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auf dessen besonderen Wunsch und ohne mich für eine staatsmännische Verfolgung des Princips ausgesprochen zu haben, meine deßhalbigen Begründungen schriftlich mitzutheilen. Noch heute ist es bei aller Achtung vor der anderen Meinung meine, nach wiederholter gewissenhafter Prüfung feststehende, Ueberzeugung, daß das Standesprincip unserer Verfassungs-Urkunde, sofern man sie nach den Regeln juristischer Interpretation auslegt, zu Grunde liege *), und grade deßhalb hielt ich mich verpflichtet, zu der in meinem jüngsten Aufsatze bezeichneten Umgestaltung des Stände-Jnstituts zur Sicherung des anerkannten demokratischen Princips anzuregen, damit, wie ich mehrfach in meinem Aufsatze andeutete, die Ursache schwerer Kämpfe, worin, wie ich dafür halte, auf der anderen Seite die Stärke der politischen Gründe stand, in Zeiten beseitigt, und wir endlich einer friedlichen Entwickelung unseres politischen und socialen Lebens zugeführt werden. Lediglich aus dieser patriotischen Absicht entstand mein Aufsatz; ich konnte dabei den durch große Ereignisse begründeten Sieg des demokratischen Princips überall nicht als eine Tücke des Schicksals betrachten, freue mich desselben vielmehr in der Hoffnung, daß unter dessen Leitung, so Gott will, unser Vaterland glücklicher werde, und gedenke auch jetzt in der mir gestatteten öffentlichen Wirksamkeit anspruchlos meine schwache Kraft nach dem Maße meiner Erkenntniß demselben zu weihen. Schließlich habe ich noch an den Fragsteller die Bitte, daß er sich nenne und ehrlich, wie ich hier gethan, über die Motive seiner Frage ausspreche, die durch ihre Fassung leicht den Argwohn beabsichtigter Verdächtigung erwecken könnte.
Marburg, den 10. Juni 1848.
Fr. Zahn.
Antwort.
In Beziehung auf die Anfrage in No. 21. in Betreff des technischen Beamten Wilhelmi ist der Redaktion
*) Die „reinwissenschaftliche" Begründung dieser Ansicht würde dem Verfasser doch sehr schwer werden. Unseres Erachtens reichen alle „Regeln juristischer Interpretation" dazu nicht aus; nur durch „Interpretations-Maßregeln," wie ein geistreicher Druckfehler in dem bekannten Ob. App. Gerichts-Erkenntnisse in der Marburgcr-Dissidcnten-Sache treffend besagte, sowie durch einige andere Kunstgriffe war das Standesprincip und resp, die Ausschließung des Herrn von Waitz zu ermaßregeln.
Anm. d. R.
von sehr schätzbarer Hand briefliche Auskunft zugegangen, aus der wir unter ergebenstem Danke an den Einsender Folgendes entnehmen:
„Wilhelmi war Saliyeninspektor in Nauheim, der tüchtigste Salinist in unserem Lande, und wirkte unendlich thätig und vielseitig, bis er in Folge der---geführten gerichtlichen Untersuchung auf vier Jahre zur engsten Haft verurtheilt wurde, welche er im Castell zu Cassel zuzubrachte. Der Himmel hat seinen Geist und Körper während dieser furchtbaren Zeit beschützt, W. ist — Dank sei dem damaligen menschenfreundlichen Castell-Commandanten'. — gesund und noch sri'sch aus der Haft gekommen, und lebt gegenwärtig in Salzungen (Herzogthum Sachsen- Meiningen) in thätiger Beschäftigung und wohlthätiger Wirksamkeit, aber ohne Anstellung und feste Versorgung. Nicht er allein, sondern alle seine Freunde im In- und Auslande haben sich die erdenklichste Mühe gegeben, die Wiederanstellung W's. in unsrem Lande zu bewirken, aber leider immer ohne Erfolg, ungeachtet keiner unsrer Salinenbeamten ihn ersetzen kann, und er auch für den Berg- und Hüttenbau so unendlich viel Gutes wirken könnte. Der gegenwärtige Vorstand des Finanzministeriums kennt W. ganz genau und wird gewiß diese Gelegenheit nicht vorbeigehen lassen, durch dessen Wiederanstellung unserem Vaterlande einen nützlichen Dienst zu erweisen. Mögtc dies bald geschehen."
Zugleich wird von demselben Herrn auf die geringe Anzahl tüchtiger d. h. arbeitstüchtiger Männer in unserer gegenwärtigen Stände-Versammlung aufmerksam gemacht und daran der Wunsch geknüpft, daß „einzelne Mitglieder aus wahrhaft patriotischem Sinne und Gefühl tüchtigeren, für die betreffenden Ausschüsse so hochnöthigen Männern von Intelligenz und gediegener Kenntniß Platz machen mög- ten." Wir können uns diesem Wunsche nur anschließen. Was noch vor Kurzem genügte, um die Anerkennung des Volks in hohem Maße zu verdienen, eine tüchtige Gesinnung und Charakterfestigkeit: das allein reicht jetzt nicht mehr aus, um mit dem Erfolge in der Ständekammer einen Platz einzunehmen, den die gegenwärtigen Verhältnisse verlangen. Es soll jetzt eine Umgestaltung vieler Verhältnisse erzielt, es müssen neue Grundlagen des staatlichen Lebens gewonnen werden, und dazu gehört Klarheit in den Principien, genaue Kenntniß des Bestehenden, schöpferische Kraft und gesetzgeberisches Talent.