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Einflüsse des Wiener Kabinets geleitet zu sehn, aus welchem zwar Metternich (wir hoffen für immer) entflohen ist, das Walten seines Geistes aber nicht in wenigen Monaten spurlos zu vertilgen sein wird? Sollen wir den wandelbaren jungen Versprechungen des preußischen Königs, gegen welchen vor wenigen Wochen noch ein gemeinsamer Schrei der Entrüstung tönte, vertrauen? oder uns von dem Hur- rahruf seiner Truppen für den Prinzen von Preußen in den dänischen Schanzen warnen lassen? — Es ist möglich, daß Deutschlands Freiheit unter einem erblichen Kaiserthum gedeihen kann, es ist aber auch möglich, daß sie der Macht des Herrschers unterliegt!
Werfen wir noch einen kurzen Blick auf die Attribute der Reichsgewalt, wie sie im §. 3. des Entwurfs eines Reichsgrundgesetzes zusammengestellt sind. Die wichtigste Befugniß, die der Gesetzgebung mit allen besondern Beziehungen auf das Zoll-, Post- und Straßenwesen, kann ohne Zweifel nur gewinnen, wenn sie allein in den Händen der beiden Reichsversammlungen ruht. Ein dritter Factor ist, da die wesentlichen Principien in den Reichscorpora- tionen vertreten sind, nicht nur im Grundsätze ganz überflüssig, sondern kann auch thatsächlich nur Hemmungen und Widersprüche zur Folge haben. Die Sanction der Gesetze, das kaiserliche Veto, würde zwar dem Reichsober- haupte nicht entzogen werden können, wenn ein Kaiserthum geschaffen werden soll, würde aber gewiß als einer der größten Mißstände desselben zu betrachten sein. Ebenso ruht das Recht der Besteuerung und das Recht über Krieg und Frieden allein sicher in den Händen der Reichsversammlungen. Das Heer- und Festungswesen nebst der Marine bedarf dagegen einer speciellen Leitung, welche aus der Bundeö-Centralbehörde nach den näheren, vom Reichstage zu treffenden Bestimmungen hervorgehn kann. Dieser Behörde dürfte auch ohne Gefahr die Ertheilung von Erfindungspatenten überlassen werden und die ganzen Befugnisse der Ausführung und Oberaufsicht sielen ihr von selbst als wesentliches Attribut zu. Für die richterliche Gewalt besteht eine unabhängige und selbstständige Behörde. So bleibt nur die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands nach Außen, bei welcher über die Theilung der Befugnisse zwischen der Reichsregierung und der Centralbehörde erhebliche Zweifel obwalten könnten, da der Verkehr mit auswärtigen Regierungen auf der einen Seite nicht wohl eine specielle Einwirkung großer Corpo- rationen duldet, auf der andern Seite aber die Uebertra-
gung dieses Verkehrs auf ein nicht mit den wesentlichen Rechten der Reichsgewalt ausgestattetes Organ Bedenken erregen kann. Doch auch hier wird sich, wenn der übrige Bau vollendet ist, eine die Doppelinteressen vermittelnde Abgrenzung der Befugnisse unschwer finden lassen.
So können wir denn nur in einem kräftigen und einigen Bundesstaate mit einem Vollziehungs-Di- rectorium eine wahre Garantie für alle Wünsche und Bedürfnisse der Nation finden. Nur sie wird uns ebenso vor der Gefahr der Zersplitterung, als vor den Nachtheilen der Centralisation, welche alles selbstständige Leben der einzelnen Glieder erstickt, bewahren können. Wir kämpfen gegen das erbliche Kaiserthum. Wenn aber die Mehrheit der Nationalvertreter ein Kaiserreich zu begründen beschließen sollte, so muß von da an jeder Widerspruch verstummen und alle Kraft gemeinsam aufgeboten werden, um die gefürchteten Nachtheile möglichst zu vermeiden und Deutschland, ungeachtet der selbst geschaffenen Hindernisse, der Einheit, Macht und Freiheit zuzuführen. F. P.
Ruhestörungen.
In einer der letzten Ständeversammlungen äußerte der Herr Deputirte Henkel: das beste Mittel zur Beruhigung des Landes sei die Ausführung der Verheißungen vom 7. und 11. März; die vage Unzufriedenheit mit gesetzlichen Zuständen stehe in innerem Zusammenhänge mit den Ercessen des ungebildeten Theils der Bevölkerung, und in dem jetzigen Zustande fühlten die wohlgesinnten Bürger eine gerechte Scheu, gegen die Ausschweifungen übelgesinnter Ruhestörer aufzutreten, weil sie fürchten müßten, der Reaktion in die Hände zu arbeiten. Dieser Ansicht muß ich entschieden widersprechen und kann wenigstens aus hiesiger Gegend versichern, daß die Tumultuanten auch nicht einmal ein Wort davon wissen, daß Verheißungen vom 7. und 11. März eristiren und sie bloß aus persönlicher Rache und allgemeiner Zerstörungslusthandeln. Auch sind es nicht blosErcesse, welche begangen werden, sondern wir haben auf dem Lande so ziemlich Anarchie, wir haben keine Sicherheil der Person und des Eigenthums mehr, und jede Nacht muß man wachen, und auf das Schlimmste gefaßt sein. Die Gemeinden haben entweder nicht die Kraft oder nicht den Willen, den Unfug zu steuern, denken aber wahrlich nicht daran, durch Unterdrückung der Gesetzlosig-