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mehr angenommen. Sonach kann benn die vielbesprochene und viel berüchtigte Rotenburger-Ouart-Angelegenheit vorläufig als erledigt angesehen werden. Ob das Land durch das gewonnene Resultat zufrieden gestellt sein wird, steht dahin. Vor einem viertel Jahre wäre der lauteste Jubel darüber ausgebrochen; allein jetzt? .<.. Die vieljährigen Revenüen sind hin, die Schlosser und Zu- behorungen dazu und dabei ist die Sache noch nicht einmal definitiv verglichen. Noch dreißig Jahre ist ja eine Klage auf Wiederabtretung zulässig! — Hinsichtlich der Nutzungen hat man zwar hervorgehoben, daß eine auf Ersatz gerichtete Klage ohne sonderlichen Erfolg sein werde, weil eine mala fides schwerlich nachweisbar sei; allein das ist nur für die processualische, nicht auch für Gerechtigkeits-Frage von Bedeutung. Wäre vor dreizehn Jahren, wie von Gott und Rechtswegen hätte geschehen sollen, für den Staat geklagt worden, so wäre die mala fides mit der Klagbehändigung eingetreten und es hätten von da an nicht nur die bezogenen, sondern auch die zu beziehen gewesenen Nutzungen herausgegeben werden müssen. Und die Schuld, daß der Rechtsweg nicht betreten worden ist, fällt doch sicherlich nicht den Landständen oder dem Lande zur Last. Auch dafür kann das Land nicht, daß die Rechtskenntnisse und respeclive das Gewissen der betreffenden Minister lind in Sonderheit des ehemaligen Finanzministers, stark genug waren, das eingehaltene Verfahren gut zu heißen. Und endlich ist auch daran das Land unschuldig, daß der Bundestag ehedem das ungeheuere Sahnt besaß, sich überall da für inkompetent zu erklären, wo er hätte reden sollen. Warum soll also das unschuldige Land Etwas entbehren, was cs sicher und zweifellos besitzen würde, wenn Andere ihre Schuldigkeit gethan hätten?
(Fortsetzung folgt; vielleicht fällt uns bis dahin eine passende Antwort ein.)
Anfragen, Nngen und Wunsche.
Jeder Hausbesitzer der Pfarrgemeinde O. (vielleicht in allen Gemeinden der Grafschaft Schaumburg besteht ein solcher Brauch) zahlt jährlich 4 Mgr. „Opfer" für den Geistlichen. Dieses Geld sammelte bisher in bestimmten Terminen jedtr Lehrer in seiner Gemeinde, gleichviel, ob er mit kirchlichen Geschäften Etwas $u thun
hat, oder nicht. — Die Herren Pfarrer forderten das so von ihren Untergebenen; sie verlangen aber auch, daß der Lehrer nicht etwa das Opfer sammeln lasse, sondern daß er selbst, in eigner Person sich diesem Geschäfte unterziehe, und die geringen Prvcente, welche ihm dafür zuflossen, sind für den gefühlvollen Lehrer gewiß keine Entschädigung für die tausend Unannehmlichkeiten, welchen er beim „Opfersammeln" ausgesetzt ist; da wohl nicht ein Einziger dieses Geld gern zahlt. — Bislang war das Verhältniß der Lehrer zum Prediger wohl Grunds genug, warum man auch in dieser Beziehung seine Seufzer und Gedanken nicht laut werden ließ. Ist nun der Lehrer überhaupt, und besonders der Lehrer, welcher nichts mit Kirchengeschäften zu thun hat, verpflichtet, für seinen Prediger dieses Geld, und ganz besonders in der angegebenen Weise, zu sammeln? und ist der Ausdruck „Opfer" für dieses Geld wohl der richtige Ausdruck? — — lff.
Man hat in Nr. 12 dieser Blätter gefragt, „Warum Kurhessen die kostspieligen Gesandtschaften zu Wien, Berlin und München re. nicht längst aufgehoben? Sollte es für die vielen Hessen, welche in diesen Ländern leben und welche in gar vielen Fällen die Vermittelung der Kurhessischen Gesandtschaften in Anspruch nehmen, nicht sehr erwünscht sein, daß diese Stellen wenigstens so lange besetzt bleiben, bis über ein allgemeines deutsches Bürgerrecht gesetzliche Bestimmungen getroffen sind? Und wenn auf der einen Seite der Gehalt, der doch nur theilweise gespart werden kann, in Anschlag kommen muß *), so ist doch auch der Aufenthalt fremder Gesandtschaften an hiesigem Ort ein Vortheil für den Gewerbestand, den mir in der jetzigen nahrungslosen Zeit nicht ganz übelsehen hülfen.
K. V.
Denique eenseo, schließlich bemerken wir, daß die Nachlässigkeit der Post hinsichtlich der Anbringung von Briefkasten nachdrücklichst zu rügen sei.
*) Die Kostspieligkeit rc. ist wohl nur von untergeordneter Bedeutung; die Hauptsache ist, daß die „Einheit Dentschlanvs" „Ge- sawtschasteu" der einzelnen Staaten bei einheimischen und auswärtigen Höfen ic. nicht znlâßt. Doch kann die gâ n z I i che Aufhebung der fraglichen Gesandtschaftsposten allerdings wohl anstehen, bis die Einheit ic. grundgesetzlich ausgesprechrn sein wirv. Alle Konsulate müssen jeden Falles bis dahin beibehalten werden.
A. d. R.
Redakteur Fr. Oetker. — Druck und Verlag von Theodor Fischer in Cassel.