Einzelbild herunterladen
 

- 314 -

auf welches es schließlich ankommen dürfte, werden wir erst dann reden, wenn sich herausgestellt hat, ob es in jener Erklärung eine Drohung, oder eine Verhei­ßung erblickt, und wie es seine Volksehre, gegenüber jener fürstlichen Ehre, aufzufassen vermag.

Kassel, am 10. Juli 1848. A. P.

Politische Nachrichten.

Deutschland.

Hannover, 8. Juli. Heute Morgen gegen 11 Uhr ist die allgemeine Ständeversammlung vertagt worden. Vor der Vertagung eröffnete das Präsidium, es stehe noch ein königl. Schreiben in Aussicht, welches sich gegenwärtig in Ister Kammer befinde.

Endlich nach langem Harren langte das Schreiben an. Die Eingangsworte klangen erfreulich, und frei und freudig athmete gewiß jedem Anwesenden die Brust, aber wie sollte diese Stimmung in ihr Gegentheil verwandelt werden! Das Schreiben lautete nämlich folgendermaßen:Den löb­lichen Ständen sind ohne Zweifel diejenigen Beschlüsse be­kannt, welche von der deutschen Nationalversammlung über die Begründung einer provisorischen Centralgewalt und die Uebertragung derselben auf Seine kaiserliche Hoheit den Erzherzog Johann von Oestreich gefaßt worden. Die Per­sönlichkeit dieses erhabenen Fürsten ist vollkommen geeignet, das Vertrauen der Fürsten wie der Völker Deutschlands auf sich zu lenken, daß seine Maj. der König Ihre Zustim­mung zu dieser Wahl zu erklären und dieselbe als ein höchst gün­stiges Ereigniß in der gegenwärtigen verhängnißvollen Zeit zu begrüßen keinen Augenblick Anstand genommen. Auch ha­ben Allerhöchstdieselben im Vertrauen auf diese Persön­lichkeit, und in der Voraussetzung, daß Se. kaiserliche Ho­heit die Wahl annehmen werden, Bedenken, welche die Form und der Inhalt des Beschlusses über die demselben zu übertragende Gewalt zu erregen wohl geeignet gewesen, jetzt nicht geltend zu machen, Sich entschlossen. Inzwischen ha­ben Se. Maj. sich bewogen gefunden, in Beziehung auf diese hochwichtige Angelegenheit den löblichen Ständen fol­gende Mittheilungen machen zu lasten. Se. Maj. haben die gebieterische Nothwendigkeit erkannt, der Verfassung Deutschlands eine größere Kraft und Einheit zu verleihen, daher Ihre Zustimmung dazu gegeben, daß die Verfassung durch eine Vertretung des Volks am Bunde vervollständigt werde, und Sich zu Opfern für die Erreichung des Zwecks einer größern Einheit und Kraft gern bereit erklärt. Allein Se. Maj. hegen auch die unwandelbare Ueberzeugung , daß der gesammte Zustand Deutschlands die Her­stellung einer solchen Centralregierung, welche auch die inneren Angelegenheiten des Landes ordnen und die Fürsten lediglich als Unter­gebene eines andern Monarchen erscheinen lassen würde, nicht zulasse, und daß so wenig das Wohl unb die Freiheit der Völker als Ihre eigne fürstliche Ehre es gestatten würde, einer Verfassung Ihre Zustimmung §u geben, welche der Selbstständigkeit der Staaten

Deutschlands nicht die nothwendige Geltung sicherte. Unter diesen Umständen sind Se. Maj. zwar entschlossen auf der einen Seite dem wahren Wohle des Landes alle Opfer zu bringen, auf der andern Seite aber würden Sie, falls die geforderten Beschränkungen der Selbstständigkeit über dasjenige Maas hinausgingen, wel­ches die Pflichten gegen das Allerhöchst-Ihnen von Gott anvertraute Land und Ihre eigene Ehre als verwerflich darstellen würden, (hier fehlen einige -Worte.)

Se. Majestät haben daher die Unterzeichneten beauftragt, bei der Verhandlung über die Verfassung Deutschlands und insbesondere auch rücksichtlich der dem Erzherzog Johann anzuvertrauenden provisorischen Centralgewalt auf alle ge­eignete Weise dahin zu wirken, daß jene Verfassung und insbesondere die künftige Stellung des Reichsverwesers mit der Selbstständigkeit des Königreichs in dem angedeuteten Sinne vereinbar sei. Zugleich aber haben Allerhöchstdie­selben auch erklärt, daß, falls diefe Verhandlungen zu kei­nem günstigen Resultate führen, vielmehr die Beschränkung der Selbstständigkeit des Königreichs über diejenige Grenze, welche Se. Majestät sich stellen zu müssen geglaubt haben, hinausgehen würde, Seine Majestät sich nicht ver­pflichtet erachten könne, in einer Stellung zu beharren, welche alsdann in Ihren Augen jede Möglichkeit, das Wohl des Landes zu för­dern, ab schneiden würde."

Hannover, 7. Juli 1848.

Königl. hannoversches Gesammt-Ministerium.

Bennigsen. Prott. S t ü v e. Braun. Lehzen. Düring.

Es ist kaum möglich, den Eindruck zu beschreiben, der durch diese Mittheilung in der Kammer hervorgebracht wurde. Es herrschte ein allgemeines Schweigen, und erst nach Verlauf einiger Minuten erhob sich ein Abgeordneter, wenn ich nicht irre, so war es Merz aus Hildesheim, und bat, daß eine Stelle des Schreibens, in welcher vom Könige die Rede sei, noch einmal verlesen werden möge. Stüve erhob sich und erklärte: Der König sei entschlossen, das Land zu verlassen, wenn man von Frankfurt her zu viel von ihm verlange. Se. Majestät sei gewohnt, mit großer Conse­quenz und innerster Ueberzeugung zu Werke zu gehen. Se. Majestät habe sich ein Ziel gesetzt, über dasselbe hinaus zu gehen, halte er für unvereinbar mit der fürst­lichen Ehre. v. Bodungen: Ich will auf die Sache selbst nicht weiter eingehen. Aber höchlich bin ich erfreut, daß der Erzherzog Johann als Reichsverweser anerkannt wor­den ist. Er wird das Vertrauen wieder herstellen, und so bringe ich ihm ein: Hoch der Erzherzog Johann! Als Bo- dungen sich setzte, herrschte wiederum einen Augenblick lang tiefe Stille in der Kammer. Da erhob sich Lang, der aber so ergriffen war, daß er kaum reden konnte. Erst nach und nach steigerte sich seine Stimme und füllte das ganze Haus aus. Ich habe mich ungemein gefreut, sagte er, aber ich bin auch zugleich von einem sehr schmerzlichen Gefühle ergriffen worden. Es freut mich, daß Erzherzog Johann als Reichsverweser anerkannt worden ist, aber ich bin be­trübt über viele Stellen des eben verlegenen Schreibens.