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halten haben, und ihr erster Ausspruch die von dem ganzen deutschen Volke proclamirte „Volkssouveränetät" ist; sollten wir dies dazu benutzen, um uns wieder in unnatürliche Lagen zu versetzen, unsre Volkssouveränetät in der Person eines deutschen Kaisers zu begraben? Und gar eines erblichen Kaisers! Wahrlich, die dem Volke nicht mehr zu nehmenden und abzusprechenden Rechte, die uns denn auch in dem Entwürfe großmüthig zugestanden werden, das ist der Firniß, das die neue Schnitzelei, womit man das alte Kaisergespenst verjüngen will! Hätten noch die Siebenzehn einen wählbaren Kaiser vorgeschlagen! Aber so viel politische Unterscheidungsgabe besaß man doch noch, uns keinen „wählbaren" Kaiser für etwa 4 Millionen jährlich vorzuschlagen, da wir ja mit einem von uns selbst gewählten Präsidenten, vieler anderer Vorzüge nicht zu gedenken, ganz dasselbe bezwecken, und um wie viel billiger! Ueberhaupt hat Herrn C — ch's Lösung des Eiempels, die „Civilliste des Kaiser's betreffend, uns nicht wenig gewundert. Hat also die politische Rechenkunst keine Fortschritte gemacht, sieht sie noch durch die alten Brillen? Also 4 Millionen aus einer Tasche nehmen, um sie in die andere zu stecken, oder auf Deutsch — „die Ersparnisse, die durch ein Bundesreich gemacht, schnell dem neugebackenen Kaiser zuwerfen, dem Volke aber, das von Gottes und Rechtswegen die nächsten Ansprüche darauf hat, dafür einen „35ften Fürsten" austischen? Sind das die Früchte des Weltumschwungs? „Weg mit aller Halbheit!" Das rufen auch wir, und wenn dann, was Herr C—ch aber nur mit Angst zu befürchten scheint, wirklich einzelne Staaten in Nachahmung der Gesammtregierungsform sich in dem Stande fühlen, ihr Glück durch eine volksfreie, republikanische Regierungsform zu sichern, wohlan denn! Es wäre der Sieg der Vernunft, des menschlichen und natürlichen Rechts, über das die Welt in Ketten und Abhängigteil fesselnde, historische Recht. Wir für unsre Per- son glauben indeß, daß in einem Bundesstaat die Regierungsform einzelner Länder verschieden von der Gesammt- regierungsform sein könne (um so mehr, wenn die Basis,
vielmehr wird die gesunde Vernunft nur dann dauernd und wahrhaft vernünftig zu bauen und zu schaffen vermögen, wenn sie den historischen Boden, die geschichtlich überkommenen Verhältnisse, nicht aus den Augen verliert. Ein gesundes Volks- und Staatsleben ist ein wachsender, treibender Organismus, kein theoretisches Gedankenspiel. Anm. d. R.
worauf sie stehen — die Verfassung — die nämliche ist), freilich aber auch nur so lange, bis das einzelne Land diesem Zustande der „Halbheit" (hier der constitutionell- monarchischen, die ja doch nur Vermittelung ist) entwächst und dann die Hülle abstreift, um würdig im Gefolge der Gesammtheit zu erscheinen. Es ist uns hoffentlich gelungen, die Unthunlichkeit eines Kaisers dargethan zu haben; erlauben wir uns, dies noch schließlich aus Herrn C—ch's Gründen zu bestätigen. „Man sagt, ein kräftiger Kaiser sei der Freiheit gefährlich" und da meint Herr C—ch denn, „ein Volk mit freier Presse und Volksbewaffnung dürfe sich seine Freiheit nicht nehmen lassen, sonst fei es derselben nicht werth." Sind das also die Aussichten, die uns die Freiheit bietet, und darum sollen wir uns einen Kaiser geben lassen, um statt unsere Freiheit in Ruhe und Frieden zu unserm und der Welt Glück zu genießen, wir nur für sie fürchten und uns zu ihrer Vertheidigung gerüstet halten müssen? Bewahre Gott dafür! Haben wir keinen Kaiser, brauchen wir auch die Befürchtung „wegen Auflehnung einzelner Fürsten gegen das Reichsoberhaupt" nicht zu befürchten. Man könnte uns antworten, dasselbe gilt auch in Bezug auf einen Präsidenten. Freilich, aber wenn dann noch ein Fürst (!) sich zur Auflehnung geneigt fühlen mdgte, wird er den Unterschied einer Auflehnung gegen den Kaiser oder gegen die Volks- souverainetât wohl erst erwägen. Sodann ist zu 3. der C—ch'schen Gründe die Umgestaltung der Dinge nicht eingetreten, und das Blut so manches Edlen vergossen worden, um uns zu Glück und Heil in die alten Verhältnisse von vor 1 8 0 6, und damit, wenn auch nur Namen und Form nach, in die Zopfperioden zurückzuführen. Nein! der Fortschritt ist die Losung des Tages, er hat den Sieg über die Finsterniß errungen, und wenn ihm und seiner Entwickelung auch wirklich einige, und selbst alle Territorial- Fürsten zum Opfer gebracht werden, ist das nicht wieder ein Fortschritt der Vernunft? Auch wir gehören nicht zu Denen^ die da meinen und die Meinung gern verbreiten wollen, daß eine Residenzstadt durch Uebergang zu einer andern als der monarchischen Regierungsform benachtheiligt würde (und hierin stimmen wir mit Herrn C—ch überein, mit dem Unterschied jedoch, daß er dabei von der Jnstitui- rung eines Kaisers, wir von der einer volksfreien Regierung ausgehen): die vollziehende Gewalt, die höchsten Behörden, würden ja vorzugsweise dort ihren Sitz behalten.