblig. 93% P. 92'/. G. — Nassau: 3% pCt. Oblig. 82 P. 81 G.; 25 fl. Loose 21 % P. 20% G. —Frankfurt: 3 pCt. Oblig. 82% P. 82 G.; 3'/, pCt. Oblig. v. 1839. 95 P. 94 G.; 3% r@t. Obl. C. 1846. 90'/. P. 89'/. G.; TannuSb. Act. 285 P. 281 G. — Holland: 2'/z pCt. Jntegr. 46 P. 45%®.; 4 pEt. Oblig. — P.
70 G.; 3% Stynb. — P. 69 G. — Spanien: 3 pEt. Ac- tivsch. — P. —eG.; 3 pCt. Innere Sch. 17%!iß. 17'/,®. — Portugal: 3 pCt. Cons L. St. â 12 fl. — P. — G. —Polen: 300 fl. Loose 89 P. — G.; 4 pCt. Oblig, über 500 fl. —64%iß. 63% G. — Ru ßland: 4 pCt. in R. fl. 2. b. Grun & C. — P. 76 G.; 4 pCt. dsgl. b. Stiegl. & C. - P. 75 G. — Sardinien: 36 Fr. Loose b. Bethm. — P. — G.-- Goldcours: Pistolen 9 fl. 55 kr.; holl. 10 fl. St. 10 fl. 5 kr.; 20 Fr. St. 9fl. 40fr. Engl.Sov. 12 fl.2kr.;Randduc. 5fl. 36— W e ch s-D i s c. 2.
Berlin, 13 Juli. - Fr. Wilh. N-B. - B. - G.; prß. St.schuldsch.74 iß. 73% ®.; Köln.-Mind. E. Act. 3%>)(5L 77 bz., 4%V®. 88% bz.
Erklärung.
Mehrere bei der Forstinspection des RheinhardswaldeS angestellte Forstbeamten haben seit längerer Zeit über mich entehrende Gerüchte verbreitet. Es ist mir sogar aus nicht unzuverlässiger Quelle mitgetheilt worden, daß von ihnen Rachepläue gegen mich geschmiedet seien, weßhalb ich gewarnt wurde, ohne Waffen und ohne kräftige Begleitung Reisen durch den RheinhardSwald zu machen. Auch ist mir den 12. April dieses Jahrs ein im gemein-kaffelscheu Dialekt abgefaßter Drohbrief ^gegangen, dessen Urheberschaft unter solchen Umständen nicht mehr zweifelhaft erscheinen kann. Die Beweggründe zu dieser Sinn für Recht und Ordnung verrathenden Handlungsweise werden von allen mit den Verhältnissen Vertrauten nur darin gefunden werden können, daß ich für eine bedeutende Anzahl Gemeinden des RheinhardswaldeS Petitionen um Aufhebung des JagdrechtS abgefaßt habe. In dieser Ueberzeugung wird man bestärkt, wenn man aus unzweifelhaft sicherer Quelle erfährt, daß ein um das jüngst promulgirte Jagdgesetz und sonst sehr verdienter Landtagsabgeorvneter gleichen Jnvectiven von denselben Personen ausgesetzt worden ist. Derartige rohe Ausbrüche leidenschaftlicher Waidmânner läßt man sich wohl eine Zeitlang gefallen, weßhalb ich hiermit erkläre, daß ich von nun an zur Sühne für alle Beleidigungen den Rechtsweg betreten, später aber die gerichtlichen Verhandlungen mit Nennung der Namen verâf- * (entließen werde. Alsberg, Advokat.