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Hessische Zeitung.

JVp. -MU Sonnabend, den 15. Juli. 1848»

Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird um 11 Uhr Morgens ausgegeben. Der Abonnementspreis beträgt 1 Tblr. 5 Sgr. für das Quartal, wofür alle kurbessischen Postämter und Buch­handlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile mit 1 Sgr. berechnet.

71. und letzte Sitzung der Deutschen Bun­des-Versammlung am ST Juli L8L8.

Sit illi terra levis.

Einen lieblichern Anblick hat die Frankfurter Ober-Post- Amts-Zeitung wohl noch nie dargeboten als in ihrer 196sten Nummer des Jahres 1848. Da hat der hohe Bundestag sein bestes Protokoll vorn publieiren lassen, nämlich sein letztes. Dieses Protokoll, das wir so oft mit stillem Harme, mit stumpfer Verzweiflung, mit knirschen­den Zähnen flüchtig überschlugen, wenn es mit kaltem Hohne unsere Schande in die Welt trug, dieses Protokoll, wie hübsch, wie charmant nimmt es sich nicht heute aus. Der alte Sünder hat sich vor seinem Tode noch bekehrt, jetzt ist er seelig gestorben und wir scheiden ohne Groll von ihm. Und was für fromme und schöne Reden hat er nicht noch zuletzt geführt! So sprach er vor seinem Er­blassen, und das steht eben in diesem Protokoll:er lege Namens der Deutschen Regierungen die Ausübung aller seiner Befugnisse und Verpflichtungen mit dem Vertrauen in die Hände des Reichsverwesers, daß für die Einheit, die Macht und die Freiheit Deutschlands Großes und Er­folgreiches erzielt werde, daß Ordnung und Gesetzlichkeit bei allen Deutschen Stämmen wiederkehre, unb daß das Deutsche Volk der Segnungen des Friedens und der Ein­tracht dauernd sich erfreue. Mit dieser Erklärung sehe er seine Laufbahn als beendet an und wiederhole dem Nach­folger, dem Reichsverweser schließlich seine persönliche Hul­digung." Der freundliche Nachfolger hat dann mit einigen gütigen Worten, worin er namentlich für die Art und Weise, womit Jener Abschied nehme, dankte, ihm die Augen zu­gedrückt. De mortuis nil nisi bene ! Dieser Satz, so schön er ist, wird im vorliegenden Fall doch keine Anwendung finden. So sehr sich der Verstorbene auch in seinen letz­ten Tagen der Buße und Besserung befliß, sein Nachruhm wird doch nicht lieblich duften. Er hat das Vaterland nur gerettet, indem er starb. Wer sich bei diesem Lei­chenschmaus betrinkt, dem wollen wir, trotz aller Mäßigkeit, nicht zürnen.

Politische Nachrichten.

Deutschland.

Frankfurt, 13. Juli. In der heutigen Sitzung wurde

mit der Diskussion der Grundrechte des Deutschen Volkes fortgefahren und zwar wurde die Diskussion des §. 2 be­endet und zu der von §. 3 fortgeschritten. Es betheilig- ti'ii sich eine Menge Redner an der Debatte, die theils für den Ausschußantrag, theils für den Antrag des volkswirthschaft- lichen Ausschusses und dessen Minoritätsgulachten sprachen. Von den Hess. Abgeordneten hielt bei dieser Gelegenheit Philipp Schwarzenberg seine Jungfernrede, in welcher er sich für das Amendement der Majorität des volkswirth- schaftlichen Ausschusses erklärte, welches die Regulirung der Rechte einer künftigen Reichsgesetzgebung überläßt. Er sprach sich gegen eine unbedingte Gewerbefreiheit aus und redete einerorganischen" Gewerbeordnung das Wort, wodurch ein Zustand begründet werde, in welchem der Staat die Produktion regulire im Interesse der Gesellschaft. Die Ge­sellschaft müsse dahin streben, mit dem geringsten Aufwande von Kraft die meisten Güter zu erzeugen. Dieser Zustand werde durch unbedingte Gewerbefreiheit nicht herbeigeführt. Als warnendes Beispiel wies der Redner dabei auf Frank­reich hin. Die Diskussion des 8 3Die Auf- nähme in das Staatsbürgerthum eines Deut- schenStaats darf seinem unbescholtenen Deut­schen verweigert werden" ist noch nicht beendet. Für die Minoritätsgutachten zu diesem Paragraphen spra­chen mehrere Redner. Diese Gutachten, von denen das erste von Waitz, Tellkampf, Hergenhahn, Schü­ler, Detmold, Wippermann, Ahrens, Becke­rath, Droysen, das zweite von Mühlfe ld, Lassaulr, v. Andrian, R. Mohl abgefaßt ist, lauten:Einer be­sonderen Ausnahme in das Staatsbürgerthum eines einzel­nen Deutschen Staates bedarf es für den Deutschen nicht, sondern er erwirbt alle Rechte der Eingebornen durch die feste Niederlassung in dem Lande."Die Aufnahme in das Staatsbürgerthum eines Deutschen Staates darf an keine andere Bedingungen geknüpft werden, als welche sich auf die Unbescholtenheit und den genügenden Unterhalt des Aufzunehmenden für sich und seine Familie beziehen." Morgen wirb über den Antrag des Militairausschusses ab- gestimmt werden. Ferner kommen 2 Berichte des Aus­schusses für die Geschäftsordnung, eine Wahlangelegenheit und der Bericht über das bsterr. Gcldausfuhrverbot zur Diskussion. Zugleich werden mehrere Abgeordnete dring­liche Anträge begründen.