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Nachdruck anzurathen, was in einer Redactions-Note nur leise angedeutet worden ist? Herr Zahn ist sicherlich scharfsichtig und unbefangen genug, um die gänzliche Unfähigkeit der meisten Fuldaer Abgeordneten zur Vertretung ihrer Conimittenten einzusehen; auch kann ihm nicht entgangen sein, wie die Anträge und Abstimmungen der Herren Krauß ic. von der Art waren, daß sie — statt Billigung zu finden — nur Unwillen und Widerwillen erregen konnten: warum schweigt er denn von diesen Dingen? C.
Durch die Abreise der Herren Schwarzenberg, Henkel und Bergk nach Frankfurt ist die Ständeversammlung noch mehr verwaiset, als sie es in Betreff der Arbeitskräfte schon war. Hinsichtlich des von den Städten des Schwalmbezirkes gewählten Ob. G. Raths Werthmüller wird eben- wohl der Satz Anwendung leiden, daß Niemand zweien Herren dienen kann, denn Herr Werthmüller ist gleichfalls in Frankfurt. Wäre es daher nicht wünschenswerth, wenn einige neue Wahlen veranlaßt würden? Die Verhandlungen in Frankfurt werden voraussichtlich nicht so bald beendet werden, daß nicht eine Ergänzung unserer Stände- versammlung dringend erforderlich wäre. Ueberhaupt begreift man nicht, warum nicht Mehrere der unter ganz andern Verhältnissen gewählten Herren längst eingesehen haben, daß sie ihre Stelle nicht mehr ausfüllen können und daß sie dem ganzen Lande einen wahren Dienst erweisen würden, wenn sie Andern Platz machten. Jeder Tag muß ja die Ueberzeugung gewähren, daß es sich gegenwärtig um ganz andere Dinge handelt, als vor einem halben Jahr *). F-
Man vermißte bisher in unsern öffentlichen Blättern den Wunsch der Wiederanstellung des ausgezeichneten technischen Beamten Wilhelmi, früher zu Nauheim. Erinnert sich Niemand dieses Mannes? H.
*) Auch von anderer Seite sind uns ähnliche Anregungen zugegangen. Als Kandidat für Hanau wird dabei der Ob. G. Rath von Meibom bezeichnet, der uns persönlich als ein freifinni- gcr Volksmaun und tüchtiger Jurist bekannt ist und der auch in der Gesetzgebungs-Kommission ganz an seinem Platze sein würde. Hinsichtlich der nach Frankfurt Abgegangenen bemerken wir noch, daß Herr Henkel von Zeit zn Zeit hierher zu kommen und solcher Gestalt einigen Ständesitzungen mit beizuwohnen gedenkt.
A. d. R.
Wir bringen die vor längerer Zeit angeregte Aufhebung des §14 des Staatsdienstgesetzes hiermit in Erinnerung. D. R.
In der Hauptstadt eines gewissen Landes soll der zweite Prediger der Hofgemeinde gleich bei seiner Ernennung von den geistlichen Amtspflichten ' losgesprochen worden sein, um sich ganz der Erziehung eines eben so zahlreichen als anspruchvollen, nicht seines eignen, Kinderkreises widmen zu können. Dafür belohnt ihn dann, neben freier Tafel, der kirchliche Gehalt von jährlich achthundert Thalern, von welchen er jedoch ein hundert und fünfzig an einen jüngern Geistlichen abgeben muß, welcher, vermöge ausdrücklicher Einwilligung der obern Behörde, in allen Aufgaben jener Predigerstelle ihn vertreten darf. Ist das wirklich so, oder nur böslich ersonnen? — 8.
Denique censeo, schließlich bemerken wir noch, daß die unverzeihliche Saumseligkeit der Post hinsichtlich der Anbringung von Briefkasten in den verschiedenen Stadttheilen, sowie der Mangel einer Stadtpost aufs nachdrücklichste zu rügen sei. Herr R. Mohl sagte zu Frankfurt, die Thurn- und Tarische Post sei ein sch.....*).
*) Wir erhalten so eben eine Mittheilung über diesen Gegenstand, können dieselbe aber um deßwillen nicht vollständig abdrucken lassen, weil es dazu ein Mal an Zeit und Raum gebricht und weil sodann der Artikel (obwohl von schätzbarer Hand herrührend) nicht als eine officielle Erklärung auftritt. Wir entnehmen daraus aber Folgendes:
Der Vorwurf der „Nachlässigkeit" sei ungegründet. Im Posthause sei der „auf Betreiben Robert's am 13. October 1842 eingezogene Briefkasten" schon am 14. April d. I. und zwar nicht erst in Folge des Artikels in Nr. 3. d. B. wiederhergestellt worden; ein im Anfänge deö Jahres 1842 ausgearbeiteter Plan zur „Anbringung von Briefkasten in den vom Posthause entlegenen Stadttheilen," habe aber „wegen der schon damals von der Weisheit Robert's erkannten Gefährlichkeit des vorhandenen einzigen Briefkastens im Posthause" wieder aufgegeben werden müssen. Die Postverwaltnng habe indessen „nunmehr das Ihrige dazu gethan, daß das Publikum baldigst eine allen gerechten Anforderungen entsprechende Einrichtung erhalte," doch sei die Genehmigung der Staatsregierung dazu erforderlich. R. Mohl habe in Frankfurt die Aufhebung der „miserablen" Thurn- und Tarischen Postverwaltung beantragt; der von ihm gebrauchte Ausdruck sei aber mindestens auf die Postver Wallung innerhalb Kurheffens nicht am Platze und folglich auch nicht der Refrain des Herrn „Fr." —
Wir danken und werden Fr. zu einem vierzehn tägigen Waffenstillstände nöthigen. A. d. R.
Redakteur Fr. Oetker. — Druck und Verlag von Theodor Fischer in Cassel.