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3) Dienstgeheimnisse in dm Unterhandlungen mit nicht- deutschen Staaten.
Der Verfasser jenes Artikels hätte durch diese Nachrichten in zwei wohl von Jedem, welcher sich für die Verhältnisse unseres Vaterlandes interessirt, gelesenen öffentlichen Blättern sich von vorn herein davon überzeugen können, daß nicht allein eine gänzliche Aufhebung des Dienstgeheimnisses überhaupt nicht, und namentlich nicht in der Ständeversammlung proponirt worden, sondern gerade für die von ihm herausgehobenen Hauptfälle die Bewahrung desselben beabsichtigt werde; wie er denn auch schon so viel Vertrauen in die jetzigen Mitglieder der dermaligen Stândever- sammlung hätte setzen sollen, daß von Keinem derselben die Absicht einer allgemeinen gänzlichen Aufhebung der Pflicht des Amtsgeheimnisses zu erwarten sei.
Sodann muß aber sehr die Interpretation befremden, welche den Worten des fraglichen § 14 des Staatsdienst- gesetzes, wonach ein Diener von den ihm vermöge seines Dienstes bekannt gewordenen und zur Geheimhaltung geeigneten Angelegenheiten nicht
„jemals einen dem Staate oder dem Landesherrn oder „dem kurfürstlichen Hause nachtheiligen Gebrauch machen" soll, in jenem Artikel gegeben wird, nämlich: daß diese Bestirn- stimmung nur auf Gegenstände des Privatrechts, nicht deâ öffentlichen Rechtes zu beziehen sei. Von einer solchen Unterscheidung zwischen Gegenständen des Privatrechts und Gegenständen des öffentlichen Rechts kommt offenbar in der gedachten Gesetzstelle nicht das Mindeste vor, und es ist eine bekannte Interpretations-Regel: ubi lex non distinguit, nec noslruni est dislinguere. Diese kühne Auslegung in dem fraglichen Artikel, oder vielmehr diese mit Nichts begründete, aus der Luft gegriffene Behauptung harmonirt freilich mit der weiteren Behauptung des Artikels, daß nur ein von „kleinmüthiger Ängstlichkeit" befangener Staatsdiener durch die Worte des §. 14 des Slaatsdienstgesetzes sich beengt fühlen und Anstand nehmen werde, „die ihm vermöge seines Amtes bekannt gewordenen Umstände und Verhältnisse, welche zur wahren Aufklärung des Volks über unsere öffentlichen Zustände der Gegenwart und Vergangenheit dienen können, offen mitzutheilen".
Man wird in der That versucht, anzunehmen, daß der Verfasser jenes Artikels die Interpretations-Methode adop-
tirt habe, mittelst welcher so manche Bestimmungen unserer Verfassungs-Urkunde und anderer Gesetze eine Zeit hindurch beeinträchtigt wurden. Mdgten doch alle Beamten in unserem Vaterlande stets so gewissenhaft, oder wie der Verfasser jenes Artikels sich ausdrückt, „kleinmüthig" sein, an dem, was sie als Pflicht gelobt haben, nicht zu deuten nach Dem, was ihnen am meisten konvenirt! Aber eben deshalb müssen auch durch eine genaue Begrenzung der Pflicht des Dienstgeheimnisses die Staatsdiener gesichert werden, daß sie nicht bei jeder Veröffentlichung Gefahr laufen, ihr Gewissen zu beunruhigen, oder selbst der Anklage eines Eidesbruchs [?] und folgeweise der Verkennung bei ihren Mitbürgern, zu unterliegen! —
Tagesordnung für die Stände-Sihung
Dinstag den 11. Juli, Morgens 9 Uhr.
1) Berathung des Berichts des Verf. Ausschusses über mehrere in Beziehung auf die LaudtagSwah^kn gestellten Anträge.
2) Revision des Ges.-EntwurfS, die Glaubwürdigkeit und besondere Belohnung der zur Aufsicht gegen Vergehungen bestellten untern Diener betreffend.
3) Desgleichen des Entwurfs einer revidirten laudstäudischen Ge- schäftS-Ordnung.
4) Desgl. des Gesetz-Entwurfs das Petitions-, Cinigungs- und Versammlungsrecht betreffend.
5) Berathung des Berichts des CultnS-AnSschnsseS über eine Eingabe der OrtSvorstânve von Frielendorf jc., wegen Aufhebung der Schulverbände.
6) Berathung des Berichts des Ausschusses für Rechtsgegenstände über den Antrag des Hr. Pfeiffer, die Abänderung deS §. 14, des StaatS-Dienst-GesetzeS betreffend.
7) Berathung des Berichts des Cultus-AnsschusseS über den Antrag des Hr. Pfeiffer die Herbeiführung einer vollständigen Gleichstellung der Israeliten betreffend.
8) Berathung des Berichts des Desiderien-Ausschusses über mehrere Eingaben, die Wiederherstellung der früheren Wirksamkeit der Laubeskreditkasse betreffend.
9) Desgleichen über die Eingabe der Bewohner der Vorstädte z« Fulda, mehrere Desiderien betreffend.
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