Hessische Zeitung.
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Sonnabend, den 10. Juni.
1848.
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Einige Bemerkungen über das Forstwesen in Kurhessen.
Mit Einführung der Constitution in Kurhessen im Jahre 1830 gab sich der größle Theil der kurhessischen Forstleute der damals nicht unbegründeten Hoffnung hin, daß auch in ihrem Fache nunmehr wohlthätige Reformen eintreten würden, wie dieß schon längst der Standpunkt der Forstwissenschaft verlangte. Auch hatte es anfänglich in der That den Anschein, als ob das herkömmliche, aber schon lange veraltete System, welches noch aus einer Zeit stammte, wo Forstwissenschaft und Jägerei identisch waren, fallen würde. Wie im Militair, so waren noch mehr im Forstfache adelige Herren die Personen, welche vorzugsweise zu den höhern Stellen verwendet wurden. Junge Adelige, die kaum die Elemente der Forstwissenschaft überwunden hatten, wurden zu sogenannten Forstjunkern gemacht und, nachdem sie als solche eine Zeitlang die Jagd erercirt und einigen Forst- bereifungen beigewohnt, für vollkommen fähig gehalten, als Forstmeister u. s. w. aufzutreten. Das System der Forstjunker verschwand seit 1831 eine Reihe von Jahren hindurch, man glaubte schon, die jungen Forstleute würden nun ihrer Fähigkeit und ihrem Dienstalter gemäß, wie es sein sollte, befördert werden. Allein man täuschte sich hier wie anderwärts. AUmählig wurde man wieder hier und dort mit einem Forstjunker überrascht. Doch sah man dies zunächst von der besten Seite an, wähnend, es sei lediglich ein Titel, womit der Landesherr mehrere junge Adelige bedacht habe. Diese günstige Auslegung wurde indessen bald beseitigt, als man die traurige Erfahrung machte, daß solche Forstjunker wie ehemals anderen bürgerlichen Forstmännern vorgezogen wurden, obgleich, wie man ,'wohl nach
weisen kann, unter den letzteren sich viele befanden, welche den begünstigten Forstjunkern nicht allein an Kenntnissen und praktischer Tüchtigkeit weit überlegen, sondern auch in Bezug auf Dienstalter weit voraus waren. Solches konnte den größeren Theil des Forstpersonals nur mit Unmuth erfüllen. — Früher mußte ein Jeder, welcher sich dem Forstfach widmen wollte, lange Zeit im Jägercorps dienen, worin freilich die Forstjunker, damals wie jetzt, eine Ausnahme bildeten. Nach Einführung der Constitution aber hatten die angehenden Forstleute, gleich den übrigen Bürgern, ihrer Militairpflicht auf die eine oder andere Weise Genüge zu leisten, so daß der Militairdienst als solcher keine Ansprüche mehr auf Beförderung im Forstfache begründete. Dies konnte, wie Jeder einsehen wird, nur von den wohlthätigsten Folgen für die Forstwissenschaft sein, und war auch das erste, was geschehen mußte, wenn eine höhere Ausbildung der Forstmänner Raum gewinnen sollte. Der alte Zopf kam aber auch in dieser Beziehung wieder zum Vorschein. Wer jetzt nicht im Jägercorps gedient hat, muß darauf gefaßt sein, sein Leben lang Forstaufseher zu bleiben, mag er auch in theoretischer und praktischer Hinsicht die schönsten Kenntnisse besitzen. Es liegt auf der Hand, daß ein Militairdienst in der Art einen zerstörenden Druck auf das Forstwesen ausüben muß. Der schlechteste Forstpraktikant kann es jetzt so weit bringen als der beste, wenn jener als Soldat gedient hat, dieser aber nicht. Es hat aber zweifellos die Forstwissenschaft mit dem Militair- wesen nicht mehr Gemeinschaft als die Jurisprudenz oder Finanzwissenschaft. — Man weiß, daß das Forstfach einen ziemlichen Ueberfluß an Candidaten besitzt. Auch dies rührt zum Theil von dem eben erwähnten Uebelstande her. Bekanntlich wurden früher die Söhne von Forstleuten,