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Recht der bloßen Meinungsäußerungen über meine Leistungen oder Fähigkeiten rc. streitig mache. Hinsichtlich der erwähnten Punkte nun kann ich mich bei der obigen Erklärung des Herrn Wiedemann noch nicht sofort beruhigen. Ob seine Behauptungen und Verneinungen auf Wahrheit beruhen, kann ich natürlich nicht wissen: ich muß darüber das Urtheil und weitere Zeugniß Derer, welche die fragliche Rede mitangehört haben, abwarten und mir erbitten. Gefetzt aber auch, Herr Wiedemann habe nur Das gesagt, was er als möglicher Weise Gesagtes nachgibt, wie und womit gedenkt er's dann zu rechtfertigen, daß er mir vorgeworfen, ich habe die betreffenden Männer „dem öffentlichen Unwillen gleichsam als Zielpunkt hingestellt oder denunciirt?" Wo und mit welchen Worten habe ich dies gethan? Herr Wiedemann antwortet vielleicht, er erinnere sich nicht genau mehr rc., wie er sich ja auch nicht einmal der fraglichen Namen noch bestimmt erinnert (die Herren von Motz und Schmidt habe ich gar nicht genannt); allein dann frage ich, wie kann man in Volksversammlungen und bei Gelegenheit der fraglichen Art von Dingen reden, deren man sich nicht genau erinnert und die so leicht mißdeutet werden können? Wie mogte Herr Wiedemann überhaupt den Ausdruck „denunciiren" gebrauchen, einen Ausdruck, mit dem man Dinge der gehässigsten Art zu bezeichnen pflegt? Und wie kann man Jemanden „dem öffentlichen Unwillen denunciiren," der längst dem öffentlichen Unwillen in vollem Maße verfallen war? Oder sollte Herr Wiedemann wirklich nicht gewußt haben, daß die betreffenden Herren schon lange ein Gegenstand des öffentlichen Unwillens waren? und zwar in einem Grade, daß meine Anregung ihrer Entfernung rc. nicht als „Denunciation," wohl aber als eine Genugthuung für das verletzte Rechtsgefühl angesehen worden ist? —
F r. Oetker.
Anfragen, Rügen und Wünsche.
Der berüchtigte Revers des vorhinnigen Oberbürgermeisters Arnold ist noch immer nicht veröffentlicht worden, warum geschieht das nicht?
venigue censeo, schließlich bemerken wir noch, daß die unglaubliche Lässigkeit der hiesigen Postanstalt in der Anbringung von Briefkasten auf das nachdrücklichste zu rügen sei. Herr Robert Mohl sagte zu Frankfurt, die ....
Entgegnung.
In Nr. 14 Seite 108 dieser Zeitung ist ein kurzer Aufsatz, überschrieben „Schulwesen" und unterzeichnet „Str." enthalten, in welchem ein Lehrer in einer kleinen Landgemeinde durch den Ortsvorstand derselben als höchst pflichtvergessen bezeichnet wird. Auf diesen Artikel, dem man beim Durchlesen schon anmerkt, 'daß er aus bitterem Haß und unreinen Gesinnungen hervorgegangen ist, entgegne ich vorläufig, daß dem Verfasser die Controle bei dem Schulunterrichte ganz unbekannt sein muß, ohnehin aber auch ihm jedes Urtheil als Laien abgeht. Da mir der Verfasser auf Privatwegen bereits genannt worden war, woraus hervorging, daß meine Person gemeint sein sollte, obgleich nur einiges Aeußere des fraglichen Artikels und nicht das Lügenhafte desselben, eine Bezugnahme auf meine Verhältnisse hat, so mußte ich mich an die Redaktion um o ffi c i e l l e Angabe des Namens wenden, um meine Rechtfertigung öffentlich darlegen zu können.
Lohne. Heuser.
Briefkasten und Briefwechfel.
M. E. zu M. Kann als zu gedehnt und wegen Mangels an Raum vorläufig keine Aufnahme finden. — Z. zu M. Frühere Zusagen rc. hinderten den früheren Abdruck. Uebrigens freundlichen Gruß! — R. zu H. äußert sich über die in Nr. 16 d. Bl. angeregte Aufhebung oder doch zeitgemäße Abänderung des Regierungsbeschlusses vom 17. März 1847. Wir müssen die Ausführung gleich mehreren ähnlichen wegen Mangels an Raum zur Seite legen, können aber versichern, daß der betreffende Gegenstand gehörigen Orts ins Auge gefaßt werden wird. — v. M. zu Ob. In solcher Ausdehnung kann der Aufsatz nicht zum Abdruck kommen; will der geehrte Herr Vers, die Mittheilung der Hauptgedanken gestatten? — Br. zu Gud. Die Zusendung wird baldigst berücksichtigt werden; wegen des besondern Abdrucks ist sich an den Herrn Verleger nach erfolgter Ausgabe des Blattes zu wenden, da in der Regel solche Abdrücke nicht gegeben werden. — Herr B. dahier erhebt die Frage: Mögte eS nicht gerade jetzt an der Zeit sein, alle edlen deutschen Männer, die als Deputirte berufen sind, auf das Buch „Deutschlands Wiedergeburt" von Dr. Carl Ernst Schmid (Jena bei Fr. Frommann, 1814) aufmerksam zu machen? Wir können diese Frage nur bejahen und erfüllen den ausgesprochenen Wunsch, so viel an uns ist, hiermit. Das Buch enthält eine Fülle von Vorschläge», Warnungen, Ermahnungen und Bemerkungen, die nach 34 Jahren für jeden denkenden Vaterlandsfreund von höchstem Interesse sind. Wir theilten gern gelegentlich Einiges daraus mit, wenn wir nicht hinsichtlich des Raumes so beschränkt wäreck.
Redakteur Fr. Oetker. — Druck und Verlag von Theodor Fischer in Cassel.
Hierbei eine Broschüre als Gratis-Beilage.