- 315 —
Der Redner setzte das weiter auseinander. Die Nationalversammlung, sagte er, ist die letzte Hoffnung Deutschlands, das bedenke man. Lehzen erörterte, daß in dem Schreiben des Gesammtministerii durchaus nichts Bedenkliches enthalten sei, wenn man mit Ruhe dasselbe prüfe. Hantelmann: Ueber die Sache noch zu verhandeln, ist zu spat. Der Abgeordnete für Münden (Bodungen) hat dem Reichsverweser Johann ein Hoch gebracht, möge sich jetzt die ganze Kammer erheben und den Reichsverweser hoch leben lassen. Die ganze Kammer erhebt sich, und ruft dreimal hinterein- ander: Hoch Johann! Auf der Tribüne stimmt man lebhaft ein in diesen Ruf. Dann erhob sich Stüve und brachte dem Könige Ernst August ein Hoch, in welches die Kammer einstimmte. Es wurde dies Hoch dreimal wiederholt.
Damit verließ die Kammer diesen Gegenstand, Deutschlands größtes Ereigniß in diesem Jahrhunderte; sie blieb noch einige Zeit versammelt, bis das Vertagungs;chreiben einging und verlesen war. Ihre letzte Handlung war auf Bodungen's Antrag ein Lebehoch auf das Gesammtmini- sterium. Die Diskussion der Herren vom Adel über den obigen Gegenstand haben wir nicht mit angehört, jedoch vernommen, daß der Herr Landrath v. d. Decken einen Protest gegen die Beschlüsse der National-Versammlung, welche von der Regierung nicht anerkannt würden, zu Protokoll gegeben habe und daß dieser Erklärung die ganzen Männer, mit Ausnahme des durch seine Freisinnigkeit längst bekannten Herrn v. Esterde, welcher sich dagegen ausdrücklich verwahrte, beigetreten sei.
Frankfurt, 10. Juli, Morgens 9 Uhr. Heute Morgen wird die Annahme des Erzherzogs Johann in der Nat. Vers, unter Glockengeläute und Kanonendonner bekannt gemacht. Ein gestern Abend von Wien eingetroffener Kourier bringt die Nachricht, daß der Erzherzog bereits Freitag von Wien abgereist sei und also wahrscheinlich morgen hier eintreffen werde. Bekanntmachungen zum Behufe von Feierlichkeiten sind noch nicht erlassen. Mainz hat schon gestern die Kunde von der Annahme durch Kanonendonner, den man hier hörte, begrüßt.
Heute Abend das Weitere.
Die Deputation der deutschen Reichsversammlung in Wien.
Wien, 6. Juni. (Wien. Z.) Gestern hielt die Deputation der deutschen Reichsversammlung, von Bürgern, Nationalgarden und Studenten begleitet, unter Glockengeläute und dem donnernden Jubelrufe einer zahllosen Volksmenge, unter Fahnenwehen und Trompetenschmettern ihre feierliche Auffahrt vor der Kaiserburg. Mit den höchsten Ehren empfangen, verfügten sie sich dort in die Gemächer des Erzherzogs Johann, welcher von allen Ministern und den Gesandten aller deutschen Staaten umgeben war. Der Vicepräsident der Nat.-Vers., Baron Andrian, ergriff zuerst das Wort, um den ehrerbietigen Gruß der konstitui- renden Versammlung dem Erzherzog auszusprechen und sodann den Schriftführer Hrn. Jucho zur Verlesung folgender Adresse aufzufordern:
„Kaiserliche Hoheit!
„Die konstituirende Nationalversammlung hat in ihrer Sitzung vom 88. Juni ein Gesetz über Einführung einer
provisorischen Centralgewalt für Deutschland angenommen,, welches hierneben in Urschrift vorliegt, und ist zu dessen Ausführung heute zur Wahl eines Reichsverwesers geschritten.
Eure kaiserliche Hoheit, aus dieser Wahl als Reichsver- weser und unter lautem und wiederholtem Jubelruf der Versammlung öffentlich und feierlich proklamirt, geneigen aus dem beigefügten Protokoll-Auszuge sich vortragen zu lassen, daß die Nationalversammlung 7 ihrer Mitglieder (folgen die Namen) dazu ausersehen hat, Ew. kais. Hoheit ehrfurchtsvollen Bericht von diesen Vorgängen zu erstatten. Das Präsidium der Nationalversammlung vollzieht den ihm von derselben ertheilten Auftrag, indem es die genannten Abgeordneten behufs ihrer formellen Beglaubigung bei Ew. kaiserl. Hoheit mit dem vorliegenden Schreiben und dessen Anlage versieht. Es folgt seinem Gefühle, wenn es bei solcher Veranlassung die freudige Zuversicht ausspricht, mit der es die Leitung der deutschen Angelegenheiten für die nächste Zukunft in die Hände des Fürsten gelegt sieht, der vor allen andern dem Bedürfnisse der Einheit und Einigung unseres Vaterlandes in unvergessenen Worten öffentlichen Ausdruck zu verleihen wußte. Möge es Ew. kaiserl. Hoheit gefallen, unsere ehrfurchtsvollen Huldigungen mit bewährtem Wohlwollen entgegenzunehmen."
Frankfurt, den 29. Juni 1848.
Das Präsidium der konstituirenden Versammlung. H. Gagern. Soiron. Andrian.
Nach erfolgter Ablesung der Adresse trat Hr. Heckscher vor und richtete folgende Worte an den Erzherzog: „Ew. kaiserliche Hoheit erblicken, wie gesagt, die Deputation, welcher die konstituirende Versammlung den ehrenvollen Auftrag ertheilt, Ew. kaiserl. Hoheit die Botschaft zu überbringen, daß sie, nachdem sie das Gesetz über die Gründung einer provisorischen Centralgewalt für Deutschland angenommen, Ew. kaiserl. Hoheit zum Reichsverweser ernannt hat. In diesem Ew. kaiserl. Hoheit so eben überreichten Gesetze findet sich das große bedeutungsvolle Prinzip ausgesprochen, daß das deutsche Volk in seiner Nationalversammlung gesetzlich vertreten, fortan jund für alle Zukunft die Quelle, der Ursprung der obersten Centralgewalt in Deutschland ist. Die Unverantwortlichkeit des Reichsverwesers, die dasselbe Gesetz im Munde führt, bedeutet die Permanenz und Stabilität der obersten Reichsgewalt. Die hohen Tugenden Ew. kaiserl. Hoheit, die Liebe des deutschen Volkes, das Vertrauen der gesummten Nation, sie waren es, welche die Wahl des Reichsverwesers auf Ew. kaiserliche Hoheit erhabene Person lenkten. Der Freudenruf, der Jubelgruß der Nation haben die Wahl ihrer Vertreter bereits gut geheißen. Deutschland hofft und erwartet in Ew. kaiserlichen Hoheit den biedern und treuen Wächter seiner öffentlichen Freiheiten, der Freiheitsrechte des Volks, zu erhalten. Es sehnt sich darnach, unter ihren erhabenen Auspizien Ordnung und Vertrauen wiederkehren zu sehen, und in ihrer gerechten und kräftigen Regierung eine würdevolle und Achtung gebietende Vertretung nach Außen zu finden. Ein Wunsch beseelt die ganze Nation, dem wir uns aus voller Seele anschließen, es ist der, daß Ew. kaiserliche Hoheit sich entschließen mögen, den hohen Beruf anzunehmen, zu welchem ihre Liebe und ihr Ver-