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rung her gebotenen durchgreifenden Reformen der betreffenden Institutionen im Geiste des jetzt fürstlich anerkannten demokratischen Princips gelangen wir auf den Standpunkt eines freien Volksstammes. Trachten wir in diesem Sinne vor Allem nach der Reform des Instituts der Landstände und das klebrige wird uns von selbst gegeben werden. Jeder Aufschub scheint mir hier gefährlich, und schwere Verantwortung würde Regierung und Stände treffen, wenn sie den günstigen Zeitpunkt zur Legung dieses politischen Grundsteins vorübergehn ließen. Daran könnte sich ein Principien - Kampf entwickeln, der unheilvoller wäre, als der, welcher aus den zweideutigen ^Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde entbrannte. Die Beschlüsse der deutschen National-Versannulung scheinen mir hierbei in keiner Weise präjudiziell; dieselben werden mehr kaum gewähren und mit weniger dürfte sich das Hessische Volk nach seinen klar ausgesprochenen und höchsten Orts anerkannten Freiheits- bedürfttissen nicht begnügen.
Marburg. Fr. Z a b n.
Warum findet der Neichsverfafiungs-Ent- wurf der 17 Vertrauensmänner so wenig Beifall?
Weil es uns an Consequenz und Entschiedenheit mangelt. Nachdem ein großer Wurf uns gelungen ist, haben wir weder den Muth, bis zum äußersten Ziel fortzuschreiten, noch da Halt zu machen, wo Erfahrung und besonnene Neberlegung es gebieten. In ächt deutscher Manier wollen wir zwischen konstitutioneller Monarchie und Republik vermitteln, und intern es uns auf der einen Seite um eine hessische, waldeckische, schwarzburg-ru- dolstädtische Staaten - Individualität leid thut, können wir doch auf der andern das Gelüste nach dem Apfel der republikanischen Eris nicht unterdrücken. Weg mit aller Halbheit! Entweder konstitutionelle Monarchie nach dem Verbilde Englands, oder Republik nach dem Nordamerikas. Eine republikanische Reickrsverfassung aber über monarchische Terntorial-Velfassungeu ist eine Halbheit, eine Jucon- sequenz. Solche künstliche Zustände tragen den Keim des Todes in sich *); zum Erperimentiren aber ist die Zeit
*) Wir sind umgekehrt der Meinung, daß die Bestellung eines
zu ernst, und der Stoff zu kostbar. Bei einer republikanischen Reichsverfasfung mit einem Parlament, das die Fülle der gesetzgebenden Gewalt, und einem Präsidenten, der außer der Exekutiv -Gewalt, höchstens ein suspensives Veto hat, werden unsere Territorial - Fürsten mit ihrem Antheil an der Gesetzgebung in ihren Staaten, mit ihrem prunkvollen Hofstaate in der vollen. Coiffure des ancien régime leicht als kostspielige und nutzlose Antiken, oder wohl gar als lästige Hemmungs-Werkzeuge der Staats- Maschine angesehen werden. Selbst bei dem ungebildeten Manne wird sich alsdann die Ansicht Geltung verschaffen, daß, wenn die wichtigsten Reichsgesetze erlassen und die folgereichsten Beschlüsse für das Wohl und Wehe von ganz Deutschland ohne Fürsten ausgeführt werden können, die Fürsten der einzelnen deutschen Staaten nur eine überflüssige Landesbürde sind. Will man also eine republikanische Reichsverfassung: so müssen, ganz nach dem Muster von Nordamerika, auch die einzelnen deutschen Staaten eine ähnliche Verfassung haben. Hält man aber eine solche republikanische Verfassung für nicht zeitgemäß, und unserm Volke nicht angemessen, so sei man konsequent und stimme für eine monarchische Reichsverfassung und einen erblichen Kaiser. Die meisten ehrlichen Gründe, welche gegen die erbliche Kaiserwürde erhoben sind, dürften unerheblich sein. Man sagt: 1) Ein kräftig er Kaiser ist der Freiheit gefährlich; aber ein Volk, welches Preßfreiheit und Volksbewaffnung hat und sich die Freiheit rauben läßt, ist dieser Freiheit wahrlich nicht werth. 2) Unter einem schwachen Kaiser, fürchtet man, würden die einzelnen deutschen Fürsten leicht den Gehorsam verweigern, ja wohl gar, wie zur Zeit des heil. römischen Reichs, sich wider das Oberhaupt empören. Bei einer Bundesarmee aber, welche etwa aus einer Bundes-Zollkasse besoldet würde, stehen den einzelnen deutschen Fürsten keine stehenden Heere zu Gebote; auch dürfte ihnen schwerlich, wie zur Zeit des westphälischen Friedens, das Recht gewährt werden, mit auswärtigen Mächten Bündnisse zu schließen. 3) Man sagt, die Territorial-Fürsten würden unter einem Kaiser
Kaisers in diesem Augenblicke eine künstliche, bloße Verstandes- Schöpfung sein würde, wie wir das in Nr. 19. d. Bl. ausführlich entwickelt haben. Freilich würden wir die Herstellung einer „Republik nach dem Vorbilde Nordamerikas" noch für viel willkürlicher halten, wie wir überhaupt für keine Staatseinrichtüngen nach beliebigen Vorbildern sind. A. d. R.