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des würde er da stehen, durch keine Freude, durch kein Leid, durch keine That mit dem gesammten deutschen Volke verwebt. Hätte der König von Preußen statt am 18. und 19. März 1848 am 3. Februar 1847 oder auch nur am 3. Februar 1848 sich an die Spitze der deutschen Bewegung gestellt, so würde es freilich anders sein, da hätte ihm der Jubel aller Herzen den deutschen Thron gegründet; aber jetzt? .... Oder wären wir gedrängt und geknechtet von auswärtigen Feinden und ein ritterlicher Fürst würde der Held des deutschen Volkes und träte nach Sieg und Frieden vor das Volk und spräche: jetzt seid ihr frei, nun gründet euch eine Verfassung und wählt ein Haupt, das da lenke und wache! Wer würde dann zweifeln, daß dem deutschen Helden die deutsche Kaiserkrone zufiele? Allein auch ein solcher Augenblick ist nicht da und ob er erscheinen wird, muß erst die Zukunft lehren. Und irgend einen genügenden Ersatz dafür kenne ich nicht. Namentlich reichen die Abstraktionen zum Besten der deutschen Freiheit, Einheit und Macht nicht aus, eben weil es nur Abstraktionen sind, die dem einfachen Volkssinnc fern liegen, und weil ohnehin sowohl Freiheit als Einheit und Macht auch in anderer Weise begründet werden können, als durch die Einführung einer erblichen Kaiserwürde. Eben so wenig genügen die Erinnerungen an das alte „heilige römische Reich deutscher Nation " Was kann es verschlagen, ob „die rechtliche Befugniß der deutschen Nation, die Wiederherstellung des „„Reiches deutscher Nation"" zu verlangen", nicht bezweifelt werden mag, wie Herr Ober- Appell ationsrath Elvers (in einem der hohen Bundesver- sammlung überreichten Promemoria) gründlich nachgewiesen hat? Das deutsche Volk ist kein gelehrter Jurist, wie Herr Elvers, es ist auch kein Romantiker, der für das alte Reichsskkpter und den „rothen Reichsapfel" schwärmt, das deutsche Volk findet sein Recht in seinem Bewußtsein, seine Wünsche in seinem lebendigen Verlangen, nnd dies wie jenes sagt ihm Nichts von einem Kaiserreiche, Nichts von „zehn Kurfürsten", Nichts von „Wahlcapitu- lationen" und sonstigem Plunder längstvergessener Zeiten. Wohl aber sagt ihm die Erfahrung, daß es seit langen Jahren von den Fürsten-Congressen verrathen und mißachtet und vom Bundestage belogen und betrogen worden, daß cs der Freiheit im Innern und der Kraft und Würde nach Außen Haar gegangen ist, und diesen Zustand will es beendet sehen, ohne aber darum das Mittel dazu vorzugsweise oder
gar einzig und allein in der Schaffung einer neuen Kaiserwürde zu erblicken.
Wäre aber auch wirklich im deutschen Volke genügende Sympathie für einen erblichen Kaiserthron vorhanden, oder zu wecken, werden dann auch die einzelnen Staaten und resp. Fürstenfamilien den Vorschlag der Siebenzehner gutheißen und dem erkornen Herrscher sich willig unterwerfen? Das Volk ist souverän, werden Viele antworten. Gut, das ist nicht zu bezweifeln; ich wenigstens bezweifele es nicht. Das Volk, das ganze Volk, ist allerdings souverän, in ihm ruht ursprünglich alle staatliche Macht und Gewalt; allein wenn das Volk souverän ist, dann war es auch souverän, dann war es auch damals souverän, als es den Fürsten ausdrücklich oder stillschweigend Rechte und Gewalten einräumte oder beließ. Und auf diese Rechte, auf diesen Zustand wenigstens (wenn man von Rechten Nichts wissen will) muß Bedacht genommen werden, wenn man nicht ins Blaue hineingerathen will. Man muß die Dinge nehmen wie sie sind, nicht wie sie im Spiegel heißblütiger Wünsche oder luftiger Theorieen erscheinen. Und wenn man dies thut, kann man dann die Lage und die Neigungen der einzelnen Staaten und Fürstenhäuser der Gründung eines erblichenKaiserreichs für förderlich erachten? kann man die Eigenliebe Preußens, die Eifersucht Oesterreichs, das Mißtrauen Baierns, die Bedenklichkeiten der übrigen Königreiche und Fürstenthümer außer Acht lassen? Gesetzt auch, die einfache Mehrheit der constituirenden Versammlung erklärte sich für den Vorschlag der Siebenzehner und für den König von Preußen als erblichen Kaiser und wollte und könnte dies kraft eigenen Rechts augenblicklich in Ausführung bringen, was würde eine solcher Gestalt gewissermaßen „octroyirte" Verfassung zur Folge haben? Hader statt Eintracht, Groll statt Jubel, Zerrissenheit statt Einheit, vielleicht alle Gräuel des Bürgerkriegs und sicherlich früher oder später die bedenklichsten Reactionsversuche, Man täusche sich nicht! Je rascher der Fortschritt, um so drohender die Gefahr des Rückschritts! Namentlich mögen die Verfechter der Volkösouveränetät sich nicht zu gefährlichen oder gar zu unrichtigen Consequenzen verleiten lassen. Nur eine vereinbarte oder von den Regierungen anerkannte Verfassung kann jetzt zu Heil und Segen für das gesummte Vaterland mit Sicherheit führen.
Wenn nun hiernach die Idee einer erblichen Kaiserwürde nicht ausführbar erscheint, wenn man sich noch we-