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ficht eines oder mehrerer Artikel von der Nationalversammlung am Schluffe ihres Mandates ausgesprochen wird, wird der Vorschlag drei Berathungen unterzogen; geben diese das gleiche bejahende Resultat, so wird eine conffituirende Versammlung von 900 Mitgliedern gewählt, und diese beschäftigt sich mit der Revision der gerügten Artikel. Die legislative Nationalversammlung ist permanent — sie kann sich vertagen, jedoch nicht auf länger als drei Monate. Der Präsident schlägt einen Vice-Präsidenten der Republik vor, der dann von der Nationalversammlung gewählt oder verworfen wird. ^Die Justiz wird im Namen des Volkes und gratis auSgeübt. Die Todesstrafe für politische Verbrechen ist abgeschafft. Die Güter-Konfiskation kann nie eingeführt werden, ebenso wenig die Sklaverei und die Censur. Alle Religionen genießen gleiche Freiheit und gleichen Schutz. — Die Unterrichtsfreiheit wird unter Aufsicht des Staates auSgeübt. Jedes Eigen- thum ist unverletzlich, die Wohnung des Bürgers ist ein Heiligthum. Die Verfassung verbürgt die Staatsschuld. Der Orden der Ehrenlegion ist beibehalten. Der Staat ist verpflichtet, den Arbeitern die Freiheit der Association, unentgeldlichen Unterricht und vrofessionelle Erziehung und Arbeit für alle Unbeschäftigten zu geben. Die direkten Steuern werden nur auf ein Jahr bewilligt.
Straßburg, 20. Juni. Frankreich sieht sich vor. Sein Heer ist auf den normalen Stand gebracht, die sechs zum Dienst verpflichteten Klassen sind in die Regimenter eingerückt und der Nationalversammlung ist das Dekret vor- gelegt, die Reserve von 300 Bataillonen mobiler National- garde zu bilden. Dies ist wenigstens die Hälfte der Zahl des stehenden Heeres, 250,000 Mann. Diese Fürsorge bezieht sich aber nicht auf Deutschland, solange dies nämlich nicht in die politische Reaktion zurückgetrieben wird, sondern sie ist gegen den östlichen Feind der Freiheit der Völker gerichtet — vielleicht auch gegen dessen möglichen Bundesgenossen jenseit des Kanals. In Frankreich ertönt der Waffenruf nicht ohne großen Erfolg, singend und jubelnd kommen die Rekruten aus allen Departements her. Dieses aber geschieht größtentheils, weil man an Deutschland verzweifelt und fürchtet, jener Feind möchte schneller an dem Rhein sich einfinden, als man jenseits zu ahnen scheint. Die Schweden haben sich aufgemacht, die Flotten sind in Bewegung , das Heer bereit; vielleicht erwartet man noch die Ernte, um ja sicher zu gehen, denn warten und zusehen kann Rußland; unterdessen plündert das Berliner Volk die Waffenvorräthe der Regierung, die von Tag zu Tag tiefer herabgezogen wird; viele Fürsten werden vielleicht der Reaktionspartei zugänglicher, und Oesterreich zerfällt in seinem Innern. Wo ist die Bürgerwehr, auf welche man zählen könnte, wo die Thatkraft, wie der Kampf sie erfordert! Jene vermag kaum ihre Straßen zu sichern, sie hat keine der Elemente in sich aufzuuehmen gewußt, welchen die Disciplin allmählich die Zügel über den Nacken geworfen, und welche sie zur Genossenschaft durchgebildet hätte; diese aber handelt ohne Einheit, wie an dem Mincio und in Dänemark. Man führt den Krieg wie in den neunziger Jahren, tiefe Taktiker am Schachbrett gegen rasche Naturspieler! Man verwechsle doch ja die deutschen Zustände nicht mit den französischen; hier kann in einem Tage eine Regierung zur Noth geschaffen werden, während in Deutschland sich eine Reichsregi erung -noch wird durchkämpfen müssen. Glauben Sie denn, daß Oesterreich sich rühren wird, wenn Rußland das noch vereinzelte Preußen angreift? Ja, wenn die Regierungen
eine Allianz schließen könnten, welche aber Stellungen voraussetzt, die jetzt nicht möglich sind. Wir sollten nicht so unaufmerksam auf gewisse Vorgänge sein und, ohne Vortheile daraus zu ziehen, sie an uns vorbeieilen lassen. —
Paris 22. Juni. Nach dem Antrag der Kommission in der Nationalversammlung wurde die Aufhebung des die Getränkesteuer betreffenden Dekrets vom 31. März mit großer Majorität und mit dem Zusatze genehmigt, daß die Aufhebung am 15. Juli eintreten solle. Die weitere Erörterung wurde auf den Antrag des Finanzministers bis Morgen ausgesetzt. Hr. Lagrange kündigte an, daß er im Nanieu der Clubs und der Arbeiter, die sämmtlich der Republik treu ergeben seien, die vollziehende Gewalt über die Maßregeln zu befragen wünsche, welche sie getroffen habe, um den gegenrevolutionären Umtrieben Einhalt zu thun, die der Namen Louis Bonapartes dencke. Er werde sie ferner fragen, welche Maßregeln gegen die Umtriebe des Auslands ergriffen worden seien, und was man zu deren Bekämpfung gethan habe. Der Finanz-Minister erklärte, daß die Regierung bereit sei, morgen auf die angekündig- ten Fragen zu antworten; so lange sie am Ruder sei, werde sie die Gesetze gegen die Verschwörer, gleichviel von welcher Seite diese kommen möchten, strenge vollziehen lassen.
Paris, 19. Juni. Ein gestern überall verbreiteter Anschlagzettel verkündigt, daß das Arbeiterbankett zu 5 Sous nun bestimmt am 14. Juli, dem Tage des Bastillesturms, Staat finden werde. Der Ort des Festes ist das Glacis der Fortifikationen von Bellevue bis Neuilly. Die Departements sind eingeladen — man rechnet auf 200,000 Theilnehmer. Man sagt, die Negierung wolle, um einen etwaigen Handstreich zu pariren, für diesen Tag Deputationen aller Nationalgarden von Frankreich zu einer Revue nach Paris berufen und so mit Inbegriff der Armee, der mobilen Nationalgarde und der Nationalgarde von Paris 200,000 Mann unter den Waffen in Revue passiren lassen.
Paris 22. Juni. Die Alpenarmee besteht aus 60 Bataillonen, 50 Schwadronen und einem starken Artilleriepark. Sie zählt im Ganzen 50,000 Mann, kann aber binnen 8 Tagen aufs Doppelte steigen.
Auch das Journal des Debats meldet, daß die französi- sche Regierung in Berlin Einwendungen gegen die Theilung des Graßherzogthums Posen gemacht habe.
Paris 22. J. Die linke Seite der Nationalversamm- lung soll dafür sein, den Präsidenten der Republik nicht durch das Volk, sondern durch die Vertreter erwählen zu lassen. Dies ist freilich sehr undemokratisch, aber man glaubt nur auf diesem Wege sich gegen alle Prätendenten sicher stellen zu können. — Der Vollziehungsausschuß macht bekannt, daß die Rekrutirung der Armee in den National- Werkstätten, die früher verschoben worden war, jetzt ihren Anfang nehmen soll. Jeder junge Mann von 17 bis 25 Jahren kann als Soldat eintreten; jedenfalls muß er die Werkstätte verlassen. In der Bekanntmachung heißt es: „Bis vor einiger Zeit waren die Nationalwerkstätten eine unumgängliche Nothwendigkeit; gegenwärtig hindern sie unbedingt die Herstellung des Gewerbfleißes und der Ordnung. Es ist daher im dringendsten Interesse der Arbeiker
Fortsetzung in der Beilage.