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weggeschnappt, wie der Bundestag der Nat. Versamml. gewöhnlich die Beschlüsse wegschnappe. Er behalte sich seine Bemerkungen über den Ausschußbericht, besonders über das, was darin von Rußland gesagt werde, bis zur Diskussion desselben vor. — Schuselka wollte hieran den Nachweis der Dringlichkeit seines Antrages knüpfen, an Rußland die Anfrage zu stellen, ob und warum die Truppen- anhäufung an der Grenze Statt fände; die Rechte und Centra ließen es jedoch nicht zu. Schuselka verlangte, daß dieses Faktum der Verweigerung ins Protokoll ausgenommen werde. M. Arndt lobt den Ausschuß, daß er diese Frage mit Mäßigung behandelt habe. Schuselka versucht nochmals seinen Antrag zu begründen, da man Arndt für den Ausschußantrag habe sprechen lassen, wird aber mehrmals unterbrochen. — Der Präs, bittet, die Bemerkungen bis zur Diskussion des Berichtes aufzusparen. — Arndt erhält hierauf das Wort zu einer kurzen Erklärung und knüpft an die Vorfälle in Mainz die Ermahnung, die provinziellen Reibereien zu unterlassen und nicht dem Beispiele der ital. Städte im Mittelalter nachzuahmen. Die lebendige Gemüthlichkeit des Vater Arndt findet immer lebhaften Beifall, wenn sie auch bisweilen die Diskussion aufhält. — Die Wahl Heckers in Thien- gen kam heute noch nicht zur Diskussion, sondern wurde trotz dem Widersprüche des Fürsten Lichnowsky, der es für eine zu große Ehre hielt, wenn für einen Hochverräther ein besonderer Ausschuß gewählt würde (großer Lärm auf der Gallerie) an einen solchen verwiesen. Der Legitimationsausschuß hatte, wie der Präsident bemerkte, ein Schreiben des badischen Ministeriums, welches der Präsident an diesen verwiesen hatte, zurückgeschickt und sich in der Sache ineompetent erklärt. Das Schreiben des Ministeriums glaubt diese Wahlangelegenheit deshalb der Entscheidung der Nat. Vers. anheimgeben zu müssen, weil cs sich hierbei nicht um eine Landesangelegenheit handle und sich dabei die Frage aufwerfe, ob nicht der Wahlbezirk, welcher sich durch die Wahl auf die Seite des Hochverräthers, des Feindes des Vaterlandes, gestellt habe, dadurch seines Wahlrechtes verlustig geworden, oder ob nicht die Majorität der Wahlmänner erst nach Ausscheidung der für Hecker stimmenden ermittelt werden müsse. — An diesen Ausschuß geht außerdem ein Schreiben Heckers an die Nat. Vers., welches nicht vorgelesen wurde (s. übrigens Reichstagsblatt Nr. 39) und eine Eingabe des Congresses der demokr. Vereine. — v. Lindenau bemerkt, daß auch über die Petersche Wahl der Legitimations-Ausschuß die Niedersetzung eines besonderen Ausschusses beantragen werde. Koch will für diese Frage die Zurückweisung an den Leguimations - Ausschuß, Kolaczek trägt auf den Druck der Aktenstücke in einen besonderen Ausschuß an. Blum bemerkt, der Legitimations-Ausschuß habe dies Schreiben zurückgeschickt, weil er geglaubt habe, daß die Entscheidung der darin aufgeworfenen Fragen nicht der National-Versammlung, sondern der Landesregierung zustehe. Der Ausschuß habe nur nach der Uebereinstimmung der Wahl mit dem Wahlgesetze zu sra- gen, und gegen dieses verstoße die Heckersche Wahl nicht. Hagen beantragt einen besonderen Ausschuß, worin auch
badischeDeputirte seien (rechts: wir sind D e u t sch e.') wobei es sich dann herausstellen werde, daß Hecker die Bezeichnung des Fürsten Lichnowsky nicht verdiene (Linke und Galerie: Bravo). Römer stimmt für einen besonderen Ausschuß, weil der Legitimations-Ausschuß im Augenblick nicht besteht, stimmt im klebrigen Blum bei, wie auch Ri esse r. Nauwerk wünscht von dem besonderen Ausschuß, den er ebenfalls beantragt, zu erfahren, was eine verbrecherische Abstimmung bedeute, wovon das Ministerial- schreiben spreche. Ebenso will Wichmann gern wissen, ob den Wahlmännern das Wahlrecht entzogen werden soll. Zitz protestirte gegen die Bezeichnung Hochverräther. Hochverräther sei der, welcher sich gegen die Souveränes des Volkes vergehe. Habe Hecker sich gegen die Souveränetät der Fürsten vergangen, so würden diese ihn richten, dem Fürst v. Lichnowsky steht dies nicht zu. (Galerie: Bravo.) Schwetschke von Halle stimmt hier ganz vollständig mit dem Fürsten v. Lichnowsky überein, daß Hecker ein Hochverräther sei. Jordan spricht Lichnowsky ebenfalls das Recht zu dieser Bezeichnung ab, und beantragt einen besonderen Ausschuß. Dem Ausschüsse, welcher gleich nach der Sitzung gewählt wurde, wurde noch die Vollmacht des 8- 26 der Geschäftsordnung ertheilt. — Den Schluß der Tagesordnung machte die Diskussion des Berichtes über die österreichisch- slavische und böhmische Frage. Es be- theiligten sich daran: Kuranda, v. Radowitz, Jei- teles, Wiesner,Neugebauer, Rösler, Schuselka, Giskra, Neuwall und Berger. Die National-Ver- sammlung beschließt nach dem Anträge des Ausschusses: Es sei die Oesterreichische Regierung aufzufordern, die in den deutsch-slavischen Reichslanden des österreichischen Staates noch rückständigen Wahlen zur Volksvertretung in Frankfurt unverzüglich und förmlich anzuordnen, den Wahlakt gegen störende Einwirkungen zu schützen, bereits gewählte, noch abwesende Abgeordnete, zum Antritt ihrer Bestimmung anzuweisen, oder nöthigenfaUs Ergänzungswahlen vornehmen zu lassen. — Uebrigens erklärt die Natio- nal-Versammlung in der Voraussetzung, daß die österreichische Regierung die Interessen Deutschlands wahren werde, ihre Unterstützung in den hierzu führenden Maßnahmen. Was die czechische Frage betrifft, so erklärt die Na- tional-Velsammlung: durch die vom Bundestage getroffene Einleitung sei alles geschehen, was die Lage des Augenblickes fordere, und die National-Versammlung werde der österreichischen Negierung in allen ihren Maßnahmen zum Schutz der von der czechischen Partei angegriffenen Deutschen in Böhmen, im Falle Bedürfens, die kräftigste Unterstützung gewähren. — Hartmann beantragt noch zum Schluffe der Sitzung, daß die Berücksichtigung des Bandes zwischen Deutschland und Ungarn der künftigen Erecullv- Gewalt als dringend empfohlen werde, welcher Antrag einstimmig angenommen wird. Nauwerk zeigt eine Interpellation des international. Ausschusses an. v. Lindenau begründet die Dringlichkeit eines Antrages auf Niedersel- zung eines Ausschusses zur Bearbeitung eines Gesetzes über die Verantwortlichkeit der künftigen deutschen Minister. Der Antrag wird sogleich ange-