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Neue

Hessische Zeitung.

JV' 94. Sonnabend, den 3. Juni. IS IS»

Die Neue Hessische Zeitung erscheint bogenweise wöchentlich 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends. Der Abonnementspreis beträgt 25 Sgr. für das Quartal, wofür alle kurhessischen Postämter und Buchhandlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. Die im Monat März erschienenen Nummern werden den Abonnenten gratis geliefert.

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Ueber die Noth der arbeitenden Klasse.

Unter der obigen Aufschrift kommt in der Nr. 14 dieses Blattes ein Aufsatz aus Schlüchtern vor, der, neben manchem sehr Beherzigungswerthen, auch die Behauptung enthält, daß in mehreren Landestheilen die Gebühren der Gerichts- und Renterei-Erecutanten noch viel zu hoch seien, und daß durch diese hohen Gebühren die Noth und Ar­muth der ohnehin schon in ihren Vermögensverhältnissen zurückgekommenen Zahlungspflichtigen nur noch mehr ver­größert werde. Die Thatsache ist, leider! an und für sich richtig; allein, meiner Ueberzeugung nach, kann auch durch die bloße Herabsetzung der Ereeutanten-Gebühren nichts, wenigstens nichts Wesentliches und Nachhaltiges, für die Hebung und Verbesserung des gesunkenen Wohlstandes un­serer arbeitenden Klassen gethan werden. Die Sache er­fordert eine viel radikalere Kur, wenn dem Uebel der um sich greifenden Verarmung wirksam vorgebeugt werden soll. Das Gefühl und der Sinn für Recht und Ehre müssen unter den Leuten wieder geweckt und gehoben werden, damit sie ihren Zahlungspflichten schon um des Rechts und der Ehre willen lind ohne Zwangs maßregeln Nachkommen, nub damit wieder, wie bei unsern Vorfahren, die Auspfändungen zu den höchst seltenen und für entehrend gehaltenen Ausnahmen gehören. Daneben müssen aber auch den Leuten die Gelegenheit und die Mittel geboten sein, wie sie, ohne in die Hände ververblicher Wucherer zu fallen, in Fällen augen­blicklicher Entblößung von Zahlungsmitteln sich Vorschüsse, Darlehen alsbald und ohne große Schwierigkeiten ver­schaffen können. Sind erst einmal diese beiden Voraus­setzungen in die Wirklichkeit übergegangen, dann wird man

nicht mehr nöthig haben, das Drückende der Ereeutanten- Gebühren zu beklagen, die Zwangspfändungen selbst werden dann aufhören, oder doch wenigstens nur noch sehr selten vorkommen, und hiermit also auch die Gebühren für solche Pfändungen von selbst verschwinden. Während einer mehrjährigen Dienstführung als Rentereibeamte habe ich eS mir zur Aufgabe gemacht, auf Verminderung der Auspfän­dungen hinzuwirken und auf Mittel zu denken, wie die Anwendung dieser traurigen und namentlich für die Rente- reien sehr lästigen Amtsbefugniß möglichst entbehrlich ge­macht werden könne. Nach den gemachten Erfahrungen bin ich nun zu der Ueberzeugung gekommen, daß durch Bildung von Gemeinde-Vereinen gegen den ge­hässigen Geldwucher und für Errichtung von Orts-Sparkassen, in der Weise, wie der nachfolgende Entwurf zu den Statuten näher ergibt, wenn auch der in Rede stehende Zweck nicht ganz erreicht, doch wenigstens in der besprochenen Richtung sehr viel Nützliches geleistet werden würde. Es ist deshalb mein Wunsch, daß ein kompetentes Publikum diese meine Ansicht prüfen und das darin etwa enthaltene Nützliche und Brauchbare zur Ausführung bringen möge.

Statuten

zur Bildung von Gemeinde-Vereinen gegen den jüdi­schen Geldwucher der Christen und Juden und zur Errichtung örtlicher Sparkassen.

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Jeder Gemeinde - Angehörige, sowie jeder Fremde, welcher in der Gemeinde wohnt, kann Mitglied des Vereines werden. Von dem Augenblicke an, wo ein Solcher seine»