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ließen ist, indem in jedem Katechismus zu lesen steht, daß die Hierarchie, d. h. der gesammte Klerus, als nach des Heilands Anordnung Inhaber der Kirchengewalt gerade das Fundamental- und Unterscheidungs-Dogma der katho­lischen Kirche, ist. Daß sich der fragliche Verein von nahe an 300 Mitgliedern (!)ganz im Geheimen" (?) gebildet habe, kann nur die Dummheit glauben. Derselbe hat sich jedenfalls in Folge der öffentlichen Aufforde­rung des Mainzer- Pius-Vereins, dessen statutenmäßiger Zweck ist:Freiheit und vollständige Parität in religiösen Dingen," und dessen Streben in den gedruckten Petitionen an den Fünfziger-Ausschuß und die deutsche Nat. Vers., (vergl. Mainzer kathol. Sonnt. Blätter Nr. 17 und 22 de 1848), offen dargelegt ist, wenn auch geräusch­los und ohne Agitation an öffen 'chen Orten, wie es für einen solchen Verein paßt, eonstituirt. Der Vorwurf der Geheimthuerei" löst sich also in eine Aufhetzerei, und die Verdächtiguilg des Zwecks des Vereins in den Versuch der Wiederaufstachelung des, neuerdings zum Ruhme der Aufklärung und des Zeitgeists immer weniger sichtbar ge­wesenen verächtlichen Katholikenhasses auf. Das Erwähnen einerFritzlar dermalen dominirenden Reaktions­Partei und einerurtheilslosen" Menge greift ebenso un­verschämt die Ehre der ganzen katholischen Einwohnerschaft Fritzlars an, als das freche Absprechen jeneredlen," dem Gesammtwohle zuträglichen Selbstverleugnung, die unchrist- liche Andichtung niedriger Bestrebungen nachMacht und Herrlichkeit," die nichtswürdige Verdächtigung des Jubels über das glorreiche Ereigniß der Ernennung eines deutschen Reichsverwesers durch den Willen der Nation rc., die zu der angeblichen Partei gehörenden, nicht genannten Glieder in ihrem Rechte auf Ehre verletzt. Wer nun noch das theils aus dem Reflex der Bezüchtigungen Hervorleuchtende, theils geradezu ausgesprochene Eigenlob des Schreibers empfindet, der muß sich von einem solchen Friedens- und Einheits - Prediger mit tiefem Unwillen wegwenden und in seiner ganzen Mittheilung die Frucht eines früh eingeimpf­ten Religionshasses erkennen. Meinen braven, wegen ihrer ächten, daher von Jndifferentismus mit Recht weit ent­fernten Toleranz bekannten, Landsleuten, von denen ich überzeugt bin, daß sie sich von Anfang über die Verhei­ßung der vollen, einem Jeden zu gut kommenden Reli- gions- und Gewissensfreiheit mit allen richtigen Katholiken aufrichtig und redlich gefreut haben, überlasse ich es, den unbekannten Eorrespondenten zu nöthigen, sein Visir herab­zunehmen und ihn zur Wahrmachung seiner Verdächtigun­gen oder zur Gewährung gehöriger Genugthuung zu zwingen.

Marburg, den 8. Juli 1848.

Carl Lambert, Obergerichts-Anwalt.

Ueber Emancipation der Volksschule

Unter dieser Ueberschrift erschien in Nr. 22 des Bei­blattes zur Kass. Allgem. Zeitung ein Aufsatz von Wiß, worin die Aufsicht über die Volksschulen und was da­von unzertrennlich deren Lehrer der Kirche, d. h. ihren

Dienern, vindicirt wird. Ich kann mir nicht versagen, Einiges dagegen zu bemerken.

Zuerst wird der Gleichheit oder möglichsten Nähe des Wohnortes des Aufsehers und des zu inspiciren- den Schullehrers als einer Nothwendigkeit zu wirk­samer Aufsicht gedacht. Die Anerkennung dieser Noth­wendigkeit involvirt zwei Voraussetzungen, die den gesumm­ten Lehrerstand tief verletzen müssen: Unmündigkeit oder was noch schlimmer wäre moralische Versunkenheit. Ein Stand, dem so Viel anvertraut ist der Eltern Fleisch und Blut, die Erziehung der künftigen Staatsbür­ger (von dem so viel gefordert wird die in dem Kinde schlummernden Kräfte zur Entwickelung und größt­möglichen Ausbildung zu bringen) ein solcher Stand dürfte der Mündigkeit entbehren? der Ansprüche auf sitt­liche Kraft und Würde, so daß die Nothwendigkeit einer an Ort und Stelle befindlichen Behörde zu täglicher, ja stündlicher Beaufsichtigung gerechtfertigt erschiene? Bei welchem andern Stande wäre dies der Fall? Würde sich der Geistliche eine solche Aufsicht über seine Amtsthätigkeit, seinen sittlichen Wandel gefallen lassen? Die höhere wissenschaftliche Bildung der Geistlichen, als zweiter Grund, die Schulinspektion zu beanspruchen, hat erfahrungsmäßig Anmaßlinge nicht vor zahllosen pädagogischen Mißgriffen geschützt, die Bescheidenen aber zu gänzlicher Unthätigkeit in Sachen der Schule bestimmt. Dieß darf nicht befrem­den, wenn man nicht annehmen will, Lchrwissenschaft und Lehrkunst seien sich von selbst verstehende Sachen, oder sie kämen mit dem Eintritt in den geistlichen Stand als Zu­gaben über Nacht. Berufsanlage entscheidend bei der Wahl des Standes Bildung, Amtsthätigkeit des Geist­lichen sind nicht die des Schullehrers beziehungsweise Schul­inspektors; aucherfordern das Pfarramt und das des Schul­inspektors jedes seinen ganzen Mann. Der praktische Blick überdieß, auf den es neben angeborenem Lehrertalent, tüch­tiger Berufsbildung und einem unwandelbaren Gerechtig­keitssinn bei einem Schulinspektor vor Allem ankommt, und der nur durch beständige Selbfiübung erlangt wird, kann durch keine Wissenschaft ersetzt werden. Ist hiernach die Frage, wer das Amt eines Schulinspektors wirksam zu versehen im Stande sei, so ergibt sich die Antwort von selbst, daß es kein Anderer sein kann, als der Volksschul­lehrer. Wer kann besser prüfen als er, der selbst lehrt? Wer kann besser aus den Ergebnissen der Prüfung be­urtheilen, was der Lehrer geleistet hat? Wird es einem erfahrenen Schullehrer begegnen, daß er ganz unerhebliche Leistungen oder gar wirkliche Mängel als etwas Tüchtiges heraushebt, dagegen wirklich Tüchtiges ganz übersteht oder gar für Mangel erklärt? Wird es ihm begegnen, durch übertriebene Forderungen, durch schiefe Ansicht in Be­urtheilung Unbilligkeiten zu begehen? Wird nicht auch der irrende Lehrer mit wenigen Andeutungen von einem Stan­desgenossen viel sicherer auf den rechten Weg geführt wer­den, als durch einen der Schule mehr oder weniger fern­stehenden Beamten?

Aber das äußere Ansehen? Hr. W. findet darin den dritten Grund, die Geistlichen mit der Schulinspektion be»