Hessische Zeitung.
â SS.
Sonnabend, den 27. Mai.
1818.
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Ein Wort über die „Garantie und Organisation der Arbeit durch den Staat" zumal an meine lieben Mitbürger aus dem Arbeiterstande.
Die Frage, wie der zunehmenden Verarmung eines großen Theils der Staatsbürger, namentlich der arbeitenden Klassen, entgegenzutreten und abzuhelfen sei, beschäftigt ihrer Wichtigkeit und Dringlichkeit wegen mit Recht nicht nur die Regierungen, sondern auch eine Menge Privatpersonen, namentlich Gelehrte. Viele meinen auch, es sei ihnen die Losung dieser äußerst schwierigen Frage vollständig gelungen, und sind von der Untrüglichkeit des von ihnen aufgefundenen Heilmittels so fest überzeugt, daß sie Zeter und Wehe über die Regierungen und Privatpersonen schreien, welche diese Untrüglichkeit bezweifeln, und nicht sogleich den ganzen Staat darnach reformiren wollen. Haben wir doch Alle kürzlich die Behauptung eines gelehrten Professors gelesen, „daß, ehe ein Jahr vergeht, jede Regierung gestürzt sein wird, welche es unterläßt, die Arbeit zu garantiren." Sehet wohl zu, liebe Mitbürger, ob die vorgeschlagenen Veränderungen, welche als unfehlbare Heil- minel der gegenwärtigen Nothzustände angepriesen werden, das wirklich leisten können, was ihre Urheber in der redlichsten Absicht Euch versprechen, und ob es nicht goldene Berge sind, die in der Wirklichkeit wie Seifenblasen zerplatzen.
Betrachten wir ein Mal was es denn eigentlich heißt, die Regierung solle die Arbeit garantiren, der Staat solle allen Arbeitern, Handwerkern, Fabrikanten, Künstlern, Gelehrten die Arbeit verbürgen. Da Niemand verhindert ist, so viel zu arbeiten, als er Lust hat, da der Schuhmacher
so viel Schuhe, der Uhrmacher so viele Uhren, der Seifensieder so viele Seife, der Maler so viele Gemälde machen kann als er will, und hierzu keine Erlaubniß oder Garantie nöthig ist, so bezieht sich die „Garantie der Arbeit" offenbar nicht auf das Arbeiten, sondern auf den Absatz der verfertigten Arbeit, und die Garantie der Arbeit heißt also: der Staat soll jedem Arbeiter verbürgen, daß seine Arbeit stets Absatz findet und gut bezahlt wird, und wenn die Arbeit, welche er gelernt hat, etwa keinen Absatz finden kann, soll der Staat ihm eine andere Arbeit verschaffen. Dies wäre eine schöne Sache, allein es ist leicht zu begreifen, daß der Staat dieses beim besten Willen so nicht ausführen kann. Betrachtet nur ein Mal die einzelnen Gewerbe. Der Uhrmacher reparirt entweder beschädigte Uhren oder er verfertigt neue Uhren: kann der Staat ihm verbürgen, daß er beständig hinlänglich mit Reparatur beschädigter Uhren beschäftigt sein, oder daß er stets Abnehmer für seine neu angefertigten Uhren finden werde? Soll der Staat etwa am Ende jedes Jahres die unverkauften Uhren annehmen, und einen Uhrenhandel anlegen? Ebenso springt es in die Augen, daß der Staat keinem Schirmmacher garantiren kann, daß alle Schirme, die er macht, ihm abgekauft, keinem Maler, daß alle Gemälde, die er anfertigt, Liebhaber finden, keinem Schriftsteller, daß alle seine Manuscripte einen Verleger, keinem Buchhändler, daß alle Bücher, die er druckt, Käufer finden, keinem Seifensieder, daß seine Seife immer Abnehmer haben, keinem Schuhmacher, daß ihm nie die Bestellungen fehlen, keinem Frachtfuhrmann, daß er stets Güter zu verfahren haben, keinem Weißbinder, daß er jeden Tag beschäftigt werde. Mit einem Wort, es ist geradezu un-